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Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 23:53
von CoralSnake
Die aktuelle Lage und der eben geschlossene Thread brachte mich auf die Frage, ob ihr eure Waffe auch privat führt und wenn ja warum?
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 02:31
von ruckizucki
Nein.
Früher, als ich noch weiter entfernt Dienst verrichtet habe und mit dem Zug durch die Lande geschaukelt bin, fuhr ich in Uniform hatte natürlich auch die Dienstwaffe dabei, die zuhause allerdings in den Safe wanderte.
Es müsste schon eine konkrete und erhebliche Gefährdungslage vorliegen, dass ich meine Dienstwaffe auch privat führen würde.
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 09:57
von Knaecke77
Aus dem München - Thread:
greyman hat geschrieben:Die zivilen Kräfte im EZ sind von mehreren Zeugen als weitere Täter identifiziert worden, so das lange von drei Tätern ausgegangen werden musste.
Sollte denen zu denken geben, die ihre Dienstwaffe auch außer Dienst führen wollen. Blue on Blue ist Scheisse .
Unabhängig davon, dass Zollbeamte i.d.R. außerhalb des Dienstes keine Waffen führen dürfen, sind mir auch einige Episoden von Kollegen bei ziviler, verdeckter Trageweise aufgetreten sind in lebhafter Erinnerung geblieben, als diese von hinzugerufenen Polizeibeamten kontrolliert worden sind, weil die Trageweise doch nicht so verdeckt war und Passanten die Polizei gerufen haben.
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 10:41
von McFadden
Tu ich bereits seit langer Zeit und hatte bisher keine Probleme.
Ist in anderen Ländern ja auch fast Standard.
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 11:45
von Lone Soldier
Ich mache es nicht. Zugfahren in Uniform würde ich nur als halbprivat einstufen. Da geht man ja auch die ein oder andere dienstliche Verpflichtung mit ein, der man gerade angsichts der aktuellen Ereignisse auch im Fall der Fälle gerecht werden können sollte.
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 16:08
von Ghostrider1
Warum sollte ich mein Schusswaffe im zivilen tragen? Was ist, wenn ich zufällig Opfer eines Raubes werden sollte. Der ist garnicht auf die Waffe abgestellt, nö man will sich mal die Marke eurer Geldbörse und eures Telefones ansehen.
Nun stellt euch mal vor, ihr pumpt den Räuber mit Blei voll, und der ist dann noch zufällig ein Flüchtling. Sucht euch schon mal nen anderen Beruf aus...
Zum Eigenschutz trage ich an diversen Orten mein Pfeffer mit mir rum, weil es mir einfach zu heikel ist, mit dem was da nun rumläuft.
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 16:35
von Kaeptn_Chaos
Der erste Teil ist polemischer Quatsch. Aber das war ja beabsichtigt. Da hast du hier in Notwehr(exzess)prüfungen bereits bewiesen, dass du das besser kannst.
Ob Pfeffer immer zielführend ist, sei dahin gestellt.
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 17:02
von Aldous
Ghostrider1 hat geschrieben:Was ist, wenn ich zufällig Opfer eines Raubes werden sollte.
Es ist immerhin ein Verbrechen und du darfst als PVB nach dem SächsPolG handeln - da sieht es für den Tätern möglicherweise halt mal schlecht aus.
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 17:04
von Kaeptn_Chaos
Hat man als PVB keine Notwehrrechte?
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 17:38
von vladdi
Zur Frage des TE: nein
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 17:39
von vladdi
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Hat man als PVB keine Notwehrrechte?
Das ist komplexer, aber Notwehr steht nach h.M. auch Polizisten zu.
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 17:50
von rekruter
Die nicht herrschende Meinung dazu würde mich interessieren.
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 17:55
von Controller
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 18:39
von SirJames
rekruter hat geschrieben:Die nicht herrschende Meinung dazu würde mich interessieren.
Moin,
auf die schnelle:
https://strafrecht-online.org/problemfe ... tstraeger/
[...]"Ansicht 2: Demgegenüber vertritt ein Teil der Literatur die Auffassung, dass ein Polizeibeamter sich nicht auf § 32 berufen kann. Es handele sich bei der Notwehr um ein privates Recht des Bürgers zur Selbstverteidigung, welches das staatliche Gewaltmonopol einschränkt, nicht um eine Selbstermächtigung, mit der der Staat seine Eingriffsbefugnisse gegenüber den Bürgern ausdehnt (Systematischer Kommentar StGB/Günther [September 1999], § 32 Rn. 16)."[...]
Augenscheinlich aber nur eine Mindermeinung.
Gruß
Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?
Verfasst: Sa 23. Jul 2016, 18:49
von vladdi