Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Erfahrungsberichte, Fragen und Tipps

Moderator: schutzmann_schneidig

CoralSnake
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 140
Registriert: So 5. Mär 2006, 00:00

Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon CoralSnake » Fr 22. Jul 2016, 23:53

Die aktuelle Lage und der eben geschlossene Thread brachte mich auf die Frage, ob ihr eure Waffe auch privat führt und wenn ja warum?

ruckizucki
Corporal
Corporal
Beiträge: 535
Registriert: Do 6. Jul 2006, 00:00
Wohnort: Nördlicher Grenzbereich BaWü / BY

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon ruckizucki » Sa 23. Jul 2016, 02:31

Nein.

Früher, als ich noch weiter entfernt Dienst verrichtet habe und mit dem Zug durch die Lande geschaukelt bin, fuhr ich in Uniform hatte natürlich auch die Dienstwaffe dabei, die zuhause allerdings in den Safe wanderte.

Es müsste schon eine konkrete und erhebliche Gefährdungslage vorliegen, dass ich meine Dienstwaffe auch privat führen würde.
"Niemandes Herr, Niemandes Knecht" - H. von Fallersleben

Knaecke77
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 5776
Registriert: Mi 13. Sep 2006, 00:00
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Knaecke77 » Sa 23. Jul 2016, 09:57

Aus dem München - Thread:
greyman hat geschrieben:Die zivilen Kräfte im EZ sind von mehreren Zeugen als weitere Täter identifiziert worden, so das lange von drei Tätern ausgegangen werden musste.

Sollte denen zu denken geben, die ihre Dienstwaffe auch außer Dienst führen wollen. Blue on Blue ist Scheisse .
Unabhängig davon, dass Zollbeamte i.d.R. außerhalb des Dienstes keine Waffen führen dürfen, sind mir auch einige Episoden von Kollegen bei ziviler, verdeckter Trageweise aufgetreten sind in lebhafter Erinnerung geblieben, als diese von hinzugerufenen Polizeibeamten kontrolliert worden sind, weil die Trageweise doch nicht so verdeckt war und Passanten die Polizei gerufen haben.

McFadden
Corporal
Corporal
Beiträge: 233
Registriert: Mi 7. Apr 2010, 14:48

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon McFadden » Sa 23. Jul 2016, 10:41

Tu ich bereits seit langer Zeit und hatte bisher keine Probleme.

Ist in anderen Ländern ja auch fast Standard.

Lone Soldier

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Lone Soldier » Sa 23. Jul 2016, 11:45

Ich mache es nicht. Zugfahren in Uniform würde ich nur als halbprivat einstufen. Da geht man ja auch die ein oder andere dienstliche Verpflichtung mit ein, der man gerade angsichts der aktuellen Ereignisse auch im Fall der Fälle gerecht werden können sollte.

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 23. Jul 2016, 16:08

Warum sollte ich mein Schusswaffe im zivilen tragen? Was ist, wenn ich zufällig Opfer eines Raubes werden sollte. Der ist garnicht auf die Waffe abgestellt, nö man will sich mal die Marke eurer Geldbörse und eures Telefones ansehen.
Nun stellt euch mal vor, ihr pumpt den Räuber mit Blei voll, und der ist dann noch zufällig ein Flüchtling. Sucht euch schon mal nen anderen Beruf aus...

Zum Eigenschutz trage ich an diversen Orten mein Pfeffer mit mir rum, weil es mir einfach zu heikel ist, mit dem was da nun rumläuft.

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 23. Jul 2016, 16:35

Der erste Teil ist polemischer Quatsch. Aber das war ja beabsichtigt. Da hast du hier in Notwehr(exzess)prüfungen bereits bewiesen, dass du das besser kannst.

Ob Pfeffer immer zielführend ist, sei dahin gestellt.
:lah:

Aldous
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 694
Registriert: Di 5. Mär 2013, 17:11

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Aldous » Sa 23. Jul 2016, 17:02

Ghostrider1 hat geschrieben:Was ist, wenn ich zufällig Opfer eines Raubes werden sollte.
Es ist immerhin ein Verbrechen und du darfst als PVB nach dem SächsPolG handeln - da sieht es für den Tätern möglicherweise halt mal schlecht aus. :polizei3:

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27018
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 23. Jul 2016, 17:04

Hat man als PVB keine Notwehrrechte?
:lah:

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon vladdi » Sa 23. Jul 2016, 17:38

Zur Frage des TE: nein

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon vladdi » Sa 23. Jul 2016, 17:39

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Hat man als PVB keine Notwehrrechte?
Das ist komplexer, aber Notwehr steht nach h.M. auch Polizisten zu.

rekruter
Captain
Captain
Beiträge: 1965
Registriert: Fr 14. Mär 2008, 00:00
Wohnort: Hannover

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon rekruter » Sa 23. Jul 2016, 17:50

Die nicht herrschende Meinung dazu würde mich interessieren.

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Controller » Sa 23. Jul 2016, 17:55

:zustimm: :mrgreen:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Benutzeravatar
SirJames
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 2790
Registriert: Sa 5. Sep 2009, 00:00
Wohnort: Berlin

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon SirJames » Sa 23. Jul 2016, 18:39

rekruter hat geschrieben:Die nicht herrschende Meinung dazu würde mich interessieren.
Moin,

auf die schnelle:

https://strafrecht-online.org/problemfe ... tstraeger/

[...]"Ansicht 2: Demgegenüber vertritt ein Teil der Literatur die Auffassung, dass ein Polizeibeamter sich nicht auf § 32 berufen kann. Es handele sich bei der Notwehr um ein privates Recht des Bürgers zur Selbstverteidigung, welches das staatliche Gewaltmonopol einschränkt, nicht um eine Selbstermächtigung, mit der der Staat seine Eingriffsbefugnisse gegenüber den Bürgern ausdehnt (Systematischer Kommentar StGB/Günther [September 1999], § 32 Rn. 16)."[...]

Augenscheinlich aber nur eine Mindermeinung.

Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”

(true detective)

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon vladdi » Sa 23. Jul 2016, 18:49



Zurück zu „Waffen und Einsatzmittel des unmittelbaren Zwangs“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende