Teleskopschlagstock

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Teleskopschlagstock

Beitragvon Berlinerjunge18 » Mi 23. Feb 2011, 00:42

Hallo,
ich habe mich in letzter Zeit sehr genau informiert über das Thema "Teleskopschlagstock".
Da ich immoment eine diskussion mit einem Kumpel von mir habe.
Nunja das Problem ist, ich weiß zwar dass das Erwerben eines Teleskopschlagstockes erlaubt ist ( Ab 18 Jahren ) in Deutschland doch ich bin verwirrt bei dem Thema "Führen".
Auf einigen Internetseiten steht das "Führen" ist verboten, jedoch der Besitz nicht d.h. er darf nicht griffbereit sein.
Um auf meine Frag zu kommen, wann und wie darf ich einen Teleskopschlagstock mit mir tragen:
- Erlaubt in der Innentasche einer Jacke die geschlossen ist ?
- Erlaubt in einer Gürteltasche ?
- Erlaubt in einem Rucksack ?

Hier noch ein Bild falls jetzt die Fragen kommen meinst du wirklich einen Teleskopschlagstock.

Bild

p.s Ich war in einem Waffenladen und haben den Verkäufter gefragt, da ich wusste dass er diese Teleskopschlagstöcke verkauft.
Er wusste keine Antwort auf meine Frage, er wusste lediglich dass er sie nur an 18 Jährigen verkaufen darf.

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uwewittenburg
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Re: Teleskopschlagstock

Beitragvon uwewittenburg » Mi 23. Feb 2011, 06:32

Berlinerjunge18 hat geschrieben:........ich bin verwirrt bei dem Thema "Führen".
Auf einigen Internetseiten steht das "Führen" ist verboten, jedoch der Besitz nicht d.h. er darf nicht griffbereit sein.
Hier noch ein Bild falls jetzt die Fragen kommen meinst du wirklich einen Teleskopschlagstock.

Bild

Er wusste keine Antwort auf meine Frage, er wusste lediglich dass er sie nur an 18 Jährigen verkaufen darf.

Er will ja auch Geld verdienen!
Hier der Gesetzestext;

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Auf dem Wege zur Berufsausübung müssen die Waffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, also ein kleines Schlößchen reicht.
In der Gürteltasche ist die Zugriffsbereitschaft gegeben, in einem Rucksack möglicherweise nicht, kommt aber auf die Einzelumstände an.

Selbstverteidigung ist kein anerkannter Zweck!

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Re: Teleskopschlagstock

Beitragvon DocSnuggles » Mi 23. Feb 2011, 07:14

Auch nicht für Türsteher oder Verantaltungsschützer....
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
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Re: Teleskopschlagstock

Beitragvon uwewittenburg » Mi 23. Feb 2011, 07:27

DocSnuggles hat geschrieben:Auch nicht für Türsteher oder Verantaltungsschützer....
Doch, wenn im Arbeitsvertrag enthalten, auf dem Wege nach Hause nicht!
Wird jedenfalls hier so gehandhabt.

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Re: Teleskopschlagstock

Beitragvon Berlinerjunge18 » Mi 23. Feb 2011, 12:45

Gut danke für deine Antwort, wobei ich sagen muss warum sollte man einen Teleskopschlagstock besitzen wenn man ihn in einem verschlossenen Transportbehältniss mitsichführen muss.
Dann brauch ich mir keine gedanken mehr drüber machen ob ich mir einen anschaffe,
ich will jetzt nicht sagen ich lebe im Ghetto oder in einer gefährlichen Gegend doch es gab schon einige Fälle dass bei uns Abends am Bahngleis jemand überfallen worden ist und beraubt wurde und ich leider immer spät Abends mit der Bahn nach Hause fahren muss.

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Re: Teleskopschlagstock

Beitragvon Controller » Mi 23. Feb 2011, 13:14

Hallo,
ich habe mich in letzter Zeit sehr genau informiert über das Thema "Teleskopschlagstock".
hm....... :polizei10: :gruebel:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Teleskopschlagstock

Beitragvon Gast » Mi 23. Feb 2011, 13:26

Schlagstock für ungeübte ist sowieso Quatsch. Wenn du was zur Selbstverteidigung im Rahmen der Notwehr möchtest und wirklich nur für Notwehrsituationen dann besorg dir ein Tierabwehr-Pfeffrespray. Das darfste führen und is absolut effektiv.

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Re: Teleskopschlagstock

Beitragvon Challenger » Mi 23. Feb 2011, 14:56

Controller hat geschrieben:
Hallo,
ich habe mich in letzter Zeit sehr genau informiert über das Thema "Teleskopschlagstock".
hm....... :polizei10: :gruebel:
Ist wohl auf die Zukunft bezogen, da noch in Mache...
Challenger


"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)

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Re: Teleskopschlagstock

Beitragvon Berlinerjunge18 » Do 24. Feb 2011, 10:14

Challenger hat geschrieben:
Controller hat geschrieben:
Hallo,
ich habe mich in letzter Zeit sehr genau informiert über das Thema "Teleskopschlagstock".
hm....... :polizei10: :gruebel:
Ist wohl auf die Zukunft bezogen, da noch in Mache...
Es ist nicht auf die Zukunft bezogen, ich habe mich ja gut informiert nur wusste ich nicht genau wie die Polzei oder der Gesetzgeber das Wort "Führen" definiert, deshalb habe ich hier nach gefragt.

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Re: Teleskopschlagstock

Beitragvon DirtyHarry » Do 24. Feb 2011, 12:11

Der Gesetzgeber hat da eine klare Anweisung herausgegeben:
es führt eine Waffe, wer außerhalb seiner Wohnung, seiner Firma oder seines umfriedeten Grundstücks die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.

Somit führt man eine Waffe immer, auch wenn sie in einem geschlossenen Behältnis geführt wird.

Das Führen in einem verschlossenen Behältnis ist allerdings erlaubnisfrei.


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