Waffe außerhalb des Dienstes führen

Erfahrungsberichte, Fragen und Tipps

Moderator: schutzmann_schneidig

Benutzeravatar
mitch94
Constable
Constable
Beiträge: 54
Registriert: Mi 11. Jan 2012, 01:04

Waffe außerhalb des Dienstes führen

Beitragvon mitch94 » Fr 22. Jul 2016, 21:56

Moin,

ich bin POM in Bayern und angesichts der aktuellen Lage möchte ich eine Waffe auch außerhalb des Dienstes führen.

Da ich im Unterricht leider wenig zugehört habe, muss ich hier mich nochmal genauestens informieren. Ich habe bereits den Antrag auf WBK und WS ausgefüllt, als mir einfiel, dass ich da wohl etwas anders behandelt werden müsste. Belehrt mich bitte eines Besseren wenn nötig:

1. Darf ich meine Dienstwaffe mit Munition außerhalb des Dienstes öffentlich führen?
2. Wenn nicht, muss ich einen ganz normalen Antrag auf WBK und WS stellen?
3. Ist die Sachkundeprüfung in der Ausbildung für alle Kurzwaffen 9 mm gültig?

LG Micha

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen

Beitragvon MICHI » Fr 22. Jul 2016, 22:05

Suchfunktion! Ich weiß nicht wie oft das Thema hier behandelt wurde, aber sehr oft!
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

Polimannzei
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 975
Registriert: Di 15. Sep 2009, 00:00
Wohnort: NRW / Owl

Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen

Beitragvon Polimannzei » Fr 22. Jul 2016, 22:06

Moin,

ist z.B. In NRW mit einem Erlass geregelt. Ich vermute, dass es bei euch ähnlich ist. Am besten mal bei der FüSt/Geschäftszimmer nachfragen.

In NRW z.B. ist das private Führen der Dienstwaffe grundsätzlich zulässig.

Grüße

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 22. Jul 2016, 22:10

1. Du bist in POM in BY und hast gerade kein anderes Problem?
2. Wer eine Waffe führen will, aber nicht weiß, was er wann damit darf, disqualifiziert sich eigentlich selbst.
3. Du wirst wegen deines Berufes nicht besser behandelt (weshalb auch?), jedoch kannst du auf Ausnahmeregelungen pochen. Die Lektüre des 55 WaffG könnte zielführend sein. Näheres regeln dann Erlasse und RVO deines Dienstherrn.
:lah:

Benutzeravatar
mitch94
Constable
Constable
Beiträge: 54
Registriert: Mi 11. Jan 2012, 01:04

Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen

Beitragvon mitch94 » Fr 22. Jul 2016, 22:23

Die erste Antwort von MICHI: zwar nicht hilfreich aber verständlich. Ich habs mit der Suche nicht so. Die zweite Antwort hilfreich, danke dafür. Und die dritte Antwort von Hr. Chaos, sauber geschrieben Kollege.

Wenn ich was anderes zu tun hätte, würde ich vermutlich was anderes tun. Deine Kompetenz ist sicher nicht größer als meine, sonst würdest du nicht sowas Gequirltes schreiben.

Was soll ich von Daheim machen? Per WattsApp das SEK koordinieren während ich auf meine Alarmierung warte? xD Egal, an solche Antworten in Foren hab ich mich schon gewöhnt.

Aber danke für den Paragraphen, damit hast du deinen sinnlosen Post etwas sinnvoller gemacht.

Criss_mitchel
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1270
Registriert: Mo 19. Nov 2012, 01:42

Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen

Beitragvon Criss_mitchel » Fr 22. Jul 2016, 22:35

3 Sekunden bei Google die genaue Dienstvorschrift wirst sehr wahrscheinlich in eurem Intranet finden. Bei uns in NRW ist es per Erlass geregelt den findet man auf der Seite des MIK.

„Polizeibeamte dürfen auch außerhalb ihres Dienstes eine Pistole, einen Revolver oder Pfefferspray mit sich führen“, erläutert Stefan Frey vom bayerischen Innenministerium die rechtliche Lage. Das sei in einer Dienstvorschrift geregelt."

ChrisC
Corporal
Corporal
Beiträge: 391
Registriert: Mi 24. Aug 2005, 00:00
Wohnort: Bayern

Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen

Beitragvon ChrisC » Fr 22. Jul 2016, 22:35

1. Auf die Dienststelle gehen.
2. VSPA nehmen
3. Die Dienstanweisung über das außerdienstliche Führen der Dienstwaffe raussuchen(Tipp: hängt hinter dem WaffG).
4. lesen
5. verstehen

Benutzeravatar
Polli
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 18165
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

Re: Waffe außerhalb des Dienstes führen

Beitragvon Polli » Fr 22. Jul 2016, 22:59

Ich habe den Thread ein wenig bereinigt und schließe diesen.

Ich finde es sehr schade, dass hier immer wieder auf fragende User rumgehackt wird...

Gruß :polizei2:



Zurück zu „Waffen und Einsatzmittel des unmittelbaren Zwangs“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende