Seite 1 von 2

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 19:13
von Langbinder
Hallo zusammen! Wie ich sehe ist das Thema Paintball/Gotcha schon öfters hier aufgetaucht.

Ein guter Kumpel von mir zockt manchmal Gotcha aufm Truppenübungsplatz der Bundeswehr. Dass die Kameraden in Flecktarn das wohl nicht so toll finden, mal ganz aussen vor gelassen!

Aus rein zivilpolizeilicher Sicht:
Ist das Paintball spielen auf einem TrpÜbPl gesetzeswiedrig oder nicht?
Eigentlich ist der Truppenübungsplatz mit all seinen Schildern die vor Schusswaffengebrauch warnen ja ein befriedetes Gelände!?

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 19:41
von UllaDieTrulla
Ich würde es klassisch Haus-/Landfriedensbruch nennen...

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 19:52
von very
[quote=""UllaDieTrulla""]Ich würde es klassisch Haus-/Landfriedensbruch nennen...[/quote]

@ulla: klingt ähnlich, sind aber zwei völlig verschiedene paar schuh!

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 19:59
von RSB-PVB
Landesfriedensbruch wenn jemand, eine wenn auch primitive Sportart, auf einem Truppenübungsplatz spielt. Du hast es echt drauf, Ulla. :mrgreen:

Aber mal im Ernst, ein Truppenübungsplatz ist kein Spielplatz. Wenn es keine Genehmigung zum Aufenthalt auf dem Gelände gibt, ist nicht gestattet.

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 20:22
von Langbinder
Ja das ist mir bewusst. Ich war selber längere Zeit Soldat.

Mir geht es weniger um die frage ob der Aufenthalt dort genehmigt ist.
Mich interessiert eher die Seite des Waffengesetztes.....

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 20:31
von MICHI
[quote=""Langbinder""]
Mich interessiert eher die Seite des Waffengesetztes.....[/quote]

lies einmal hier:

http://www.copzone.de/phpbb3/viewtopic. ... =paintball

ist m. e. sehr aussagekräftig.

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 20:44
von Langbinder
[quote=""MICHI""][quote=""Langbinder""]
Mich interessiert eher die Seite des Waffengesetztes.....[/quote]

lies einmal hier:

http://www.copzone.de/phpbb3/viewtopic. ... =paintball

ist m. e. sehr aussagekräftig.[/quote]

Ja den Post habe ich schon gelesen. Mein Kumpel meint aber dass es auf befriedetem Gelände erlaubt ist mit den entsprechenden "Waffen" zu spielen. Der TrpÜbPlz erfüllt doch eigentlich alle gesetzlichen Kriterien um als befriedetes Gelände zu gelten!? Meine frage ist nur:

PAINTBALL AUF BUNDESWEHRGELÄNDE = VERSTOSS GEGEN WAFFENGESETZ ??

Ob das jetzt Hausfriedensbruch oder sonst irgendwas ist interessiert mich eher weniger :). Das ist ja eher ein "milder" Verstoss im gegensatz zum verletzen des Waffengesetzes.


Ich halte auch nicht sehr viel von hampelnden Zivilisten aufn Übungsplatz... ich rate meinen kumpel auch immer davon ab da die Feldjäger doch ab und zu mal da rumfahren.[/b]

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 20:48
von MICHI
paintball darfst du, wenn nicht in einer extra dafür ausgelegten genehmigten anlage, nur auf deinem (natürich auch auf dem eines anwesenden mitspielers oder einem gelände welches dir vom besitzer zur verfügung gestellt wird) spielen.
es muss dann auch wirklich befriedet sein.

daher ist ein bw-gelände kein befriedetes besitztum im sinne des gesetzes.

denn auch:

Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - zB Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat.

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 20:52
von Langbinder
Danke! Das war kurz und bündig!


Hab keine Fragen mehr. :mrgreen:

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 21:04
von C.Wiggum
Dazu muss doch für Paintball das Gelände so ausgestattet/ umfriedet sein, dass die Geschosse das Geläönde nicht verlassen können. (Fremdgefärdung)

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: So 7. Sep 2008, 21:08
von Apollo
Die Gesetze in der BRD in Sachen Paintball schiessen so ziemlich über das Ziel hinaus.

In keinem anderen Land wird da so ein Aufstand veranstaltet.

M. E. sollte es reichen wenn ein Gelände durch entsprechendes Sperrband oder ähnliches abgesichert wird. Aber das ist vom Gesetzgeber nicht gewollt.

Auf einem amerikanischen Stützpunkt in der BRD ist es wenn du mit ein paar US-Soldaten befreundet bist kein Problem dort Paintball zu spielen.

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 00:55
von grinsefalle
Ganz nebenbei: miterfüllt ist §114OWiG (Betreten militärischer Anlagen).
Den erfüllt selbst der Jogger, der sich auf dem Übungsplatz herumtreibt.
In meiner Bundeswehr-Zeit habe ich ein paar dieser Anzeigen veranlaßt...

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 01:38
von chenowth
Diese Frage kann ich dir genau beantworten da ich als Feldjäger tätig war.
Der Truppenübungsplatz ist kein befriedetes Gelände (in eurem Sinne da ihr keine erlaubnis habt diesen zu betreten )Somit greift das Waffengesetz ,da diese waffen mit dem "F -fünfeck" Symbol gekennzeichnet sind fallen sie darunter. Somit das führen von Waffen.

Ausserdem ist das kein Ort für solche "Aktivitäten".Dort liegen eventuell Blindgänger und bei manchen Anlagen sogar noch Mun. aus dem WkII .
Das kann gewaltig schiefgehen!Die Plätze sind nicht umsonst gesperrt!
Ach ganz nebenbei wird da ja auch noch geschossen ;-D sollte man auch nicht ausser acht lassen .

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 01:42
von MICHI
[quote=""chenowth""]
Der Truppenübungsplatz ist kein befriedetes Gelände (in eurem Sinne da ihr keine erlaubnis habt diesen zu betreten )[/quote]

auch wenn eine erlaubnis zum betreten vorliegen würde, wäre das gelände kein befriedetes besitztum, da die voraussetzungen fehlen.

nochmal:

Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - zB Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat.

Wieder ne Paintball frage:

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 01:54
von chenowth
@ MICHI


:D so richtig !