Deko Schwerter in Öffentlichkeit ?

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Anonym

Deko Schwerter in Öffentlichkeit ?

Beitragvon Anonym » Fr 20. Aug 2004, 18:12

Hi, ich wollte mal wissen ob man ungeschliffene Deko-Schwerter die sich in der Scheide befinden in der Öffentlichkeit bei sich tragen darf ?

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Deko Schwerter in Öffentlichkeit ?

Beitragvon MICHI » Fr 20. Aug 2004, 21:36

es handelt sich um frei erwerbliche "waffen", die lediglich den bestimmungen hinsichtlich des tragens auf bestimmten veranstaltungen.

also dürfte man sie auch in der öfentlichkeit tragen.

aber warum will man das machen?
Gruß
MICHI


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Anonym

Deko Schwerter in Öffentlichkeit ?

Beitragvon Anonym » Fr 20. Aug 2004, 21:50

Naja ich will es eigentlich nur bei Mittelalterlichen Veranstaltungen Tragen, also in kompletter Gewandung, ich wollte halt nur wissen ob das ok ist falls ich da in der Bahn oder auf dem Weg dahin bin, nicht das mir das von der Polizei abgenommen wird und ich ärger bekomme, weil ein jemand mit Schwert im Zug oder in der Stadt ist ja nichts alltägliches, von daher wollte ich nur sicher gehen. Ich komme übrigens aus Sachsen Anhalt, kann das von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sein, oder brauche ich mir keine Sorgen machen ?

(Also ist nur ein Deko Schwert in der Scheide, ich will das auch nicht ziehen un damit rumfuchteln (1m lang und bei der Herstellung ungeschliffen))

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Deko Schwerter in Öffentlichkeit ?

Beitragvon MICHI » Fr 20. Aug 2004, 21:56

Brauchst dir keine sorgen machen, das waffg ist bundesgesetz und überall gleich anzuwenden.
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

spielemonster

Deko-Schwert...

Beitragvon spielemonster » Do 16. Sep 2004, 11:07

Wegen exakt dieser Problematik hab ich mal das BKA angeschrieben und folgendes zur Antwort erhalten:


Sehr geehrter Herr Maaß,

vielen Dank für Ihre Email an das Bundeskriminalamt.
Gerne möchte ich Ihnen Ihre Fragen beantworten, bitte entschuldigen Sie,
dass dies urlaubsbedingt erst heute geschieht.

1.: Wie ist die rechtliche Würdigung eines Tonfas/MES? Darf
dieser ggf. (auch als Waffe) in der Öffentlichkeit (nicht bei
Veranstaltungen) geführt werden? Unter welchen Voraussetzungen?
Der (das?) Tonfa ist eine Hieb- und Stoßwaffe und nicht
verboten. Sie unterliegt dem Alterserfordernis von 18 Jahren und darf
auf öffentl. Veranstaltungen nicht geführt werden.
2.: Ich möchte mir gern ein Schaukampf-Schwert (nicht scharf,
abgerundete Klinge und Spitze, aber aus Stahl) zulegen, um bei
Mittelalter-Events stilgerecht auftreten zu können.
Das Schwert ist an sich kein Problem. Nach hiesiger
Auffassung ist das stumpfe Schwert auch keine Hieb- und Stoßwaffe, daher
ist der Umgang auch kein Problem. Das heißt: auch das "Führen" auf der
geplanten Veranstaltung ist möglich.
3.: Wie ist die Rechtslage bei (jetzt scharfem) Messer (Klinge
ca. 23 cm, einseitig geschliffen)? Darf dieser als "alter" Gegenstand
ebenfalls zu solchen Events geführt werden? Muss er offen oder verdeckt
geführt werden?
Das Messer mit der einseitig geschliffenen Klinge ist
womöglich keine Waffe; hier wäre aber ggf. eine Einzelfallprüfung
durchzuführen, um die Waffeneigenschaft beurteilen zu können. Ein
"Fahrtenmesser" z.B. ist keine Stoßwaffe.
Bitte reichen ggf. Ihren schriftlichen Antrag an das
Bundeskriminalamt,
ZV 25
Thaerstr. 11
65193 Wiesbaden

ein mit der Bitte um Einstufung des betreffenden
Gegenstandes gem. § 2 Abs. 5 Waffen-Gesetz.
Hilfreich und teilweise notwendig sind dabei Fotos
und/oder Skizzen mit Größenangaben. Dazu genügt ein Zollstock auf dem
Foto o.ä.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

|B¦ Barbara Hübner
|K¦ Kriminalhauptkommissarin
|A¦
¦¦¦
¦¦¦ Bundeskriminalamt Wiesbaden
¦¦¦ LS 2 - Öffentlichkeitsarbeit
¦¦¦ Email: LS2@bka.bund.de


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