Benny-Online hat geschrieben:Wer ordnet im MRV die Fesselung an...
Handfesseln sind hier ein Hilfsmittel des UZ und der darf lt. §22.1 MRVG von "jeder mit der Aufsicht betrauten Person" ausgeübt werden, sofern die Lage es erfordert. Und ob die Lage es erfordert, entscheidet natürlich der Kollege vor Ort. Bei geplanten Ausfahrten oder Terminen wo genug Zeit zur Planung bleibt, übernimmt die Entscheidung dann der jeweilige Vorgesetzte (z.B. der Stationsleiter) bzw. gibt er seine Empfehlung an die Klinikleitung ab, welche in 99,99% aller Fälle dieser Empfehlung folgen wird. Dann gibts 'nen Ausführungsformular auf dem ist die Art der Fesselung und Begleitung vermerkt und der Chefarzt, der zuständige Therapeut und der Stationsleiter unterschreiben das Ding. Wahrscheinlich hätte der Chefarzt als Klinikleiter das letzte Entscheidungsrecht, aber hier wird quasi alles in Konferenzen und Beratungen als Team entschieden, diese strenge hierarchische Trennung von Kompetenzen wie man die in Behörden oft hat, gibts hier nicht.
...und was gibt es an Gerät dafür?
Kunststoffhandfessel ("Kabelbinder" 13mm), Handfessel mit Gelenk, Bauchgurt, Fußfessel und die schwere Gelenk-Hochsicherheitshandfessel.
Das sollte doch irgendwo und wenn es nur eine Richtlinie ist geschrieben sein ? Gibt es im MRV eine Ausbildung analog zum aVd in einer JVA?
Nein. 80% der Mitarbeiter hier sind Krankenpfleger, Heilerziehungspfleger, Altenpfleger. Eine Krankenschwester kann direkt nach dem Examen im MRV anfangen. Zu diesem Zeitpunkt hat sie minimale Kenntnisse im Bereich Psychiatrie (kommt in der Ausbildung so gut wie nicht vor), gar keine Kenntnisse im Bereich Recht, Sicherheit, Vollzug und unter anderem: Null Eigensicherung. Die anderen 20% sind Ärzte, Psychologen, Ergotherapeuten oder Sozialarbeiter - für die im Grunde das selbe gilt.
Seid ihr alle "nur" Krankenpfleger?
Ich lege das "nur" zu Deinen Gunsten so aus, dass Du damit fragst, ob hier niemand für den Bereich Vollzug - und allem was da so dran hängt - ausgebildet ist und es nicht wertend meinst.
Das ist tatsächlich korrekt. Die Mitarbeiter im Pflegedienst hier sind Krankenpfleger/-schwestern, Heilerziehungspfleger o. Altenpfleger. Einige Mitarbeiter sind Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, wobei die rechtlichen Aspekte o. Themen der Unterbringung im MRV auch in dieser Fachausbildung fast keine Rolle spielen.
Es gibt eine Weiterbildung "Fachkraft für Maßregelvollzug", in der zumindest die rechtlichen Aspekte angeschnitten werden. Der Rest der Ausbildungsinhalte fokussiert sich jedoch wieder auf Therapie- und Institutionsaspekte. Sicherheitsthemen spielen auch dort keine Rolle und man macht die im Normalfall auch nicht vorher, sondern erst wenn man ein paar Jahre dort gearbeitet hat.
Vollzugspersonal oder einen "Sicherheitsdienst" gibt es nicht. Durchsuchungen, sowohl von Personen als auch Räumlichkeiten; Fesselung, Transport im gesicherten Fahrzeug und die gesamte Palette des UZ werden hier also von Personen durchgeführt, die dafür nie ausgebildet wurden. Das läuft alles über "Learning by Doing", die Leute die hier seit Jahren arbeiten haben sich das alles im Laufe der Jahre selbst beigebracht, die Neulinge lernen halt von den alten Hasen oder durch Fehler. Konnte ich anfangs auch nicht glauben, scheint aber in NRW überall so zu sein, zumindest an dem gemessen, was mir Kollegen aus anderen Einrichtungen so erzählen.