Frage zu Messern

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Anonym

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Beitragvon Anonym » Do 12. Aug 2004, 10:34

Hallo,

ich wollte mich mal schlau machen, ob ichmich beim Mitführen eines Messers mit ca 15cm langer, feststehender Klinge, strafbar mache. Als Angler bin ich am See oder Fluss auf ein Messer angewiesen und komme mit nem Schweizer Taschenmesser bei Fischen von bis zu 1m Länge und einigen Kg Gewicht nicht sehr weit. Es handelt sich um ein sog. Überlebensmesser oder Rambomesser *G*. So eins, bei dem auf der einen Seite eben die geschärfte Klinge zum schneiden und auf der anderen Riefen zum sägen sind.
Ist das ok?

Gruß

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Beitragvon Feli1197 » Do 12. Aug 2004, 10:38

Solange du das Messer ausschließlich zum Angeln :fisch: in deinem Angelkasten mitnimmst, wird keiner was sagen. Zu einem anderen Zweck würde ich da ein bischen aufpassen.

Die genauen Richtlinien und Bestimmungen, ab wann ein Messer verboten ist, kann ich dir leider nicht sagen.

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Beitragvon beni » Do 12. Aug 2004, 10:48

Hallo Gast

lies mal hier nach

http://www.wacht.de/waffengesetz.htm#Wa ... 02_Anlage2

Gruß
Nicole
Schenke ein Lächeln und es kommt zu dir zurück

Gruß
beni aus NRW

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Beitragvon amitiger24 » Do 12. Aug 2004, 10:55

Bei deinem Messer dürfte es sich um eines mit
-feststehender Klinge
-nur einseitig geschliffen

handeln. Das ist m.E. kein Problem, jedenfalls schon garnicht beim Angeln.

Verboten sind Spring- Fall- Faust- und Butterfly-Messer.
Manchmal sollte man lieber schweigen und sich dem Verdacht der Inkompetenz aussetzen, als durch Reden diesen Verdacht zu erhärten...

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Anonym

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Beitragvon Anonym » Do 12. Aug 2004, 11:15

Hallo,

so in die Richtung dachte ich auch - Springmesser, Butterfly...
Hatte nur noch im Hinterkopf, dass da was mit Festehender Klinge war.

Aber danke mal für die Antworten, dann bleibt das Messer im Angelkoffer und wir nur bei Bedarf rausgeholt.
Nach dem ich "bis zu 3 Jahre Haft" gelesen hatte, wollte ich mich hier nur nochmal vergewissern, da es nicht unbedingt ein gelungener Angeltrip wäre, wenn dieser in der JVA endet.

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Beitragvon amitiger24 » Do 12. Aug 2004, 11:23

die Messer mit der feststehenden Klinge könnten u.U. Waffen i.S.d. WaffG sein, und dann darfst du damit nicht auf die Kirmes, ins Kino oder zur Demo usw.

ansonsten: Don't panic.... und petri heil
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Beitragvon DonCorleone » Do 12. Aug 2004, 16:11

Hi,

verboten sind

- bestimme Springmesser (solche mit einer Klinge von weniger als 8,5cm, einer Klingenbreite von mind. 20% der Länge und einer seitlich aus dem Griff schnappenden Klinge sind ERLAUBT);

- Fallmesser (Ausnahme sind bestimmte Rettungsmesser, bei denen die Klingenspitze abgerundet sein muss);

- Butterflymesser (ohne Ausnahme vollständig verboten)

ALLE anderen Messer, unabhängig davon, ob es ein Klappmesser ist oder eines mit feststehender Klinge und auch unabhängig von der Klingenlänge und davon ob es beidseitig angeschliffen ist oder nicht, DARFST Du führen. Zu beachten ist dabei allerdings, das bestimmte Messer als Waffe eingestuft werden und bestimmte andere als Werkzeug. Messer, die als Waffe eingestuft sind, darfst Du auf öffentlichen Veranstaltungen (Kirmes, Volksfest, Demo, usw) NICHT führen. Ansonsten schon. Wenn Du Lust hättest dürftest Du in deiner Freizeit sogar ein scharfes Schwert führen.

Nur weil ein Messer mit einer Hand zu öffenen ist, ist es noch lange keine Waffe und fällt erst recht nicht unter die Beschränkungen, die für Springmesser gelten. Ebenso sind sog. Assisted-Opener (Die Klinge muss ein bestimmtes Stück manuel aufgeklappt werden und schnappt dann den Rest von alleine auf) KEINE Springmesser und unterliegen nicht deren Beschränkungen (gerade erst vom BKA so entschieden worden).

Ob ein Messer als Waffe oder als Werkzeug eingestuft wird, wird vom BKA im Einzelfall entschieden. Als Faustformel kannst Du dir folgendes merken: Beitseitig angeschliffene Messer (Dolche) sind IMMER Waffen, ebenso Messer die als taktische Einsatzmesser, o.ä, verkauft werden. Klassische Jagd und Angelmesser (feststehende Klinge, einseitig angeschliffen, Klingenlänge zwischen 10-20 cm) werden idR als Werkzeug anerkannt.

Du brauchst dir mit deinem Angelmesser also keine Sorgen zu machen. Du kannst es ruhig offen bei dir tragen. Gerade als Angler in Angelkluft wird wohl auch keiner von dir denken, dass Du irgendein irrer Messerjockel bist.

Das Thema mit den Messern nach dem neuen WaffG ist leider ein sehr trauriges. Ich weiß nicht, wie oft in letzter Zeit Kollegen auf die Wache kamen, mit sichergestellten Messern, mit der Begründung, es hätte eine feststehende Klinge über 8,5 cm und sei deshalb verboten, oder ähnliche Sachen.
Leider hat bei uns zu dem Thema auch absolut keine Fortbildung stattgefunden. Das neue WaffG kam, und ende. Ich stecke da etwas tiefer in der Materie, weil ich mich auch privat für sowas interessiere. Einige andere Kollegen scheinen etwas verwirrt zu sein und schleppen alle möglichen ERLAUBTEN Messer auf die Wache, die sie unbescholtenen Bürgern abgenommen haben.

An deiner Stelle würde ich mich mit dem Waffengesetz mal näher vertraut machen, und wenn Du doch mal von unwissenden Kollegen angesprochen wirst, erklär ihnen die sache ruhig und gelassen (aber ohne als Besserwisser da zu stehen). Falls die Kollegen dir das Messer dann immer noch abnehmen wollen, mache ihnen den Vorschlag, gemeinsam zur Wache zu fahren und die Sache dort in Ruhe mit den entsprechenden Gesetzen abzuklären. So weit wird es aber bestimmt nur in Grenzfällen kommen
Wie ich schon oben beschrieben habe, hast Du mit deinem Angelmesser nix zu befürchten .

Wie sieht das eigentlich bei den anderen mit Fortbildung zu dem Thema aus. Hat das jemand im Rahmen des Dienstunterrichts gemacht oder musstet ihr euch alle selbst schlau machen :?:
cu
Don

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Beitragvon amitiger24 » Sa 14. Aug 2004, 10:30

Bei uns gibt es Lehrgänge zum Thema: Verbote und Beschränkungen: Neues Waffenrecht, BtmG, AMG

zielt zwar (auch Waffenrechtlich) vor allem auf die Einfuhr, passt aber auch sonst.
Manchmal sollte man lieber schweigen und sich dem Verdacht der Inkompetenz aussetzen, als durch Reden diesen Verdacht zu erhärten...

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Nordlicht

Ergänzung

Beitragvon Nordlicht » Di 17. Aug 2004, 13:30

Verboten sind auch Faustmesser (Skinner).
Ausnahmen zum Besitz gelten hier nur für Jäger, Fleischer und Angehörige Pelz- oder Lederverarbeitender Beufe.
Das führt zu der tollen Idee, daß man sich im Zweifel den Jagschein oder den Gesellenbrief zeigen lassen muß

PiLLe

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Beitragvon PiLLe » Mo 11. Okt 2004, 01:17

Eine Sache noch:

Meines Wissens (ich selbst bin nicht Besitzer eines solchen Teils) sind für uns FA die sogenannten "Rettungsmesser" legal.

Darunter sind auch Fall-, vor allem aber Springmesser (auch mit nach vorne springender Klinge, soweit ich weiss).

Dies ist notwendig, da wir a) ziemlich dicke Handschuhe tragen und b) wir nur eine Hand zur Verfügung haben könnten.

Die automatisch öffnenden Messer besitzen jedoch alle lediglich eine Schneide und sind nach vor abgerundet. Was anderes käme mir auch nicht an den Gurt.

Diese Messer werden zur Personenrettung (Durchtrennen von PKW-Gurt mittels Hakenschneide) und zur Selbstrettung (Fang- und Arbeitsleinen) eingesetzt.

Oft sind noch zusätzliche Funktionen (Federkörner, Glassäge, sogar ein Messer mit Totmannwarner soll es geben) in das Messer integriert

Meines Wissens wurden diese Messer extra als Werkzeuge eingestuft, sind somit also nicht erlaubnispflichtig oder verboten.

Wer andere Infos hat, möge bitte kurz Rückmeldung geben - ich gedenke, mir ein Personal Rescue Tool zuzulegen (google: "PRT" + "glassmaster") und möchte keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Gruss
Sebastian

PiLLe

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Beitragvon PiLLe » Mo 11. Okt 2004, 01:19

Nachtrag: Ich sehe gerade, dass ich mich wohl geirrt habe. Beim Ausprobieren der Google-Suche (korrektur: "prt" + "glasmaster") ist mir aufgefallen, dass mein angedachtes "PRT" ein "assisted opener" ist.

Gruss
Sebastian

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Beitragvon Trooper » So 17. Okt 2004, 12:38

DonCorleone,

das Phänomen habe ich auch schon erlebt, allerdings auch öfters schon zu Zeiten des alten WaffG. Der Klassiker: ich mußte meine Kollegen mit schöner Regelmäßigkeit davon abhalten, ASP's und sonstige Teleskopschlagstöcke unter Stahlruten einzusortieren und als verbotenen Gegenstand einzukassieren.

Bei uns kursierte auf der Dienststelle ein kleines Waffenrecht-Heftchen, das leider in vielen Fällen nicht wirklich ins Detail ging.

Ich war mehr oder weniger der einzige auf der Dienststelle, der sich für das Thema ein bißchen interessierte, deshalb habe ich die Unterrichte am Ende selber gemacht.


mfg

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Beitragvon Gast » So 17. Okt 2004, 20:50

Hätte da auch noch eine Frage:

Wie sieht das denn mit Tauchermessern aus?
Ich bin Taucher, führe den Tauchschein auch immer mit!

Und was würde passieren wenn ich das dabei hätte, ohne das ich jetzt gerade mit Sauerstoffflasche unterwegs bin?

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Beitragvon Trooper » So 17. Okt 2004, 23:01

Um es nochmal klarzustellen: ein Messer, das nicht zu den verbotenen Arten (Spring-, Fall-, Faust-, Butterflymesser) gehört, darf im Normalfall ohne irgendwelche Genehmigungen besessen und auch in der Öffentlichkeit geführt werden.

Die Unterscheidung Waffe/Werkzeug ist nur insoweit von Bedeutung, als daß Gegenstände, die unter die Kategorie Waffe fallen, auf bestimmten Veranstaltungen wie z.B. Versammlungen nicht geführt werden dürfen.

Außerhalb solcher Veranstaltungen ist diese Unterscheidung bedeutungslos. Weiterhin muß man auch nicht irgendein "Bedürfnis" durch einen Tauchschein o.ä. nachweisen... du darfst das Ding rumschleppen, wie du lustig bist, und niemand kann dir da reinreden. Ob du es nun zum Tauchen, Äpfelschälen, Holzschnitzen oder Rumzeigen brauchst, ist völlig egal.


mfg

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Beitragvon DonCorleone » Fr 22. Okt 2004, 13:29

Irgendwie witzig. Die ganze Hysterie um das Waffengesetz führt mittlerweile schon dazu, dass sich Leute Sorgen machen, nur weil sie ein Messer mit zum Angeln/Jagen/Tauchen mitnehmen wollen.

Sollte das neue waffg nicht so Bürgerfreundlich sein, dass jeder es versteht und sich ggf. selbst informieren kann (Hab ich doch mal irgendwo gelesen)? Hat wohl nicht geklappt.

Leute, ruhig bleiben. Natürlich darf man in Deutschland immer noch Messer bei sich tragen ohne dass einem nachher die Hand abgeschlagen wird. Wir sind ja hier nicht in England :-)
cu
Don


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