Die hochqualifizierten Politiker verschärfen - mal wieder - das WaffG dahingehend, dass gar keine Schusswaffen mehr in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, außer der Träger hat einen allgemein anerkannten und sozialadäquaten Grund dafür! Dann kann die Polizei dem Amokläufer die Schusswaffe schon auf dem Weg zur Schule abnehmen!

Wenn man mit so einer simplen Regelung und bewußt unbestimmten Begriffen die Messer-Kriminalität eindämmen kann, dann sollte das doch auch für die Amokläufer gelten! Und die gesetzestreuen Waffen-Besitzer werden dadurch nicht eingeschränkt, weil die Polizisten jeden Einzelfall anders bewerten können.
Oh, dieser Beitrag bezieht sich ja schon wieder auf den §42a WaffG... am Besten, er wird sofort wieder "entsorgt".[/b]