Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle
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Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle
[quote=""greyman""]
Immerhin ist bisher immer noch der Sachbearbeiter des Kreises zuständig, nicht irgendeine Orts- oder Landespolizei.[/quote]
Das ist so pauschal falsch
Teilweise sind auch die Ordnungsämter oder die Landespolizei zuständig ;-D
Immerhin ist bisher immer noch der Sachbearbeiter des Kreises zuständig, nicht irgendeine Orts- oder Landespolizei.[/quote]
Das ist so pauschal falsch
Teilweise sind auch die Ordnungsämter oder die Landespolizei zuständig ;-D
Freiheit für die Spareribs
Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle
[quote=""greyman""]...
Und das Recht Waffen zu besitzen ist ein Grundrecht und ist sogar einklagbar [/quote]
nein
Und das Recht Waffen zu besitzen ist ein Grundrecht und ist sogar einklagbar [/quote]
nein
Für solche Andeutungen wäre ein LINK nicht verkehrt.Wie sicher Hamburg, und dort gerade die "Waffenverbotszonen" sind hat sich ja gerade auf dem U-Bahnhof Reeperbahn gezeigt.
Milker
"Der Skandal fängt an, wenn die Polizei ihm ein Ende bereitet."
Karl Kraus
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[quote=""Milker""][quote=""greyman""]...
Vermutlich meint er das hier:
MOPO: Messerstecher mit Überwachungskameras gefilmt
Und nein, ein Grundrecht auf Waffengesetz gibt es hier nicht. Das hat verschiedene Gründe, u. a. auch, weil unsere Landesverteidigung seit Friedrich Wilhelm I. auf der Wehrpflicht beruht und eben nicht auf einer Milizarmee, wie es sie in der Schweiz heute noch gibt und wie es ursprünglich auch in der USA gehandhabt wurde. Ein stehendes Heer ist eben teurer, als eine Bevölkerung, die ihr "Kriegsgerät" daheim aufbewahrt.
Am Prinzip der Wehrpflicht und stehender Heere, verbunden mit der hoheitlichen Aufgabe der Landesverteidigung, sozusagen der Pflicht des Staates, sich selber zu verteidigen, wurde die Jahrhunderte beibehalten - selbst im Dritten Reich oder der DDR.
Somit ist privater Waffenbesitz (abgesehen von der Jägerei) eben ein Privatvergnügen ohne hoheitlichen Auftrag oder Hintergrund.
Und weil Waffenbesitz nicht per GG festgeschrieben ist, kann man Waffenbesitz zulassen, einschränken oder verbieten, ganz nach politischer Lage und Laune.
Und die Entscheidungen und Verschärfungen der letzten Jahre beruhen nicht auf wissenschaftlich basierten Daten, die konsequenter Weise Verschärfungen gerechtfertigt hätten, sondern entstammen viel mehr einer emotionalen Grundlage mit populistischer Ausrichtung. Verbrechensverhindernd ist keine der Maßnahmen gewesen.
Ich sehe bei der Kontrolle daheim und der zentralen Waffendatei durchaus Vorteile, aber auch die Gefahr, dass damit Schindluder getrieben wird.
Für solche Andeutungen wäre ein LINK nicht verkehrt.[/quote][/quote]Wie sicher Hamburg, und dort gerade die "Waffenverbotszonen" sind hat sich ja gerade auf dem U-Bahnhof Reeperbahn gezeigt.
Vermutlich meint er das hier:
MOPO: Messerstecher mit Überwachungskameras gefilmt
Und nein, ein Grundrecht auf Waffengesetz gibt es hier nicht. Das hat verschiedene Gründe, u. a. auch, weil unsere Landesverteidigung seit Friedrich Wilhelm I. auf der Wehrpflicht beruht und eben nicht auf einer Milizarmee, wie es sie in der Schweiz heute noch gibt und wie es ursprünglich auch in der USA gehandhabt wurde. Ein stehendes Heer ist eben teurer, als eine Bevölkerung, die ihr "Kriegsgerät" daheim aufbewahrt.
Am Prinzip der Wehrpflicht und stehender Heere, verbunden mit der hoheitlichen Aufgabe der Landesverteidigung, sozusagen der Pflicht des Staates, sich selber zu verteidigen, wurde die Jahrhunderte beibehalten - selbst im Dritten Reich oder der DDR.
Somit ist privater Waffenbesitz (abgesehen von der Jägerei) eben ein Privatvergnügen ohne hoheitlichen Auftrag oder Hintergrund.
Und weil Waffenbesitz nicht per GG festgeschrieben ist, kann man Waffenbesitz zulassen, einschränken oder verbieten, ganz nach politischer Lage und Laune.
Und die Entscheidungen und Verschärfungen der letzten Jahre beruhen nicht auf wissenschaftlich basierten Daten, die konsequenter Weise Verschärfungen gerechtfertigt hätten, sondern entstammen viel mehr einer emotionalen Grundlage mit populistischer Ausrichtung. Verbrechensverhindernd ist keine der Maßnahmen gewesen.
Ich sehe bei der Kontrolle daheim und der zentralen Waffendatei durchaus Vorteile, aber auch die Gefahr, dass damit Schindluder getrieben wird.
Si vis pacem para bellum
HINWEIS in eigener Sache: ich bin nur ein interessierter Bürger - KEIN Polizist!
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Ey Pistelpaul, was willste uns denn mit der schwuckigen Signatur sagen?!
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[quote=""Pistolen-Paule""]Und weil Waffenbesitz nicht per GG festgeschrieben ist, kann man Waffenbesitz zulassen, einschränken oder verbieten, ganz nach politischer Lage und Laune.[/quote]
So einfach ist das auch wieder nicht, da alles staatliche Handeln dem Verhältismäßigkeitsgebot unterliegt. Und da ist auch beim Waffenrecht nunmal irgendwann das Ende der Fahnenstange erreicht.
So einfach ist das auch wieder nicht, da alles staatliche Handeln dem Verhältismäßigkeitsgebot unterliegt. Und da ist auch beim Waffenrecht nunmal irgendwann das Ende der Fahnenstange erreicht.
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Dann schau mal in den §4Waffengesetz.
Da stehen dir Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK drin.
Wenn die erfüllt sind, hat der Sachbearbeiter eine WBK zu erteilen.
Ansonsten hilge google, da sind einige Urteile zu finden, die das bestätigen.
Eine WBK kann nur mit einem triftigen Grund versagt werden, nicht einfach so.
Somit ist der Waffenbesitz ein Recht (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind), kein Privileg, ausser du möchtest eine Fahrerlaubnis auch als Privileg ansehen, weil die ja auch nur bei Erfüllung von Voraussetzungen erteilt wird.
Da stehen dir Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK drin.
Wenn die erfüllt sind, hat der Sachbearbeiter eine WBK zu erteilen.
Ansonsten hilge google, da sind einige Urteile zu finden, die das bestätigen.
Eine WBK kann nur mit einem triftigen Grund versagt werden, nicht einfach so.
Somit ist der Waffenbesitz ein Recht (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind), kein Privileg, ausser du möchtest eine Fahrerlaubnis auch als Privileg ansehen, weil die ja auch nur bei Erfüllung von Voraussetzungen erteilt wird.
Wenn Sekunden zählen ist Hilfe nur Minuten entfernt.
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[quote=""greyman""]Dann schau mal in den §4Waffengesetz.
Somit ist der Waffenbesitz ein Recht (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind), [/quote]
es gibt in deutschland kein verbrieftes recht auf waffenbesitz.
daran ändert auch die tatsache nicht, dass man unter den voraussetzungen des § 4 eine wbk bekommt.
da diese voraussetzungen aber nun einmal nicht von jedermann/frau erfüllt werden (scheitert überwiegend schon am bedürfnis) können, ist und bleibt es in meinen augen ein privileg, welches nur bestimmten personenkreisen in der bevölkerung vorbehalten ist.
und wenn du schon den führerschein ins spiel bringst,
jeder kraftfahrer muss sich gefallen lassen, in straßenverkehr verdachtsunabhängig kontrolliert zu werden.
Somit ist der Waffenbesitz ein Recht (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind), [/quote]
es gibt in deutschland kein verbrieftes recht auf waffenbesitz.
daran ändert auch die tatsache nicht, dass man unter den voraussetzungen des § 4 eine wbk bekommt.
da diese voraussetzungen aber nun einmal nicht von jedermann/frau erfüllt werden (scheitert überwiegend schon am bedürfnis) können, ist und bleibt es in meinen augen ein privileg, welches nur bestimmten personenkreisen in der bevölkerung vorbehalten ist.
und wenn du schon den führerschein ins spiel bringst,
jeder kraftfahrer muss sich gefallen lassen, in straßenverkehr verdachtsunabhängig kontrolliert zu werden.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Im Straßenverkehr schon, aber nicht einfach verdachtsunabhängig in meiner Wohnung um z.B. zu prüfen wie ich meine Autoschlüssel aufbewahre.
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[quote=""greyman""]Dann schau mal in den §4Waffengesetz.
Da stehen dir Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK drin.
Wenn die erfüllt sind, hat der Sachbearbeiter eine WBK zu erteilen.
...[/quote]
Das ist rechtlich falsch.
§ 4 WaffG ist keine Verpflichtung für die Behörde irgendetwas zu tun
Und die Behörde nimmt die auch fix mal weg (m.E. bei Drogen und Alkohol zu wenig)
Da stehen dir Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK drin.
Wenn die erfüllt sind, hat der Sachbearbeiter eine WBK zu erteilen.
...[/quote]
Das ist rechtlich falsch.
§ 4 WaffG ist keine Verpflichtung für die Behörde irgendetwas zu tun
Die Fahrerlaubnis ist ebenfalls kein Recht des Bürgers (auch wenn viele so denken).eine Fahrerlaubnis auch als Privileg ansehen
Und die Behörde nimmt die auch fix mal weg (m.E. bei Drogen und Alkohol zu wenig)
Milker
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[quote=""MICHI""]
es gibt in deutschland kein verbrieftes recht auf waffenbesitz.
[...]
da diese voraussetzungen aber nun einmal nicht von jedermann/frau erfüllt werden (scheitert überwiegend schon am bedürfnis)
[...][/quote]
Eben, das BEDÜRFNIS ist die Grundlage für das "Recht" auf Besitz einer scharfen Waffe (wenn man so will). Vor 1972 konnte man den 98k oder den Landmann-Preetz einfach so bei Neckermann bestellen, danach eben nur noch auf WBK mit Bedürfnis. Danach konnte man seine WBK nach einem Jahr Schützenvereinsmitgleidschaft "abholen" und danach dem Schießsport den Rücken kehren. Seit 2003 wird nach drei Jahren überprüft, ob das Bedürfnis (min. 18x pro Jahr trainieren) immer noch vorhanden ist, ansonsten: Widerruf der WBK.
Mit der neuen Gesetzesverschärfung soll die Überprüfung jederzeit nach Erteilung möglich sein. Sprich: wer seine WBK (und die darauf eingetragenen Waffen) behalten will, muss regelmäßig trainieren, sonst erlischt das "Recht" auf Waffenbesitz (scharfer Waffen).
Das heißt: wer aufgrund beruflicher, privater oder gesundheitlicher Gründe, für einen längeren Zeitraum nicht zum Training kommt, riskiert seine WBK. Der daraus resultierende Mehrgewinn an Sicherheit erschließt sich mir damit nicht.
es gibt in deutschland kein verbrieftes recht auf waffenbesitz.
[...]
da diese voraussetzungen aber nun einmal nicht von jedermann/frau erfüllt werden (scheitert überwiegend schon am bedürfnis)
[...][/quote]
Eben, das BEDÜRFNIS ist die Grundlage für das "Recht" auf Besitz einer scharfen Waffe (wenn man so will). Vor 1972 konnte man den 98k oder den Landmann-Preetz einfach so bei Neckermann bestellen, danach eben nur noch auf WBK mit Bedürfnis. Danach konnte man seine WBK nach einem Jahr Schützenvereinsmitgleidschaft "abholen" und danach dem Schießsport den Rücken kehren. Seit 2003 wird nach drei Jahren überprüft, ob das Bedürfnis (min. 18x pro Jahr trainieren) immer noch vorhanden ist, ansonsten: Widerruf der WBK.
Mit der neuen Gesetzesverschärfung soll die Überprüfung jederzeit nach Erteilung möglich sein. Sprich: wer seine WBK (und die darauf eingetragenen Waffen) behalten will, muss regelmäßig trainieren, sonst erlischt das "Recht" auf Waffenbesitz (scharfer Waffen).
Das heißt: wer aufgrund beruflicher, privater oder gesundheitlicher Gründe, für einen längeren Zeitraum nicht zum Training kommt, riskiert seine WBK. Der daraus resultierende Mehrgewinn an Sicherheit erschließt sich mir damit nicht.
Si vis pacem para bellum
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Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle
Hallo Leute,
bitte nicht schon wieder dieselbe alte Grundsatzdiskussion ums Waffenrecht. Die haben wir hier schon x-mal gehabt, und erfahrungsgemäß führt sie zu nix - auf beiden Seiten.
In diesem Sinne gehts jetzt mal bitte wieder zum Thema zurück.
bitte nicht schon wieder dieselbe alte Grundsatzdiskussion ums Waffenrecht. Die haben wir hier schon x-mal gehabt, und erfahrungsgemäß führt sie zu nix - auf beiden Seiten.
In diesem Sinne gehts jetzt mal bitte wieder zum Thema zurück.
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
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Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle
[/quote]
Das heißt: wer aufgrund beruflicher, privater oder gesundheitlicher Gründe, für einen längeren Zeitraum nicht zum Training kommt, riskiert seine WBK. Der daraus resultierende Mehrgewinn an Sicherheit erschließt sich mir damit nicht.[/quote]
Leider Spielen momentan einige Behörden Gott ....
Das heißt: wer aufgrund beruflicher, privater oder gesundheitlicher Gründe, für einen längeren Zeitraum nicht zum Training kommt, riskiert seine WBK. Der daraus resultierende Mehrgewinn an Sicherheit erschließt sich mir damit nicht.[/quote]
Leider Spielen momentan einige Behörden Gott ....
Behörden in Hessen fangen an Ihre eigenen Gesetze zu formulieren und durchzusetzen .
Es ist unglaublich in der Politik wurde darüber diskutiert das man nach einem eventuellen neuen Gesetz Sportschützen auf ein Fortbestehen des Bedürfnis überprüfen kann .
Dies ist allerdings momentan nur graue Theorie ,aber leider nicht für Behörden und Sachbearbeiter
In Hessen . Hier werden momentan Sportschützen aufgefordert Schießnachweise des Vorjahres nachträglich zu bringen wer das nicht kann bekommt das Bedürfnis entzogen .
Hier sieht man mal wieder wie wichtig sich Behörden nehmen es wird ein 'Gesetz ' als Vorwand genommen das es so noch gar nicht gibt .
Ich für mich gesprochen würde nicht klein bei geben und umgehend einen Anwalt einschalten ,
um ein klares Signal zu setzen als Mündiger Bürger lasse ich mich nicht schikanieren .
Ich hoffe das die Betroffenen Waffenbesitzer sich wehren und hier sieht man wie wichtig
eine Mitgliedschaft im FWR und der Örag Rechtsschutzversicherung ist .
http://www.gun-forum.de/allgemein/waffe ... #post38979
Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle
Ich wiederhole meine Aufforderung,,, noch dieses eine Mal.
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
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Sincerely, Wikileaks
Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle
die eigentliche frage am anfang dieses threads ist längst beantwortet. eine grundatzdiskussion würde wohl nur die schließung beenden ;-D
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Änderung Waffenrecht bzgl. Unangekündigter Kontrolle
das kabinett hat im übrigen entsprechende bestimmung zur verschärfung des waffenrechts beschlossen und will sie noch vor der sommerpause im bundesrat absegnen lassen.
das wird dann folgendes beinhalten:
Waffenbesitzer dürfen nun auch ohne ein konkretes Verdachtsmoment kontrolliert werden. Allerdings muss vor einer möglichen Bestrafung eine vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht von Waffen nachgewiesen werden. Zudem dürfen nun Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr mit grosskalibrigen Waffen schiessen.
schwere verstöße sollen sogar mit haftstrafen belegt werden.
ich meine, das sollte dann als abschließender beitrag gesehen werden, da jegliche weitere diskussion über das thema eher die politik betrifft als die polizei.
das wird dann folgendes beinhalten:
Waffenbesitzer dürfen nun auch ohne ein konkretes Verdachtsmoment kontrolliert werden. Allerdings muss vor einer möglichen Bestrafung eine vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht von Waffen nachgewiesen werden. Zudem dürfen nun Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr mit grosskalibrigen Waffen schiessen.
schwere verstöße sollen sogar mit haftstrafen belegt werden.
ich meine, das sollte dann als abschließender beitrag gesehen werden, da jegliche weitere diskussion über das thema eher die politik betrifft als die polizei.
Gruß
MICHI
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