Verbotenes Faustmesser?

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Verbotenes Faustmesser?

Beitragvon Wutz » Do 26. Feb 2009, 14:24

Ein Discounter bei uns hätte letzte Woche folgende Messer im Angebot (gibt es anscheinend auch bei IKEA):
Bild

Ist das ganze eine verbotene Waffe?

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Verbotenes Faustmesser?

Beitragvon MICHI » Do 26. Feb 2009, 16:40

ist doch ein brotmesser oder?
Gruß
MICHI


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Beitragvon Wutz » Do 26. Feb 2009, 16:44

Ja, ist es.

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Beitragvon Lights2000 » Do 26. Feb 2009, 16:54

http://home.arcor.de/dkruse.greven/secu ... klinge.jpg

Das ist ein verbotenes Faustmesser :!: Glaube nicht das die Dicounter anfangen verbotene Gegenstände zu verkaufen.
Grüße Lights


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Beitragvon Challenger » Do 26. Feb 2009, 17:34

[quote=""MICHI""]ist doch ein brotmesser oder?[/quote] [quote=""Wutz""]Ja, ist es.[/quote]
Womit die in der Thread-Überschrift enthaltene Frage ja schon geklärt wäre.
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Beitragvon Wutz » Do 26. Feb 2009, 18:14

Warum soll damit die Frage geklärt sein?

Faustmesser sind Messer,
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
Und bei der Klingenlänge denke ich, dass das Messer auch geeignet ist die Abwehrfähigkeit herabzusetzen und damit eine Waffe ist.

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Verbotenes Faustmesser?

Beitragvon Pistolen-Paule » Do 26. Feb 2009, 19:07

Natürlich kann man auch mit einem Brotmesser die Abwehrfähigkeit reduzieren. Ich erinnere mich noch, wie sich damals mit dem neuen Brotmesser schlagartig das aufgebackene Brötchen spaltete und sich daraufhin die Klinge in meine Handinnenfläche eingrub...
:boese:

Doch ich schweife ab...


Das Brotmesser ist ein Brotmesser ist ein Brotmesser ist ein Brotmesser!

Ich hatte mir (weit vor der Neuregelung WaffG IV/2008) das Messer auch mal bei IKEA angesehen. Die Konstruktion ist wirklich clever: anstatt mit den Fingerknöcheln über der Tischplatte lang zu schrammen, führt die Hand (Faust) das Messer ganz elegant - ähnlich beim Sägen mit dem Fuchsschwanz - senkrecht und oberhalb der Klinge.

Wer so etwas in seinem Einkaufs- oder Picknickkorb hat, dürfte sicherlich einen adäquaten Grund (einem allgemein anerkannten Zweck dienend) vorweisen können, der ohnehin für feststehende Messer mit >12cm Klingenlänge nötig wäre.
Jemanden deshalb wegen Verstoßes gegen das WaffG anmachen zu wollen, fände ich wahrlich übertrieben. Entscheidend bei (Blank)waffen ist doch wohl immer noch der Verwendungszweck und der ist in diesem Falle Haushaltsmesser und nicht Kampfmesser/ Faustmesser.

Wer jedoch nachts um drei mit so einem Teil durch die Gegend läuft (ohne einen Laib Brot dabei zu haben), verstößt ohnehin schon gegen §42a und kann mit einer OWi belangt werden und das Messer wird eingezogen. Fertig.
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Beitragvon Wutz » Do 26. Feb 2009, 19:55

Der Verwendungszweck ist imho irrelevant, sonst müsste es den Buchstaben b des § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG ja gar nicht geben.
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind

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Beitragvon Challenger » Do 26. Feb 2009, 22:01

[quote=""Wutz""]Warum soll damit die Frage geklärt sein?

Faustmesser sind Messer,
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
[/quote]
Du interpretierst meines Erachtrens die Definition nicht richtig. Bei einem Faustmesser liegt der Griff komplett in der Faust, was bei dem Brotmesser definitiv nicht der Fall sein dürfte. Vergleiche doch alleine mal die im Link von Lights2000 abgebildeten Faustmesser mit dem Brotmesser. Eine "geschlossene Hand" und eine "geschlossene Faust" ist nicht das Selbe.
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Beitragvon Wutz » Do 26. Feb 2009, 23:02

Wo soll denn der Unterschied sein, zwischen geschlossener Faust und geschlossener Hand?
Meinst du dass der Griff an der nicht klingenführende Seite herausschaut aus der Faust?

Sowas ist aber auch ein Faustmesser und da schaut die andere Seite auch raus.

Bild

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Beitragvon Challenger » Fr 27. Feb 2009, 00:57

Auch bei dem jetzt von dir herausgesuchten Bild gibt es doch deutliche Unterschiede im Vergleich zum diskutierten Brotmesser. Ich zielte vielmehr darauf ab, daß die Klinge eines Faustmessers fast komplett in der Faust verschwindet. Letztlich kommt es aber auch auf die Umstände des Führens an und wofür ein Messer ursprünglich gedacht ist. Die abgebildeten Faustmesser dienen offensichtlich keinem alltäglich nützlichen Zweck.
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Beitragvon Gast » Fr 27. Feb 2009, 06:59

Um dieses Messer in der Faust verschwinden zu lassen muss man Hände so groß wie Klodeckel haben aber wenn ich mir das "Brotmesser" so betrachte, macht es wirklich eher den Eindruck einer Hieb-/Stoßwaffe als eines Geräts für den täglichen Gebrauch in der Küche.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Messer verboten sein soll, allerdings könnte ich mir auch nicht vorstellen mit diesem Messer unfallfrei Brot zu schneiden.

So long,
Marco

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Beitragvon uwewittenburg » Fr 27. Feb 2009, 07:02

[quote=""Wutz""]Ja, ist es.[/quote]

Falsch!

Zitat:
Faustmesser sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden.

Nun fangt mal nicht an zu übertreiben und fangt etwa noch an im Baumarkt die Sensen zu beschlagnahmen!
Ich lasse mir meine Meinung nicht nehmen und nehme sie auch nicht anderen.
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Beitragvon uwewittenburg » Fr 27. Feb 2009, 07:04

[quote=""Wutz""]Wo soll denn der Unterschied sein, zwischen geschlossener Faust und geschlossener Hand?
Meinst du dass der Griff an der nicht klingenführende Seite herausschaut aus der Faust?

Sowas ist aber auch ein Faustmesser und da schaut die andere Seite auch raus.

Bild[/quote]

Das würde ich eher in die Kategorie Schlagringmesser einordnen. Wobei es aber ein Hibben Claw ist und daher zu den Faustmessern gehört.
Ich lasse mir meine Meinung nicht nehmen und nehme sie auch nicht anderen.
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Beitragvon First_Blood » So 1. Mär 2009, 20:35

[quote=""uwewittenburg""]Das würde ich eher in die Kategorie Schlagringmesser einordnen. Wobei es aber ein Hibben Claw ist und daher zu den Faustmessern gehört.[/quote]

Und wie sieht es mit dem KA-Bar TDI Law Enforcement Knife aus?
http://www.asmc.de/de/Messer-Werkzeuge/ ... ife-p.html

Die Klinge ist eindeutig nicht quer zum Griff sondern im Winkel von ca. 45 Grad. Das Messer ist als "Verteidigungsmesser" entwickelt worden und der abgewinkelte Griff soll - nach meiner persönlichen Bewertung - eine größere Kraft hinter einen Messer-Stoß ermöglichen, was auch der Zweck eines Faustmessers / Stoßdolches ist.

Wenn das winzige Hibben Claw schon ein Faustmesser ist, ist dann dieses Messer auch eins? Und demnach auch jedes weitere Messer, dessen Griff und Klinge keine "Linie" bilden....?
Wer schreit, hat Unrecht!

Und wer Diskussionen abwürgt, ebenfalls!


Aber wenn man keine Argumente hat, kann man ja Beiträge löschen, Threads schließen oder User sperren...


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