Moin,
ich bin POM in Bayern und angesichts der aktuellen Lage möchte ich eine Waffe auch außerhalb des Dienstes führen.
Da ich im Unterricht leider wenig zugehört habe, muss ich hier mich nochmal genauestens informieren. Ich habe bereits den Antrag auf WBK und WS ausgefüllt, als mir einfiel, dass ich da wohl etwas anders behandelt werden müsste. Belehrt mich bitte eines Besseren wenn nötig:
1. Darf ich meine Dienstwaffe mit Munition außerhalb des Dienstes öffentlich führen?
2. Wenn nicht, muss ich einen ganz normalen Antrag auf WBK und WS stellen?
3. Ist die Sachkundeprüfung in der Ausbildung für alle Kurzwaffen 9 mm gültig?
LG Micha
Waffe außerhalb des Dienstes führen
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen
Suchfunktion! Ich weiß nicht wie oft das Thema hier behandelt wurde, aber sehr oft!
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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- Sergeant
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Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen
Moin,
ist z.B. In NRW mit einem Erlass geregelt. Ich vermute, dass es bei euch ähnlich ist. Am besten mal bei der FüSt/Geschäftszimmer nachfragen.
In NRW z.B. ist das private Führen der Dienstwaffe grundsätzlich zulässig.
Grüße
ist z.B. In NRW mit einem Erlass geregelt. Ich vermute, dass es bei euch ähnlich ist. Am besten mal bei der FüSt/Geschäftszimmer nachfragen.
In NRW z.B. ist das private Führen der Dienstwaffe grundsätzlich zulässig.
Grüße
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
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- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen
1. Du bist in POM in BY und hast gerade kein anderes Problem?
2. Wer eine Waffe führen will, aber nicht weiß, was er wann damit darf, disqualifiziert sich eigentlich selbst.
3. Du wirst wegen deines Berufes nicht besser behandelt (weshalb auch?), jedoch kannst du auf Ausnahmeregelungen pochen. Die Lektüre des 55 WaffG könnte zielführend sein. Näheres regeln dann Erlasse und RVO deines Dienstherrn.
2. Wer eine Waffe führen will, aber nicht weiß, was er wann damit darf, disqualifiziert sich eigentlich selbst.
3. Du wirst wegen deines Berufes nicht besser behandelt (weshalb auch?), jedoch kannst du auf Ausnahmeregelungen pochen. Die Lektüre des 55 WaffG könnte zielführend sein. Näheres regeln dann Erlasse und RVO deines Dienstherrn.
Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen
Die erste Antwort von MICHI: zwar nicht hilfreich aber verständlich. Ich habs mit der Suche nicht so. Die zweite Antwort hilfreich, danke dafür. Und die dritte Antwort von Hr. Chaos, sauber geschrieben Kollege.
Wenn ich was anderes zu tun hätte, würde ich vermutlich was anderes tun. Deine Kompetenz ist sicher nicht größer als meine, sonst würdest du nicht sowas Gequirltes schreiben.
Was soll ich von Daheim machen? Per WattsApp das SEK koordinieren während ich auf meine Alarmierung warte? xD Egal, an solche Antworten in Foren hab ich mich schon gewöhnt.
Aber danke für den Paragraphen, damit hast du deinen sinnlosen Post etwas sinnvoller gemacht.
Wenn ich was anderes zu tun hätte, würde ich vermutlich was anderes tun. Deine Kompetenz ist sicher nicht größer als meine, sonst würdest du nicht sowas Gequirltes schreiben.
Was soll ich von Daheim machen? Per WattsApp das SEK koordinieren während ich auf meine Alarmierung warte? xD Egal, an solche Antworten in Foren hab ich mich schon gewöhnt.
Aber danke für den Paragraphen, damit hast du deinen sinnlosen Post etwas sinnvoller gemacht.
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- Lieutenant
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- Registriert: Mo 19. Nov 2012, 01:42
Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen
3 Sekunden bei Google die genaue Dienstvorschrift wirst sehr wahrscheinlich in eurem Intranet finden. Bei uns in NRW ist es per Erlass geregelt den findet man auf der Seite des MIK.
„Polizeibeamte dürfen auch außerhalb ihres Dienstes eine Pistole, einen Revolver oder Pfefferspray mit sich führen“, erläutert Stefan Frey vom bayerischen Innenministerium die rechtliche Lage. Das sei in einer Dienstvorschrift geregelt."
„Polizeibeamte dürfen auch außerhalb ihres Dienstes eine Pistole, einen Revolver oder Pfefferspray mit sich führen“, erläutert Stefan Frey vom bayerischen Innenministerium die rechtliche Lage. Das sei in einer Dienstvorschrift geregelt."
Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen
1. Auf die Dienststelle gehen.
2. VSPA nehmen
3. Die Dienstanweisung über das außerdienstliche Führen der Dienstwaffe raussuchen(Tipp: hängt hinter dem WaffG).
4. lesen
5. verstehen
2. VSPA nehmen
3. Die Dienstanweisung über das außerdienstliche Führen der Dienstwaffe raussuchen(Tipp: hängt hinter dem WaffG).
4. lesen
5. verstehen
Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen
Ich habe den Thread ein wenig bereinigt und schließe diesen.
Ich finde es sehr schade, dass hier immer wieder auf fragende User rumgehackt wird...
Gruß
Ich finde es sehr schade, dass hier immer wieder auf fragende User rumgehackt wird...
Gruß
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