Unerlaubtes Entfernen vom Verkehrsunfall? Strafverteitelung?

Alles zum Thema Verkehrsrecht

Moderatoren: Brot, Boxerwolf

Benutzeravatar
ePol
Cadet
Cadet
Beiträge: 21
Registriert: Mo 5. Sep 2016, 14:55
Wohnort: Kölle

Unerlaubtes Entfernen vom Verkehrsunfall? Strafverteitelung?

Beitragvon ePol » Sa 17. Sep 2022, 17:41

Liebe Community,

ich hab einen rechtlichen Sachverhalt für euch und mich würde interessieren, wie ihr ihn rechtlich würdigen würdet:

Die linken Außenspiegel von A und B touchieren sich. A fährt weiter, obwohl sein Spiegel dadurch eingeklappt ist. B verfolgt ihn und stellt ihn zur Rede. A ist uneinsichtig und "frech". Die Polizei wird verständigt.
Nach erster informatorischer Befragung gibt B obigen Sachverhalt an. Ohne die Fahrzeuge zu begutachten, wird A vorsorglich als Beschuldigter (§ 142 StGB) belehrt und bestätigt die Angaben.

Im weiteren Verlauf werden die "Schäden" in Augenschein genommen.
B ist der deutschen Sprache nur bedingt mächtig und lässt durch C übersetzen. Dieser ist der Schwager von B und war bei dem "Unfall" nicht dabei.

A hat keine Schäden. B hat minimale Kratzspuren (die ungerade verlaufen) am Außenspiegel. Gleichartige Schäden sind am ganze Fahrzeug zu erkennen. Die Beamten bezweifeln, dass es sich um einen Neuschaden handelt.
C gibt an, dass er davon ausgehe, dass es sich höchstwahrscheinlich um einen Altschaden handeln würde.
B wird statusrechtlich belehrt und gibt nach Belehrung an, dass es sehr wahrscheinlich ein Altschaden ist.
Die Beamten erläutern, dass man für eine Unfallflucht einen Sachschaden vorliegen haben muss, der ursächlich in dem Zusammenstoß mit A stehen muss. B gibt an, dass der Schaden alt sei und sie das Fahrzeug überwiegend nutze (nicht Halterin).

Aufgrund des nicht vorliegenden Sachschadens wird keine Anzeige gegen A gefertigt. :verweis:

Ein paar Tage später kommt D (Ehemann und Halter des Wagens von B) auf die Wache und meldet eine Unfallflucht, da er verwundert ist, dass keine Anzeige gegen A gefertigt wurde. Er gibt an, dass der Schaden an dem Fahrzeug nicht alt sondern neu sei.

Haben sich die Beamten nun gem. Strafvereitelung strafbar gemacht? :lupe:

Mich würde eure Meinung dazu interessieren.

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Unerlaubtes Entfernen vom Verkehrsunfall? Strafverteitelung?

Beitragvon 1957 » Sa 17. Sep 2022, 20:00

M..E: Nein

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3851
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Unerlaubtes Entfernen vom Verkehrsunfall? Strafverteitelung?

Beitragvon Brot » Sa 17. Sep 2022, 20:36

Der Fall wurde aufgenommen und es wurden durch die Kollegen keine frischen korrespondierenden Unfallspuren/-schäden festgestellt. Somit kein Unfall und keine Unfallflucht.

Wenn D auf eine Anzeige besteht, kann man das Ganze immernoch der Staatsanwaltschaft mit dem Bericht und der Bitte um Prüfung vorlegen. Diese kann dann immernoch einen Gutachter einschalten.

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7794
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Unerlaubtes Entfernen vom Verkehrsunfall? Strafverteitelung?

Beitragvon 1957 » So 18. Sep 2022, 08:44

Das ist sehr suboptimal. Wenn der Fahrzeughalter auf der Dienststelle anführt, der Schaden sei neu, besteht eine andere Verdachtslage. (die auch für den Halter nach hinten losgehen kann) .Dies muss als Anzeige von der Polizei aufgenommen werden.
Die Frage war, ob der Polizist eine Strafvereitelung begangen hat. Ich meine Nein, weil er vor Ort davon ausgehen konnte, das wirklich kein Schaden entstanden ist.
Der Vorwurf der Strafvereitelung ist aber jetzt wiederum in die Anzeige aufzunehmen. Einstellungsinstitution ist die Justiz - nicht die Polizei.
Zuletzt geändert von 1957 am So 18. Sep 2022, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
thh
Cadet
Cadet
Beiträge: 34
Registriert: Mo 23. Mai 2022, 20:22

Re: Unerlaubtes Entfernen vom Verkehrsunfall? Strafverteitelung?

Beitragvon thh » So 18. Sep 2022, 15:21

ePol hat geschrieben:
Sa 17. Sep 2022, 17:41
A hat keine Schäden. B hat minimale Kratzspuren (die ungerade verlaufen) am Außenspiegel. Gleichartige Schäden sind am ganze Fahrzeug zu erkennen. Die Beamten bezweifeln, dass es sich um einen Neuschaden handelt.
C gibt an, dass er davon ausgehe, dass es sich höchstwahrscheinlich um einen Altschaden handeln würde.
B wird statusrechtlich belehrt und gibt nach Belehrung an, dass es sehr wahrscheinlich ein Altschaden ist.
Die Beamten erläutern, dass man für eine Unfallflucht einen Sachschaden vorliegen haben muss, der ursächlich in dem Zusammenstoß mit A stehen muss. B gibt an, dass der Schaden alt sei und sie das Fahrzeug überwiegend nutze (nicht Halterin).

Aufgrund des nicht vorliegenden Sachschadens wird keine Anzeige gegen A gefertigt. :verweis:
Das ist ja auch - anhand des zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhalts - auch zutreffend. Ein Unfall i.S.d. § 142 StGB erfordert u.a. einen nicht völlig belanglosen (Personen- oder Sach-)Schaden. Wenn ein solcher nicht vorliegt - was hier sowohl Fahrer als auch dessen Schwager so sehen -, gibt es keinen Unfall, damit auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und damit auch keine Straftat.
ePol hat geschrieben:
Sa 17. Sep 2022, 17:41
Ein paar Tage später kommt D (Ehemann und Halter des Wagens von B) auf die Wache und meldet eine Unfallflucht, da er verwundert ist, dass keine Anzeige gegen A gefertigt wurde. Er gibt an, dass der Schaden an dem Fahrzeug nicht alt sondern neu sei.

Haben sich die Beamten nun gem. Strafvereitelung strafbar gemacht? :lupe:
Strafvereiteilung (im Amt, §§ 258, 258a StGB) kann nur mit direktem Vorsatz ("absichtlich oder wissentlich") begangen werden. Da nach dem geschilderten Sachverhalt die Beamten weder sicher wussten noch gar wollten, dass eine Bestrafung des A aus § 142 StGB unterbleibt, fehlt es jedenfalls am Vorsatz.

Soweit B/C vor Ort ausdrücklich Strafanzeige erstatten wollten, wäre diese Anzeige wie üblich - unabhängig von der Frage, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt - nach § 158 Abs. 1 StPO aufzunehmen gewesen. Insofern sehe ich aber allenfalls eine disziplinarische Relevanz.

Die "Meldung" der Verkehrsunfallflucht durch D ist eine Strafanzeige nach § 158 StPO, die demnach aufzunehmen ist. Die bloße Äußerung von "Verwunderung" über den Ablauf vor Ort einige Tage stellt hingegen nicht zwingend eine Anzeige wegen Strafvereitelung gegen die zuvor agierenden Beamten dar; das hängt ein wenig von der Äußerung ab und kann ggf. klarstellend erfragt werden. Mangels Anfangsverdachts besteht von Amts wegen kein Anlass zur Aufnahme von Ermittlungen in dieser Richtung.

Benutzeravatar
ePol
Cadet
Cadet
Beiträge: 21
Registriert: Mo 5. Sep 2016, 14:55
Wohnort: Kölle

Re: Unerlaubtes Entfernen vom Verkehrsunfall? Strafverteitelung?

Beitragvon ePol » Sa 24. Sep 2022, 17:39

Dann sind wir ja immerhin alle einer Meinung.

Meiner Ansicht nach, sollte auch nach den Angaben von D eine Anzeige aufgenommen werden, da nun der Tatbestand erfüllt scheint.
Ob nun ein "neuer" Sachschaden vorliegt kann von einem Gutachter immer noch entschieden werden. :verweis:

beratung
Cadet
Cadet
Beiträge: 14
Registriert: Fr 5. Aug 2022, 02:33

Re: Unerlaubtes Entfernen vom Verkehrsunfall? Strafverteitelung?

Beitragvon beratung » So 13. Nov 2022, 23:20

thh hat geschrieben:
So 18. Sep 2022, 15:21
Strafvereiteilung (im Amt, §§ 258, 258a StGB) kann nur mit direktem Vorsatz ("absichtlich oder wissentlich") begangen werden.
Das denke ich auch. Wie alle Anschlussdelikte muss ein dolus directus erster Order vorliegen, wobei die Verfolgung der Straftat mindestens behindert oder vereitelt worden, jedoch nicht vollendet sein muss.

Müsste beim "im Amt" dann genauso sein, da der einzige Zweck der Strafbarkeit der Strafvereitelung ja der Schutz der Rechtspflege ist.
Mangels Anfangsverdachts besteht von Amts wegen kein Anlass zur Aufnahme von Ermittlungen in dieser Richtung.
Mein erster Gedanke bei den unbeschädigten Spiegeln war schon "Es liegt ja gar keine Unfallflucht vor." Kann falsch sein - kann aber jeder nachvollziehen.


Zurück zu „Verkehrsrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende