Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Ich habe mit Verein und Behörde telefoniert. Brauche keinen Lehrgang für die Sachkunde.
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Moin!Bosper hat geschrieben:Hat hier schon irgendein Kollege einen Nachweis seiner Behörde bekommen, der die Waffensachkunde nachweist?
Waffengesetz (WaffG)
§ 7 Sachkunde
(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
Ich bin vor kurzen in einen Sportschützenverein eingetreten und wollte mir die Euros für die Sachkundeprüfung gern sparen. Leider waren meine ersten Anläufe nicht von Erfolg gekrönt und die zuständige Stelle in Berlin hat bisher wohl nie einem Berliner Kollegen (nicht mal Einsatztrainer) die Sachkunde bescheinigt... (Wir können wohl alle nicht mit Waffen umgehen).
Da meine Einsatztrainer auch nicht mehr gemacht haben als beim LKA XXX anzurufen und ich so nicht weiter komme, wollte ich hier jemanden finden dem die Sachkunde von seiner Behörde bescheinigt wurde und ich vielleicht das als vergleich heranziehen könnte.
In den 90érn war das wohl noch kein Problem.
Anfang 2000 hab ich in meinem Verein noch Kollegen mittels Paragraphenkette unterstützt.
Zur Zeit stellt sich das LKA da quer....und...ich finde das man da schon das eine oder andere sinnvolle lernt, um einen Sportschützen problemloser durch das Schützenleben zu manövrieren.
Meine Empfehlung....Die Kohle ans Bein binden und fürs (Schützen)Leben lernen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende