RSG 6 Behördenversion für PP?

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Gast

RSG 6 Behördenversion für PP?

Beitragvon Gast » Mo 1. Jun 2009, 20:58

Bei polizeibedarf.ch wird das RSG 6 von Hoernecke in Behördenqualität angeboten. Kriege ich Probleme, wenn ich damit bei uns rumlaufe oder gibt es nur ein Abkommen mit der Firma, dass die das Teil nur an Behörden verkaufen?[/url]

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RSG 6 Behördenversion für PP?

Beitragvon engreco » Do 4. Jun 2009, 12:26

Das in der Schweiz angebotene RSG hat sicherlich keine Kennzeichnung als "Tierabwehrspray". In dem Fall: Führen, Besitz und Import verboten.

Gast

RSG 6 Behördenversion für PP?

Beitragvon Gast » Do 4. Jun 2009, 13:38

stimmt, das wird das problem sein; in der schweiz steht da drauf "zur abwehr von mensch und tier" oder so ähnlich..

wie einfach doch die lösung so oft ist :lol:

steht bei den RSGs von der Polizei was drauf? Da bräuchte man ja eig nix. Aber ich sehe auch öfters beamte, die das zivile RSG4 von Hoerekce haben.

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RSG 6 Behördenversion für PP?

Beitragvon engreco » Do 4. Jun 2009, 23:20

Die Dose steht voll mit allem möglichem. Worauf du vermutlich anspielst sind Sätze wie: "Reizstoffsprühgerät für den Polizeieinsatz". Oder auch "Anwendung nur durch authorisierte Personen und nach Anweisung der Dienstvorschrift". Das steht zumindest auf den Dosen von Hoernecke.
Bei denen von IDC steht auch so was ähnliches drauf.

Schon irgendwie lustig, dass die gleichen Dosen mit viel stärkerer Mischung und der Aufschrift "Tierabwehrspray" noch nicht mal mehr unter das WaffG fallen, während die Polizeigeräte mit der schwachen Mischung nur auf Grund ihrer Aufschrift eine verbotene Waffe nach WaffG darstellen.


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