Wieder ne Paintball frage:

Erfahrungsberichte, Fragen und Tipps

Moderator: schutzmann_schneidig

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Wieder ne Paintball frage:

Beitragvon MICHI » Mo 8. Sep 2008, 01:56

wobei es, du hast die gefahrenlage an solchen orten ja schon beschrieben, eigentlich auch kaum vorstellbar ist, dort eine genehmigung für seine spielchen zu bekommen.

ich ziehe im übrigen unser fx-schießen im rahmen der aus und fortbildung vor.
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

chenowth
Corporal
Corporal
Beiträge: 304
Registriert: Sa 6. Sep 2008, 00:00
Wohnort: Bad Hersfeld

Wieder ne Paintball frage:

Beitragvon chenowth » Mo 8. Sep 2008, 02:13

Ja ich halte persönlich von diesem gesammten Paintball und Softair Bereich garnichts .Zumglück hat das neue Waffengesetz die Gefahr mit den Softairwaffen (die ja nun kaum von einer echten Waffe zu unterscheiden sind)gebannt.Ich hatte auch schon so eine fragwürdige Begegnung auf einem Truppenübungsplatz .Zum glück waren es Kinder wo man eine Gefährdung ja zu 99% ausschließen kann.Nur bei einem Erwachsenen mit einer Softairwaffe sieht das schon ganz anders aus.

Benutzeravatar
uwewittenburg
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3712
Registriert: Mo 21. Apr 2008, 00:00
Wohnort: Berlin

Schießen ohne Schießerlaubnis

Beitragvon uwewittenburg » Di 23. Sep 2008, 07:14

Das Schießen bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis, Ausnahmen sind im
§ 12 Abs. 4 WaffG geregelt.

- mit Zustimmung durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen
Zustimmung im befriedeten Besitztum
- mit Schußwaffen deren Energie von 7,5 Joule nicht übersteigt, sofern die
Geschosse das Besitztum nicht verlassen können

Wie ich mein Besitztum befriede ist mir überlassen, ob nun Zaun oder Hecke, oder Hinweisschilder "Meins, betreten verboten", ich muß sicherstellen, dass die Geschosse mein Grundstück nicht verlassen können.

- mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen
werden kann
Ich lasse mir meine Meinung nicht nehmen und nehme sie auch nicht anderen.
Nur wer höflich widerspricht ist ein würdiger Diskussionspartner.

SERVO PER AMIKECO

renegad7
Corporal
Corporal
Beiträge: 263
Registriert: Di 6. Mär 2007, 00:00
Wohnort: hässeländle

Wieder ne Paintball frage:

Beitragvon renegad7 » Fr 26. Sep 2008, 02:41

dann wären auch noch die schilder aufm zaun des bw-geländes interessant und zwar in der hinsicht, was euch blühen könnte, wenn ihr erwischt werdet.

militärischer bereich

oder militärischer sicherheitsbereich



zumindest erinnere ich mich da dunkel an meine zeiten (96-97)
ist mir scheiß egal, wer dein vater ist, solange ich hier am angeln bin, geht hier niemand übers wasser !!!!!!!!!!


Zurück zu „Waffen und Einsatzmittel des unmittelbaren Zwangs“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende