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Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:19
von chaoschemiker
Den Medien war ja zu entnehmen das das Waffengesetz verschärft werden soll und zukünfig unangemeldete Kontrollen bzgl. der Aufbewahrung stattfinden.
In meinem Bekanntenkreis gibt es nun den Fall, das einer aus einer Erbschaft mehrere grosskalibrige Faustfeuerwaffen mit WBK besitzt. Da seine Frau wegen der Kinder keine Waffen im Haus haben will, steht der Tresor nicht bei ihm, sondern bei jemand anderem, der ihn nicht öffnen kann. Wie stellt sich das jetzt bei einer Kontrolle dar. Muss derjenige bei dem die Waffen gelagert sind jetzt damit rechnen das plötzlich seine Hütte kontrolliert wird? Was soll da auch kontrolliert werden - eine verschlossener Stahlschrank von aussen?

Re: Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:22
von springer
[quote=""chaoschemiker""]Muss derjenige bei dem die Waffen gelagert sind jetzt damit rechnen das plötzlich seine Hütte kontrolliert wird? Was soll da auch kontrolliert werden - eine verschlossener Stahlschrank von aussen?[/quote]

Es soll ja kontrolliert werden, ob alle Waffen vorschriftsmäßig verschlossen sind. Wo soll das denn kontrolliert werden, wenn nicht am Tresor?

Außerdem könnte das Probleme bei der Kontrolle geben: wenn der Hausbesitzer nicht rankommt (was er auch nicht darf), dann kann auch nicht überprüft werden, ob alle Waffen da sind. Ich würd mich da mal bei der zuständigen WaffB kundig machen.

Gruß,
Springer

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:29
von uwewittenburg
1. Mußte er bei der WBK-Beantragung die Art der Aufbewahrung angeben und nachweisen!
2. Gibt es keine Kontrolle/Überprüfung gegen den Willen des Betroffenen, das Grundgesetz gilt noch!
3. Stelle ich mir gerade vor: Der Waffenbesitzer ist nicht zu Hause. Die Behörde klingelt, die Ehefrau öffnet die Tür und anschließend den Waffenschrank, um im Übereifer die Waffen vorzuzeigen,obwohl sie gar keine waffenrechtliche Erlaubnis hat! ;-D

Ich denke mal dass ca. 90 % die Behörde einlassen wird, für die übrigen 10 % wird man sich dann schon etwas einfallen lassen! :ja:

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:57
von CRS36-geloescht
Mir kommt keiner in die Wohnung!!! Außerdem, als Junggeselle kann ich meinen Waffenschrank (wenn ich der Wohnung anwesend bin) so weit offen stehen lassen, wie ich das möchte. Außerdem darf ich meine Schußwaffen geladen in der Wohnung führen. Also was soll der ganze Unsinn mit unangemeldeten Kontrollen? Ich dachte, die Zeiten des RSSHA und des Ministeriums für Horsch und Guck seien vorbei.

P.S. Erinnere mich an einen Ex-Neuner, der hatte die P7 im Kühlschrank und den M19 im Brotschrank liegen!!!!!!

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 14:33
von Kaeptn_Chaos
Super sachlich... :applaus:

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 15:38
von uwewittenburg
Das sind dann genau die 10 % wo dann auch die Nachschau ohne Anwesenheit des Inhabers vollzogen wird! ;-D

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 16:08
von ines69
[quote=""uwewittenburg""]Das sind dann genau die 10 % wo dann auch die Nachschau ohne Anwesenheit des Inhabers vollzogen wird! ;-D[/quote]

und die wundern sich dann was da los war :lol:

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 16:28
von Vito
Über sind Sinn oder Unsinn dieser Regelung kann man trefflich streiten :ja:

Teilweise ist das Geheule der Waffenbesitzer aber völlig unangebracht :ja:

Wir haben dienstlich auch mit dem Waffenrecht zu tun und sind auch für die Einziehung/Beschlagnahme von Schusswaffen sowie für die Kontrolle der Aufbewahrung zuständig.

Ein kurzer Sachverhalt:

Kontrolle bei einem Waffenbesitzer, welcher auch einen "Pulverschein" hatte. Es war einiges unklar, weil 2 Personen in dem Haushalt einen Pulverschein hatten und eine Person ausgezogen war. Genauer brauch man es nicht erklären :D

Die Überprüfung lief recht locker ab (ich bin ja kein Korinthenkacker) :D

Irgendwann kam natürlich der Spruch:

"Ja ja, seit der Änderung des Waffengesetzes werden wir Waffenbesitzer wie Verbrecher behandelt".

Auf meine Nachfrage, wann er denn das letzte mal kontrolliert worden ist kam die Antwort:

" Ähm, also die letzten 20 Jahre bin ich ned kontrolliert worden".

Soviel dazu :mrgreen:

PS: Die Person war ein älterer Sportschütze und hatte ca. 6 Waffen und Pulver zu Hause gelagert.

Re: Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 22:32
von Pistolen-Paule
[quote=""chaoschemiker""]
In meinem Bekanntenkreis gibt es nun den Fall, das einer aus einer Erbschaft mehrere grosskalibrige Faustfeuerwaffen mit WBK besitzt. Da seine Frau wegen der Kinder keine Waffen im Haus haben will, steht der Tresor nicht bei ihm, sondern bei jemand anderem, der ihn nicht öffnen kann. [/quote]

Diesen Fall würde ich an seiner Stelle mal schnellstens mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären. Denn Dein Bekannter käme auch heute schon in Erklärungsnot, wenn man ihn wegen der Waffen daheim besuchen würde und er nichts vorzeigen/ beweisen könnte und er zugeben müsste, die Waffen woanders untergestellt zu haben.
Wenn der "Waffenpensionswirt" selber Sportschütze/ Jäger ist, könnte sich das für die Situation durchaus positiv auswirken.

Einfach mal probieren. Was man im Vorfeld klären kann, sollte man tun - da hat man noch das Heft in der Hand. Wenn das SEK durchs Fenster springt, ist es für Erklärungsversuche schon zu spät.
:wink:

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Sa 30. Mai 2009, 08:05
von Gast
[quote=""CRS36""]Mir kommt keiner in die Wohnung!!![/quote]
Vielleicht kommst Du ja raus ;-D
Was die Verschärfung des Gesetzes betrifft möchte ich Anmerken, dass wohl jetzt schon 95% der legalen Waffenbesitzer verantwortlich mit ihren Schusswaffen umgehen. Die Restlichen, die meinen aufgrund familiärer Lage ihren Schrott überall in der Wohnung herumliegen lassen zu können, werden sich wohl an dieser geplanten Änderung nicht stören.
Des weiteren kann ich mir kaum vorstellen, dass der Überwachungsdruck zu groß werden könnte.

Gruß Marco

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Sa 30. Mai 2009, 08:29
von uwewittenburg
Nun ja, das habe ich auch schon schneller erlebt! ;-D

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Sa 30. Mai 2009, 08:30
von Gast
Aber nicht durch eine geschlossene Tür :lach:

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: Sa 30. Mai 2009, 08:31
von uwewittenburg
Und ob!

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: So 31. Mai 2009, 18:25
von CRS36-geloescht
Was ist an der Aussage unsachlich? Einige sollten mal das WaffG in der jetzt noch gültigen Form einmal durchlesen!! Dazu die Verwaltungs - bzw. Durchführungsverordnungen.Die sind nämlich obwohl ein Bundesgesetz von Land zu Land unterschiedlich. Eine Kontrolle des legalen Waffenbesitzers kann nur dann erfolgen, wenn begründete Hinweise auf Verstöße gegen die zugriffsichere Verwahrung von Waffen vorliegen.
Außerdem gilt immer noch das GG hinsichtlich Unverletzlichkeit der Wohnung. Wir sind noch nicht in einem Polizeistaat, bewegen uns allerdings mit immer schnelleren Schritten in diese Richtung. Ich gehe davon aus, daß die beabsichtige unangemeldete Kontrolle eh von Karlsruhe kassiert wird! Von den Personalproblemen der Waffenerlaubnisbehörden dies überhaupt durchführen zu können, mal ganz abgesehen.
Übrigens, das WaffG in seiner jetztigen Auslegung gestattet noch immer die befristete Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen bei einem anderen Berechtigten der im 'Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist. (Vor Erfurt bedurfte es dazu noch nicht einmal einer Erlaubnis d. h. man konnte seine Schußwaffen auch bei einem Nichtberechtigen für eine gewisse Zeit einlagern!) Dazu brauch ich keinen Sachbearbeiter der das genehmigt, weil es nicht genehmigspflichtig ist.

Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle

Verfasst: So 31. Mai 2009, 18:38
von Gast
Das Grundgerüst steht jetzt wohl schon einmal.
Bis zum nächsten Amoklauf ....
:nein:
29.05.2009

Waffenrechtsreform vom Kabinett verabschiedet

Sachargumente des DJV berücksichtigt / Protestbrief-Aktion des DJV erfolgreich

Am 27. Mai 2009 hat das Kabinett der Bundesregierung eine Waffenrechtsreform verabschiedet Auslöser der Reformbestrebungen war der Amoklauf in Winnenden, der eine emotionale Debatte mit Forderungen bis hin zum kompletten Verbot von Schusswaffen in Privatbesitz zur Folge hatte. DJV-Präsident Borchert hat in vielen politischen Gesprächen die Position der Jäger erfolgreich vertreten. Gemeinsam mit den Landesjagverbänden hat der DJV eine Versachlichung der Diskussion bewirkt. Und einzelne Jäger haben den DJV-Protestbrief innerhalb von 9 Tagen 3.000 Mal aus dem Internet heruntergeladen um ihre Bundestagsabgeordneten anzuschreiben. Das alles zusammen zeigte Wirkung: Zahlreiche geplante Verschärfungen für Jäger – etwa verdachtsunabhängige Kontrollen ohne Zustimmung oder die sofortige Einführung von biometrischen Sicherungssystemen – konnten verhindert werden. Die Details:



Verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenaufbewahrung zu Hause (§ 36): Geplant waren diese zu jeder Tag- und Nachtzeit und gegen den Willen des Besitzers. Im Entwurf zur Waffenrechtsreform wird jetzt klargestellt, dass Wohnräume von Behörden nur gegen den Willen des Eigentümers betreten werden dürfen, wenn es darum geht, dringende Gefahren zu verhüten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ist also weiterhin geschützt. Erst bei wiederholter grundloser Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung kann die Behörde die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers anzweifeln. Die Formulierungen für verdachtsunabhängige Kontrollen sind jetzt angelehnt an das Baurecht und Regelungen für Schornsteinfeger und somit nach Aussagen des Justiz- und Innenministerium verfassungskonform.

Die DJV-Forderung, dass Behörden künftig bereits bei Antragstellung für eine Waffenerlaubnis den Nachweis über vorgesehene Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung prüfen, wurde umgesetzt.

Die Jungjägerausbildung ist weiterhin gesichert (§ 27): Das Hochsetzen der Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen gilt nicht für Anwärter und Inhaber des Jugendjagdscheines.

Biometrische Sicherungssysteme: Der Gesetzentwurf sieht lediglich vor, dass das Bundesinnenministerium durch eine Verordnung weitere Sicherungssysteme einführen kann, wenn es der Stand der Technik in Zukunft erlaubt. Damit hat der DJV sich mit seinen Argumenten gegen eine sofortige Einführung durchgesetzt.

Elektronisches nationales Waffenregister: Dieses wird bis 2012 eingeführt, was der DJV begrüßt.

Strafbewehrung (§ 52): Diese ist nur dann bei einer nicht vorschriftsmäßigen Aufbewahrung von Waffen und Munition vorgesehen, wenn der Besitzer vorsätzlich handelt - also wissentlich und willentlich - und dadurch die konkrete Gefahr des Zugriffs Dritter entsteht. Dies gilt nur für die stationäre Aufbewahrung der Waffen, etwa zu Hause. Die vorübergehende Aufbewahrung im Zusammenhang mit der Jagd - etwa einer Jagdreise, Übernachtung oder Schüsseltreiben - ist ausdrücklich von § 52 nicht erfasst.


Der Kabinettsbeschluss geht Anfang Juni zur ersten Anhörung in den Bundestag, damit dann das weitere parlamentarische Verfahren – Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine mögliche Expertenanhörung – terminiert werden kann. Der Bundestag kann die Waffenrechtsreform also frühestens Ende Juni verabschieden. "Wir werden uns mit Vehemenz dafür einsetzen, dass bis zur Verabschiedung im Bundestag keine Fehlinterpretationen und Verschärfungen für die Jägerschaft eingebaut werden", sagte DJV-Präsident Jochen Borchert.
Quelle: http://www.ljv-nrw.de/news.php?news_id=186