Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Sa 12. Dez 2015, 00:57

Rogalsky hat geschrieben:Da komme ich nicht mit. Aber egal. Kriegen die denn nun eigensicherungstechnisch was an die Hand oder sind halt immer genug Wachtmeister dabei?
Tja es gibt keine Wachtmeister im Justizvollzug und damit soviel zu deiner Kompetenz

Die Ärzte brauchen keine Eigensicherungsmittel. Sie werden personell von ausgebildeten Justizvollzugsbeamten unterstützt, wenn es notwendig ist.

RTL der Frauenknast und diverse andere Filmchen geben nicht die Realität in deutschen JVAen wieder in denen wild randaliert und Gefg. stetig darauf aus sind die Bediensteten an zu greifen.

Die gefährlichen Vollzugsteilnehmer sind bekannt und unter Verschluss und werden adäquat behandelt.

Du gehst einfach von falschen Dingen in deinen Vorstellungen des JVA Alltags aus.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Rogalsky » Sa 12. Dez 2015, 01:00

Joa. Das lässt dich auf jeden Fall sympathisch und offen erscheinen. Wird meine letzte Frage noch beantwortet oder macht das lieber jemand, der sich damit auskennt?

Die Menschen bei Gericht, die mich einlassen, haben Justizwappen und nennen sich selbst Wachtmeister. Aber gut, vielleicht sind die dir auch nicht kompetent genug. Pfui.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Sa 12. Dez 2015, 01:05

Rogalsky hat geschrieben:Joa. Das lässt dich auf jeden Fall sympathisch und offen erscheinen. Wird meine letzte Frage noch beantwortet oder macht das lieber jemand, der sich damit auskennt?

Die Menschen bei Gericht, die mich einlassen, haben Justizwappen und nennen sich selbst Wachtmeister. Aber gut, vielleicht sind die dir auch nicht kompetent genug. Pfui.
Tja. Wo haben dich Wachtmeister rein gelassen ? Aha bei Gericht ja das sind Gerichtswachtmeister. Die Beamten und Angestellten in der JVA sind Angehörige des mittleren/gehobenen/höheren Dienstes und eben in der uniformierten Truppe Justizvollzugsbeamte.

Das Wappen weisst sie nur als Angehörige der Justiz aus und mehr auch nicht.

Nein Wachtmeister sind nicht kompetent im Vollzug und ich bin nicht kompetent im Gericht.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Diag » Sa 12. Dez 2015, 01:06

Und das Rumkotzen eines Einzelnen hat jetzt mit dem eigentlichen Thema "Maßregelvollzug" was genau zu tun?

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Sa 12. Dez 2015, 01:11

Diag hat geschrieben:Und das Rumkotzen eines Einzelnen hat jetzt mit dem eigentlichen Thema "Maßregelvollzug" was genau zu tun?
Nichts, also am besten weiter on Topic

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Syzygy » Sa 12. Dez 2015, 07:29

Genau, ihr diskutiert am Thema vorbei. Im MRV gibts keine Vollzugsbeamten, die die Mediziner bei kritischen Patienten sichern könnten (zumindest in meiner Einrichtung, ich kenne natürlich nicht alle Kliniken, viele Kollegen die ich auf Fortbildungen treffe, berichten aber ähnliches). Ich war bereits mit einigen von unseren Patienten in Fröndenberg und was dort an Sicherheitsstandards zumindest für mich als Aussenstehenden auf den ersten Blick erkennbar ist, würde ich mal im Vergleich zum MRV als "paradiesischen Zustand" bezeichnen. Das muss hier alles vom Pflege- u. Erziehungsdienst übernommen werden o. teils vom Pfortenpersonal (ohne jegliche Einsatzmittel) - und von denen hat niemand von professioneller Eigensicherung auch nur einen einzigen Kurs gesehen oder ein einziges Buch gelesen.
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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Sa 12. Dez 2015, 09:38

Syzygy hat geschrieben:...... Ich war bereits mit einigen von unseren Patienten in Fröndenberg und was dort an Sicherheitsstandards zumindest für mich als Aussenstehenden auf den ersten Blick erkennbar ist, würde ich mal im Vergleich zum MRV als "paradiesischen Zustand" bezeichnen.
Ich habe nicht mit dem Thema Eigensicherung angefangen.

Ich kann auch nur zum Vergleich schildern wie es mit Fesselung im tatsächlichen Praxisablauf geschieht.

Ist der Gefg. gefesselt wird ihm selbstverständlich geholfen mit z.B. Fussfesseln eine Treppe zu erklimmen ohne das er auf die Fresse fällt. Auch beim einsteigen in einen Gefangenentransporter aka VW Bus hilft man, schliesslich wollen alle Beteiligten gesund ankommen und nicht noch erste Hilfe leisten müssen um eine Platzwunde o.ä. zu verbinden oder nähen lassen.

Das Thema Eigensicherung besteht schon darin die Fesselung richtig anzulegen.

Das ist Teil der Ausbildung und das braucht kein Mediziner zu machen.

Fröndenberg hat eben genau den Vorteil das die Probanden nicht gefesselt werden müssen, weil auch dort die Krankenzimmer eine Vergitterung und geschlossene Türen haben.

Das hat auch nichts mit Betriebsblindheit oder Arroganz zu tuen. Proffessionelles Handeln beinhaltet schon kritisches Hinterfragen der Protagonisten, aber sicherlich nicht Ratschläge von externen und nicht Berufsangehörigen Menschen in einem Forum. Dazu noch von Dingen die ggfls. nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.




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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Rogalsky » Sa 12. Dez 2015, 10:13

Um das abzuschließen: Ich hatte keine Vorstellung. Darum habe ich gefragt. Ich war irrigerweise der Auffassung, dass ein Forum dafür der richtige Platz sei. Verzeih mein Interesse. Das ist jetzt erloschen.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Diag » Sa 12. Dez 2015, 10:35

Benny-Online hat geschrieben:
Das hat auch nichts mit Betriebsblindheit oder Arroganz zu tuen. Proffessionelles Handeln beinhaltet schon kritisches Hinterfragen der Protagonisten, aber sicherlich nicht Ratschläge von externen und nicht Berufsangehörigen Menschen in einem Forum.
Man möge es sich auf der Zunge zergehen lassen.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 12. Dez 2015, 12:10

Jeder präsentiert sich im Rahmen seine Möglichkeiten.
:lah:

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » So 13. Dez 2015, 04:19

Rogalsky hat geschrieben:Um das abzuschließen: Ich hatte keine Vorstellung. Darum habe ich gefragt. Ich war irrigerweise der Auffassung, dass ein Forum dafür der richtige Platz sei. Verzeih mein Interesse. Das ist jetzt erloschen.
Doch du hattest eine Vorstellung und die gipfelte in der Vorstellung stets "kampfbereit" zu sein.

Eigensicherung war dir wichtig.

Meine Antwort hat dir nicht gefallen.

Natürlich betreiben wir Eigensicherung in verschiedener Form, aber du kannst nicht glauben das ich dir das hier preis gebe. Das geht dich schlicht und einfach nichts an. Ich danke dir tatsächlich das diese Frage dich umtreibt, vielleicht aus Sorge um die körperliche Unversehrtheit der Kollegen.

Im Internet gibt es viele konkrete Dinge zu deiner Information. Nutze die doch ersteinmal um das Konzept der Behandlung und Resozialisierung in NRW zu verstehen.

Das beste ist du findest einen Kollegen der bereit ist sich mit dir vis a vis zu unterhalten.

Das dazu nötige Vertrauen wird sicher nicht bei sich fremden Menschen gegeben sein.

Vielleicht hast du zufällig einen Freund oder Verwandten der im entsprechenden Beruf tätig ist.

Vorschriften sind dazu da das man sich daran hält. Wer das nicht macht oder dabei gar straffällig wird kann kein Verständnis erwarten.

Dazwischen ist das Verhältnis zwischen Menschen. Korrektes proffessionels Verhalten der Bediensteten ist nötig und trotzdem macht der Ton die Musik und es gibt viele Zwischentöne.

Die Behandlung ist auch ein Mittel den Probanden auf den richtigen Weg zu bringen. Erwachsene lassen sich nicht mehr erziehen.... Beispiel geben ist gefragt
Das wäre aber alles ein anderes Thema in einem anderen möglichen Thread zu einer Resozialisierung von Straftätern.

Nicht alle sind vom Schlage des Geiseldramas durch Degowski und Rösner.

Es ging um die Fesselung im MRV und dazu gab es hier einen kurzen Ausflug in die Welt des Strafvollzugs.

Ich stelle mir das im MRV alles sehr viel schwieriger vor. Dort sind es eben nicht nur Verbrecher, sondern kranke Patienten.
Damit zu arbeiten wird das schwierigste in einem sozialen Beruf dein das ich kennen. Das kann gar nicht hoch genug bezahlt sein.

Wer ordnet im MRV die Fesselung an und was gibt es an Gerät dafür ?

Das sollte doch irgendwo und wenn es nur eine Richtlinie ist geschrieben sein ? Gibt es im MRV eine Ausbildung analog zum aVd in einer JVA ?

Seid ihr alle "nur" Krankenpfleger ?

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » So 13. Dez 2015, 04:30

Diag hat geschrieben:
Benny-Online hat geschrieben:.....
Man möge es sich auf der Zunge zergehen lassen.
Es gibt sehr viele Angebote sein Wissen und sein Verhalten zu professionalisieren.

Das findet in der Justizakademie in Recklinghausen statt. Die Kollegen sind keine prügelnden dumpfen Genossen.

Diese Sachen der Weiterbildung und offenen Meinungsaustauschs findet doch aber nicht in einem öffentlichen Forum statt.

Im Strafvollzug NRW hat sich eine Menge positives getan, wenn auch die Gehaltshöhe, Beförderung und die Frage der Dienstbekleidung hart umkämpft ist.

Det BSBD ist sicherlich auch positiv beteiligt, ohne da jetzt lobhudeln zu wollen.
Alles hat eine zweite manchmal dunkle Seite.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 13. Dez 2015, 09:00

Schlussi, dann kann ich Mo und Di absagen, oder? Sind doch alle lieb?
:lah:

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » So 13. Dez 2015, 16:28

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Schlussi, dann kann ich Mo und Di absagen, oder? Sind doch alle lieb?
Wir lieben uns doch alle....

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Syzygy » So 13. Dez 2015, 17:21

Benny-Online hat geschrieben:Wer ordnet im MRV die Fesselung an...
Handfesseln sind hier ein Hilfsmittel des UZ und der darf lt. §22.1 MRVG von "jeder mit der Aufsicht betrauten Person" ausgeübt werden, sofern die Lage es erfordert. Und ob die Lage es erfordert, entscheidet natürlich der Kollege vor Ort. Bei geplanten Ausfahrten oder Terminen wo genug Zeit zur Planung bleibt, übernimmt die Entscheidung dann der jeweilige Vorgesetzte (z.B. der Stationsleiter) bzw. gibt er seine Empfehlung an die Klinikleitung ab, welche in 99,99% aller Fälle dieser Empfehlung folgen wird. Dann gibts 'nen Ausführungsformular auf dem ist die Art der Fesselung und Begleitung vermerkt und der Chefarzt, der zuständige Therapeut und der Stationsleiter unterschreiben das Ding. Wahrscheinlich hätte der Chefarzt als Klinikleiter das letzte Entscheidungsrecht, aber hier wird quasi alles in Konferenzen und Beratungen als Team entschieden, diese strenge hierarchische Trennung von Kompetenzen wie man die in Behörden oft hat, gibts hier nicht.
...und was gibt es an Gerät dafür?
Kunststoffhandfessel ("Kabelbinder" 13mm), Handfessel mit Gelenk, Bauchgurt, Fußfessel und die schwere Gelenk-Hochsicherheitshandfessel.
Das sollte doch irgendwo und wenn es nur eine Richtlinie ist geschrieben sein ? Gibt es im MRV eine Ausbildung analog zum aVd in einer JVA?
Nein. 80% der Mitarbeiter hier sind Krankenpfleger, Heilerziehungspfleger, Altenpfleger. Eine Krankenschwester kann direkt nach dem Examen im MRV anfangen. Zu diesem Zeitpunkt hat sie minimale Kenntnisse im Bereich Psychiatrie (kommt in der Ausbildung so gut wie nicht vor), gar keine Kenntnisse im Bereich Recht, Sicherheit, Vollzug und unter anderem: Null Eigensicherung. Die anderen 20% sind Ärzte, Psychologen, Ergotherapeuten oder Sozialarbeiter - für die im Grunde das selbe gilt.
Seid ihr alle "nur" Krankenpfleger?
Ich lege das "nur" zu Deinen Gunsten so aus, dass Du damit fragst, ob hier niemand für den Bereich Vollzug - und allem was da so dran hängt - ausgebildet ist und es nicht wertend meinst. :)

Das ist tatsächlich korrekt. Die Mitarbeiter im Pflegedienst hier sind Krankenpfleger/-schwestern, Heilerziehungspfleger o. Altenpfleger. Einige Mitarbeiter sind Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, wobei die rechtlichen Aspekte o. Themen der Unterbringung im MRV auch in dieser Fachausbildung fast keine Rolle spielen.

Es gibt eine Weiterbildung "Fachkraft für Maßregelvollzug", in der zumindest die rechtlichen Aspekte angeschnitten werden. Der Rest der Ausbildungsinhalte fokussiert sich jedoch wieder auf Therapie- und Institutionsaspekte. Sicherheitsthemen spielen auch dort keine Rolle und man macht die im Normalfall auch nicht vorher, sondern erst wenn man ein paar Jahre dort gearbeitet hat.

Vollzugspersonal oder einen "Sicherheitsdienst" gibt es nicht. Durchsuchungen, sowohl von Personen als auch Räumlichkeiten; Fesselung, Transport im gesicherten Fahrzeug und die gesamte Palette des UZ werden hier also von Personen durchgeführt, die dafür nie ausgebildet wurden. Das läuft alles über "Learning by Doing", die Leute die hier seit Jahren arbeiten haben sich das alles im Laufe der Jahre selbst beigebracht, die Neulinge lernen halt von den alten Hasen oder durch Fehler. Konnte ich anfangs auch nicht glauben, scheint aber in NRW überall so zu sein, zumindest an dem gemessen, was mir Kollegen aus anderen Einrichtungen so erzählen.
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