Anscheinwaffe Ja oder Nein

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Anscheinwaffe Ja oder Nein

Beitragvon Papabaum » Fr 26. Dez 2008, 19:42

NEt böse werden, aber die Teile sehen sau echt aus. Und im dunkeln aus 20 m kann man die auch schonmal verwechseln :wink:

http://www.brickgun.com/Index.html
Alles was da oben steht ist meine Meinung. Wenns euch net passt, Pech gehabt.

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Beitragvon chenowth » Fr 26. Dez 2008, 20:03

:D ich glaub nicht das man die aus nem einfachen legobaukasten bauen kann.sind bestimmt spezialanfertigungen.
:D aber geil sache .

:D naja theoretisch kann alles bei ungünstigen bedingungen als schußwaffe erkannt werden .

das mit den anscheinswaffen bezieht sich auf waffen die durch ihr ausseres nicht von wirklich schußbereiten waffen zu unterscheiden sind.was bei dieser legovariante wohl jedem 5jährigen auffallen sollte :D

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Anscheinwaffe Ja oder Nein

Beitragvon Papabaum » Sa 27. Dez 2008, 14:34

Villeicht kauf ich mir die Anleitnug und hol mal meinen großen Eimer Lego vom Dachboden :D
Natürlich sind das normale Teile, aber die, die ganz selten sind :/

Wenigstens ist das keine Anscheinwaffe :D
Alles was da oben steht ist meine Meinung. Wenns euch net passt, Pech gehabt.

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Beitragvon schutzmann_schneidig » Sa 27. Dez 2008, 14:47

Wenn das Teil in einer entsprechenden Situation für eine Echtwaffe gehalten wird, wird die Frage, ob es sich um eine Anscheinswaffe gem. WaffG handelt, vermutlich zunächst mal deine geringste Sorge sein.
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Beitragvon powerman82 » Di 30. Dez 2008, 19:22

Verwechseln kann man dieses schöne Spielzeug im Dunkeln aus der Entfernung wohl in der Tat mit einer echten Waffe...aber im Dunkeln kann alles gefährlich aussehen.

Für mich ist es keine Anscheinswaffe i.S.d. WaffG da sie einer echten aus der Nähe eher nicht ähnelt.
Falls Du jmd. mit einer solchen Waffe sehen solltest würde ich mich jedoch nicht drauf verlassen, dass sie einem Lego-Bausatz entstammt :D

Behandle das Gegenüber lieber so als wäre die Waffe echt.

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Beitragvon First_Blood » So 1. Mär 2009, 20:45

Und wie lautet nun die "polizeiliche" Einstufung dieses Lego-Bausatzes?

Handelt es sich um eine Anscheinswaffe, die unter das Führugnsverbot fällt?
Wer schreit, hat Unrecht!

Und wer Diskussionen abwürgt, ebenfalls!


Aber wenn man keine Argumente hat, kann man ja Beiträge löschen, Threads schließen oder User sperren...

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Beitragvon Joe1605 » So 1. Mär 2009, 22:05

[quote=""First_Blood""]Handelt es sich um eine Anscheinswaffe, die unter das Führugnsverbot fällt?[/quote]

Nein :!:

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Beitragvon uwewittenburg » Mo 2. Mär 2009, 06:41

Steht alles im Gesetz:

Anscheinswaffen sind gem. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 zum WaffG

1.6.1

Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1 zum WaffG) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden (sog. Soft-Air-Waffen bis 0,5 Joule),

1.6.2

Nachbildungen von Schusswaffen (Modellwaffen) mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
Ausgenommen
sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 WaffG sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gem. § 10 Abs. 4 WaffG eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist.


Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 % über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen
Ich lasse mir meine Meinung nicht nehmen und nehme sie auch nicht anderen.
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Beitragvon stalker_by » Mo 2. Mär 2009, 12:26

Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 % über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen
Bedeutet das, wenn ich um meine Softair <0,5J ein neonfarbenes Klebeband pappe habe ich das Führungsverbot ausgehebelt? Klingt ja fast zu einfach um wahr zu sein...
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Beitragvon uwewittenburg » Mo 2. Mär 2009, 14:14

[quote=""stalker_by""]
Bedeutet das, wenn ich um meine Softair <0,5J ein neonfarbenes Klebeband pappe habe ich das Führungsverbot ausgehebelt? Klingt ja fast zu einfach um wahr zu sein...[/quote]

Wenn die 50 % Beachtung finden?
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Beitragvon Mezzo » Mo 2. Mär 2009, 14:45

[quote=""stalker_by""]
Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 % über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen
Bedeutet das, wenn ich um meine Softair <0,5J ein neonfarbenes Klebeband pappe habe ich das Führungsverbot ausgehebelt? Klingt ja fast zu einfach um wahr zu sein...[/quote]

Dieses von mir vorgehobene Wort kennzeichnet die Aufzählung als nicht
abschließend...

Das heißt:

- es müssen nicht unbedingt alle aufgezählten Bedingungen erfüllt sein;
- es können auch ganz andere sein...

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Beitragvon stalker_by » Mo 2. Mär 2009, 15:30

Das heißt:

- es müssen nicht unbedingt alle aufgezählten Bedingungen erfüllt sein;
Genau darauf wollte ich hinaus, würde es reichen, etwas neonfarbenes an der Softair anzubringen, um das Führungsverbot auszuhebeln? Dass nicht alle Eigenschaften erfüllt sein müssen, sagt ja schon das "oder" in der Formulierung. Also klappt das so einfach das Führungsverbot zu umgehen?
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Beitragvon First_Blood » Mo 2. Mär 2009, 16:47

Bedeutet das, ein täuschend echter und originalgroßer Nachbau einer scharfen Waffe ist keine Anscheinswaffe solange man damit keine "Plastikkugeln" verschießen kann, während Softair-Waffen, die die Originalgröße nicht mindestens um 50% über- oder unterschreiten Anscheinswaffen sind???

Es geht bei dem Verbot doch darum, dass man "Spielzeugwaffen" nicht für "echte" Waffen halten soll, oder?

Warum ist dann die Frage, ob man damit kleine Kugeln verschießen kann wichtiger, als die Frage nach dem originalgetreuen Aussehen der Waffe?
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Beitragvon Niten » Mo 2. Mär 2009, 20:27

[quote=""First_Blood""]Bedeutet das, ein täuschend echter und originalgroßer Nachbau einer scharfen Waffe ist keine Anscheinswaffe solange man damit keine "Plastikkugeln" verschießen kann, während Softair-Waffen, die die Originalgröße nicht mindestens um 50% über- oder unterschreiten Anscheinswaffen sind???
[/quote]

Wie genau kommst Du denn jetzt auf die Schußfähigkeit? Davon war doch nie die Rede oder hab ich was überlesen...? :gruebel:

Die neonfarbenen Materialien beziehen sich meines Erachtens auf Originalbauteile dieser Nachbauten, als Beispiel eben die hellrosafarbene Wasserspritzpistole meiner Cousine, und müssen gerade durch ihr farbfremdes Aussehen als Spielzeug erkennbar sein. Ein neonfarbenes Band drum herum zu wickeln dürfte in meinen Augen nicht geeignet sein, das kann ich ja auch mit einer scharfen Waffe machen.
Einen rosafarbenen Schlitten für ne Glock zu finden, wird dann wieder schwieriger, weswegen das Vorliegen eines solchen eher für Spielzeug als dagegen spricht. Die gleiche Glock mit einem rosa Band ums Griffstück? Da bleibt man eher mißtrauisch...
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Beitragvon stalker_by » Di 3. Mär 2009, 10:45

Mir geht es ja nicht darum, wie der Sachverhalt in der Praxis gehandhabt werden würde, im Zweifelsfall geht die Eigensicherung in meinen Augen sowieso immer vor (bzgl. misstrauisch bleiben). Was mich interessiert ist die gesetzliche Theorie. Würde etwas neonfarbenes, an der Waffe angebrachtes das Führungsverbot aushebeln oder nicht?

P.S.: Man kann ja auch den Schlitten seiner Glock in Eigenregie giftgrün lackieren. Oder rosa, je nach couleur des Schützen :wink:
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