Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

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Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon StatePolice » Mi 14. Sep 2016, 10:58

Da das Tierabwehrgerät JPX4, von Piexon, als Anscheinswaffe eingestuft wurde

("Es handelt sich bei dem „JPX4" um ein den Schusswaffen gleichgestelltes Abschussgerät für Kartuschenmunition im Sinne der Anlage 1 zu 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.1.
Aufgrund des technischen Aufbaus füllt das Gerät „JPX4" unter die Regelung des 1 Absatz 2 Nr. 1 WaffG und insoweit ist eine Kennzeichnung als Tierabwehrgerät unerheblich.
Die Kennzeichnung als Tierabwehrgerät ändert nichts an der Einstufung. Aus Ihrem Antrag geht hervor, dass die Kennzeichnung angebracht wurde, weil beabsichtigt ist, das „JPX4" als SEITE 4 VON5 nicht unter das WaffG fallendes Reizstoffsprühgerät/Tierabwehrgerät analog dem Modell JPX Jet Protector" zu vertreiben" )

(Quelle: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=1)

und nur für Behörden zulässig ist, wollte ich wissen, wie man denn an so ein Ding kommt, wenn man bei der Polizei ist.

Muss man zu seinem Vorgesetzten gehen und fragen, ob er einem so ein Ding bestellen kann, oder wird sowas einfach bestellt und wer eins haben will, kann es sich dann quasi auf der Wache kaufen bzw. es benutzen?

Bis ich soweit bin und eingestellt bin, dauert es zwar noch ein wenig, aber ich mich interessiert wie sowas abläuft.

Den Vorgänger könnte man sich zwar auch kaufen, da dieser nicht als Anscheinswaffe eingestuft wurde, aber ich denke, dass die Weiterentwickelte Version deutlich besser ist.
Es sieht aus wie eine Pistole und man könnte so das polizeiliche Gegenüber "einschüchtern", aber man hat quasi nur OC Gas.

Mit freundlichen Grüßen

StatePolice

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Re: Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon MICHI » Mi 14. Sep 2016, 11:19

Das bekommst du überhaupt nicht. Es sei denn der Dienstherr würde seine Beamten damit ausrüsten.
Ist aber nicht Teil der polizeilichen Ausrüstung und somit kannst du dir Gedanken darüber ersparen.
Gruß
MICHI


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Re: Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon StatePolice » Mi 14. Sep 2016, 13:03

Alles klar, danke für die Antwort. Dann muss wohl der Vorgänger reichen^^

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Re: Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon vladdi » Mi 14. Sep 2016, 13:16

StatePolice hat geschrieben:Alles klar, danke für die Antwort. Dann muss wohl der Vorgänger reichen^^
Aber auch nicht für den Dienst

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Re: Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon 1957 » Mi 14. Sep 2016, 15:23

Es ist schon schwer zu begreifen, wenn ein "nochnichteinmalanwärter" eine solche Frage stellt.


Alle dienstlich zugelassenen "Hilfsmittel und Waffen" werden gestellt.

Wer mit solchem Zeug zum Dienst auftaucht, wird der Marsch geblasen.

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Re: Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon Klaus M. » Mi 14. Sep 2016, 20:16

StatePolice hat geschrieben:Da das Tierabwehrgerät JPX4, von Piexon, als Anscheinswaffe eingestuft wurde
Äh, nein.

Wie Du ja schon selber im nächsten Satz zitierst:
("Es handelt sich bei dem „JPX4" um ein den Schusswaffen gleichgestelltes Abschussgerät für Kartuschenmunition im Sinne der Anlage 1 zu 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.1.
Im von Dir verlinkten Feststellungsbescheid findet sich unter "Ergebnis", dort Nr. 5, auch die Klarstellung, dass es sich beim JPX4 um eine mehrschüssige Einzellader-Kurzwaffe der Kategorie B handelt.

Damit ist das Ding erwerbsberechtigungspflichtig und man benötigt eine Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Voreintrag, die man bei Geltendmachen eines entsprechenden Bedürfnisses erhält.
Zum Führen - sofern nicht als Dienstwaffe gestellt und damit über §55 WaffG von diesen Regelungen ausgenommen - benötigt man einen Waffenschein und unterliegt dem Führverbot des §42 WaffG, sofern hierfür keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Der Rest wurde hier ja schon gesagt.

Vielleicht erstmal die Gesetze lernen, bevor man sich an's Interpretieren macht. :polizei2:

Pauliminator

Re: Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon Pauliminator » Mi 14. Sep 2016, 20:30

@1957 Meine Güte der arme Junge, es wird hier immer auf Leuten rumgehackt die es wagen etwas zu fragen, was sie (noch) nicht betrifft. Ich habe mich auch schon oft mal eas gefragt was mich allerfrühestens im Praktikum betrifft. Auch schon als ich wesentlich jünger war. Man sollte in diesem Forum ja wohl auch mal aus Interesse ne Frage stellen dürfen auch wenn diese für PVBs "dumm" oder "verfrüht" erscheint. Er hat sich doch nett bedankt für die Antwort. Wenn ich bei ner Infoveranstaltung vom THW bin (als ehrenamtler) und mich fragt ein kleines Kind was dieser Hydraulikspreizer kann, sag ich auch nicht, er solle doch erstmal die Grundausbildung des THWs bestehen, bevor er sich wagen kann diese Frage zu stellen. Das Wort zum Mittwoch, hab wenig gegessen daher die leicht erbost wirkende Antwort. Wollte keinen angreifen. :)

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Re: Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 14. Sep 2016, 20:44

Dann iss mal was und überdenke neu, was die Intention von 1957 Kritik ist.
:lah:

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Re: Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon StatePolice » Mi 14. Sep 2016, 21:34

Gott, beruhigt euch doch mal.

Hab die Antworten und gut ist.

Pauliminator

Re: Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon Pauliminator » Mi 14. Sep 2016, 22:10

Die Intention erschließt sich mir nicht. Obwohl ich sehr lecker gegessen habe :) Jeder soll Fragen was er mag solange es nicht VS NfD ist und auch eine normale Antwort erhalten ohne, dass auf den Fragesteller rumgehackt wird oder etwas in die Frage reinintepretiert wird.

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Re: Piexon JPX4 - Tierabwehrgerät

Beitragvon MICHI » Mi 14. Sep 2016, 23:00

Pauliminator hat geschrieben:Die Intention erschließt sich mir nicht. Obwohl ich sehr lecker gegessen habe :) Jeder soll Fragen was er mag solange es nicht VS NfD ist und auch eine normale Antwort erhalten ohne, dass auf den Fragesteller rumgehackt wird oder etwas in die Frage reinintepretiert wird.
Dann erinnere ich dich einmal an deine Antwort auf die Frage eines Users im Zollbereich, in welchen BL es keinen Sporttest geben würde.

Sie lautete "Google doch".
Also würde ich mich an deiner Stelle hinsichtlich der Art und Weise, wie hier von Teilnehmern geantwortet wird, nicht so weit aus den Fenster lehnen.

Dem TE wurde sein Anliegen beantwortet, deshalb dann auch geschlossen.
Gruß
MICHI


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