WaffG §42a /Messer - Klarstellung von Dr. Wolfgang Schäuble

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Kaeptn_Chaos
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WaffG §42a /Messer - Klarstellung von Dr. Wolfgang Schäuble

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 23. Apr 2009, 18:20

Die Frage wurde schon mehrfach beantwortet.

Gott sei Dank ist das Führen nicht an einen bestimmten IQ gebunden... :rolleyes:

Wie oft wurde dir jetzt schon ein Messer abgenommen?
:lah:

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UllaDieTrulla
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WaffG §42a /Messer - Klarstellung von Dr. Wolfgang Schäuble

Beitragvon UllaDieTrulla » Do 23. Apr 2009, 18:20

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrech ... nrecht.pdf

Für dich...

ansonsten schließe ich mich meinem Vorposter vollumfänglich an.
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First_Blood
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WaffG §42a /Messer - Klarstellung von Dr. Wolfgang Schäuble

Beitragvon First_Blood » Do 23. Apr 2009, 20:42

[quote=""UllaDieTrulla""]http://www.bka.de/profil/faq/waffenrech ... nrecht.pdf

Für dich...

ansonsten schließe ich mich meinem Vorposter vollumfänglich an.[/quote]

Vielen Dank für diesen - bereits bekannten - Link! Kannst du mir noch mal ganz genau sagen, wo darin steht, dass feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge, nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen und deshalb durch die Polizei zu beschlagnahmen sind? :lupe:



Nochmal ganz langsam zum mitdenken:

Der Gesetzgeber (nein, nicht Dr. Schäuble oder andere vereinzelte Abgeordnete) hat beschlossen, dass die Polizei das Recht haben sollte, gewaltbereiten Jugendlichen bestimmte Messer abzunehmen.

Dazu wurde im §42a WaffG festgelegt, dass Einhandmesser und feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge nicht mehr in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, weil diese Messer in den Händen der falschen Personen zu „gefährlichen“ Angriffswaffen werden können. Um den verantwortungsbewussten Bürger aber nicht unnötig einzuschränken, wurden Ausnahmetatbestände (leider sehr ungenau) definiert, die selbst das Führen dieser „gefährlichen“ Messer in der Öffentlichkeit erlauben, wenn der Träger ein „berechtigtes Interesse“ daran hat.

Kommen bis hierhin alle mit? :?:

Feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge und beidhändig zu öffnende Klappmesser (egal welcher Klingenlänge) hält der Gesetzgeber (nein, nicht Dr. Schäuble) für so „ungefährlich“, dass diese selbst von den gewaltbereiten Jugendlichen in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen – und zwar auch ohne „berechtigtes Interesse“.

Seid ihr noch bei mir? :respekt:

Wenn also viele überbezahlte Politker zu dem Ergebnis gekommen sind, dass feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge und beidhändig zu öffnende Klappmesser selbst in den Händen gewaltbereiter Jugendlicher kein Sicherheitsrisiko darstellen….

mit welcher Überheblichkeit kommt dann der kleine unterbezahlte Polizist im Streifendienst zu dem Ergebnis, dass dem nicht so ist und beschlagnahmt diese legalen Messer sogar von erwachsenen, friedlichen Bürgern, weil er das „Bauchgefühl“ hat, dass das Führen dieses Messers verboten sein könnte?

Wenn ihr jetzt noch dabei seid: Glückwunsch! Ich kann das nämlich nicht nachvollziehen! :megawall:


Und um weiteren Missverständnissen und überflüssigen Einwänden vorzubeugen:

Ich rede von dem erwachsenen Bürger, der sich unauffällig und friedlich verhält und bei dem ein Polizist (entweder in einer zufälligen Kontrolle oder weil er es sichtbar am Gürtel trägt) ein legales Messer sieht! Außerhalb der Waffenverbotszonen, nicht in der Nähe einer Versammlung und auch nicht mit dem Messer in der Hand auf andere losstürmend!

Und auch wenn es einigen Polizisten nicht passt:

[quote=""UllaDieTrulla""]Naja, wer mit nem größeren Messer am Gürtel sichtbar als Normalbürger herumläuft, bei dem muss man davon ausgehen, dass er einen an der Waffel hat...[/quote]

Es ist legal, ein feststehendes Messer am Gürtel zu tragen!
Wer schreit, hat Unrecht!

Und wer Diskussionen abwürgt, ebenfalls!


Aber wenn man keine Argumente hat, kann man ja Beiträge löschen, Threads schließen oder User sperren...

Gast

WaffG §42a /Messer - Klarstellung von Dr. Wolfgang Schäuble

Beitragvon Gast » Do 23. Apr 2009, 20:46

Es ist legal, ein feststehendes Messer am Gürtel zu tragen!
Mag sein.

Und es ist legal, den Träger aus Gründen der Eigesicherung in den Bereich körperlichen Zwanges zu bringen.

Gruß :)

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Beitragvon UllaDieTrulla » Do 23. Apr 2009, 20:52

> wenn der Träger ein „berechtigtes Interesse“ daran hat.

Messer-Joe zu spielen ist wohl offensichtlich kein berechtigtes Interesse ;-)
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Beitragvon HaSiBaer » Do 23. Apr 2009, 20:55

[quote=""First_Blood""]
...mit welcher Überheblichkeit kommt dann der kleine unterbezahlte Polizist im Streifendienst...
[/quote]

Puh, zum Glück bin ich nicht klein :lol:

Dachte schon, daß ich mir Sorgen machen muß. ;-D

Gruß HaSiBär

Antragssteller für die Mitgliedschaft im FB-Messer-für-alle-Club

Oder: Wer kommt schon mit nem Messer zur Schießerei :!:
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Beitragvon SevenEleven-geloescht » Do 23. Apr 2009, 21:21

@ First Blood

Ich will nicht unhöflich erscheinen, aber es nervt ohne Ende.
Die Rechtslage wurde Dir von etlichen Leuten hier mehrfach erläutert und Du gibst einfach keine Ruhe.

Ich trage seit mindestens 15 Jahren ständig die unterschiedlichsten Messer bei mir und noch nie, noch niemals kam es zu einer Überprüfung meiner Taschen.

Deine Fragen wurden mehrfach vollumfänglich beantwortet und ja, ich nehme unter bestimmten Umständen manchen sogar einen völlig frei erhätlichen und von keiner Gesetzesnorm je erfassten Zimmermannshammer etc. (auch ggf. mit präventiver körperlicher Gewalt) aus Gründen der Gefahrenabwehr weg.

Ich bin manchmal ziemlich fies, weil ich es kann und darf!

Sei jetzt bitte so nett und schone unser aller Nerven.

Danke!
Zuletzt geändert von SevenEleven-geloescht am Do 23. Apr 2009, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
Auf eigenen Wunsch am 19.05.2009 gelöscht.

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Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 23. Apr 2009, 21:48

Wie oft wurde dir jetzt schon von kleinen, unterbezahlten Polizisten, die alle mehr verdienen als ein A5er Uffz, das Messer abgenommen?
:lah:

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Beitragvon Trooper » Do 23. Apr 2009, 21:59

Und nu isses vorbei... schade aber auch. Denselben Stand der Diskussion hatten wir auch schon vor drei Monaten.

@ all

Habt ihr an einem schönen milden Donnerstagabend echt nichts besseres zu tun als Trollfütterung zu betreiben?
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