Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Moderator: schutzmann_schneidig
Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Hat hier schon irgendein Kollege einen Nachweis seiner Behörde bekommen, der die Waffensachkunde nachweist?
Waffengesetz (WaffG)
§ 7 Sachkunde
(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
Ich bin vor kurzen in einen Sportschützenverein eingetreten und wollte mir die Euros für die Sachkundeprüfung gern sparen. Leider waren meine ersten Anläufe nicht von Erfolg gekrönt und die zuständige Stelle in Berlin hat bisher wohl nie einem Berliner Kollegen (nicht mal Einsatztrainer) die Sachkunde bescheinigt... (Wir können wohl alle nicht mit Waffen umgehen).
Da meine Einsatztrainer auch nicht mehr gemacht haben als beim LKA XXX anzurufen und ich so nicht weiter komme, wollte ich hier jemanden finden dem die Sachkunde von seiner Behörde bescheinigt wurde und ich vielleicht das als vergleich heranziehen könnte.
Waffengesetz (WaffG)
§ 7 Sachkunde
(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
Ich bin vor kurzen in einen Sportschützenverein eingetreten und wollte mir die Euros für die Sachkundeprüfung gern sparen. Leider waren meine ersten Anläufe nicht von Erfolg gekrönt und die zuständige Stelle in Berlin hat bisher wohl nie einem Berliner Kollegen (nicht mal Einsatztrainer) die Sachkunde bescheinigt... (Wir können wohl alle nicht mit Waffen umgehen).
Da meine Einsatztrainer auch nicht mehr gemacht haben als beim LKA XXX anzurufen und ich so nicht weiter komme, wollte ich hier jemanden finden dem die Sachkunde von seiner Behörde bescheinigt wurde und ich vielleicht das als vergleich heranziehen könnte.
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Wird m. W. nicht aufgrund der Berufsausübung/Ausbildung gemacht, da man sie gegenüber der ausstellenden Behörde nicht nur schriftlich nachzuweisen hat.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Schon richtig, es gibt auch einen Praktischen Teil, aber die Sachkunde machst du ja nicht bei der Behörde die dann den WBK erteilt. Folglich müssen die das auch so hinnehmen von der prüfenden Stelle die die Sachkunde erteilt und die ist scheinbar höher angesehen als die Polizei :(
Ich find es Absurd das einem Polizisten der Täglich mit der Dienstwaffe im Dienst ist, somit unterstellt wird er könne mit der Waffe nicht umgehen. Für welche Ausbildung und Tätigkeit sollte dann der zusatz im Gesetz sein?
Da ich eh gerade massiv gegen mein Land Klage, dachte ich kann ich hier gleich weiter machen... aber wenn es nicht einen Sportschützen Polizisten gibt, dem die Sachkunde durch seine Behörde nachgewiesen wurde, überlege ich mir es nochmal
Ich find es Absurd das einem Polizisten der Täglich mit der Dienstwaffe im Dienst ist, somit unterstellt wird er könne mit der Waffe nicht umgehen. Für welche Ausbildung und Tätigkeit sollte dann der zusatz im Gesetz sein?
Da ich eh gerade massiv gegen mein Land Klage, dachte ich kann ich hier gleich weiter machen... aber wenn es nicht einen Sportschützen Polizisten gibt, dem die Sachkunde durch seine Behörde nachgewiesen wurde, überlege ich mir es nochmal
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Zur Sachkunde gehört aber mehr, als nur mit einer Pistole sicher umgehen zu können.Bosper hat geschrieben:Ich find es Absurd das einem Polizisten der Täglich mit der Dienstwaffe im Dienst ist, somit unterstellt wird er könne mit der Waffe nicht umgehen.
Wie sieht es denn mit Deinen ( dienstlich erlangten ) Kenntnissen über die Reichweite
von Büchsengeschossen oder Flintenmunition aus?
Oder den Kenntnissen über die private Waffenaufbewahrung?
Oder den Kenntnissen darüber, was ein privater Waffenbesitzer der zuständigen Behörde in welchen Fristen melden muß?
Oder den Unterschied von Rand- und Randfeuerpatronen?
Kann fortgesetzt werden....
Zum Beispiel für Büchsenmachermeister...Bosper hat geschrieben: Für welche Ausbildung und Tätigkeit sollte dann der zusatz im Gesetz sein?
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Die Kollegen von euch, die ich kenne, sind meist mind. genau so fitt in den zitierten Punkten wie normale Sportschützen, mit dem Vorteil einer relativ guten Handhabungsicherheit.Mezzo hat geschrieben:Zur Sachkunde gehört aber mehr, als nur mit einer Pistole sicher umgehen zu können.Bosper hat geschrieben:Ich find es Absurd das einem Polizisten der Täglich mit der Dienstwaffe im Dienst ist, somit unterstellt wird er könne mit der Waffe nicht umgehen.
Wie sieht es denn mit Deinen ( dienstlich erlangten ) Kenntnissen über die Reichweite
von Büchsengeschossen oder Flintenmunition aus?
Oder den Kenntnissen über die private Waffenaufbewahrung?
Oder den Kenntnissen darüber, was ein privater Waffenbesitzer der zuständigen Behörde in welchen Fristen melden muß?
Oder den Unterschied von Rand- und Randfeuerpatronen?
Kann fortgesetzt werden....
Zum Beispiel für Büchsenmachermeister...Bosper hat geschrieben: Für welche Ausbildung und Tätigkeit sollte dann der zusatz im Gesetz sein?
@TE: soweit ich das mitbekommen haben, haben deine Kollegen im Antrag auf Erteilung einer einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz unter dem Punkt "Auf welche Weise wurde die Sachkunde erworben" nur einen Nachweis darüber geführt, dass sie Polizist waren.
Würde darauf aber jetzt auch nicht schwören.
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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Natürlich kann ich mich nur auf meine eigenen ErfahrungenHarkov hat geschrieben:Die Kollegen von euch, die ich kenne, sind meist mind. genau so fitt in den zitierten Punkten wie normale Sportschützen,
berufen, aber das glaube ich nun wirklich nicht!
Habe mal gerade in die Runde die von mir angeführten Punkte
gefragt; das Ergebnis war allgemeines Schulterzucken...
Ich war über 10 Jahre in einer Prüfungskommission für die Waffensachkunde,
was da von Leuten geantwortet wurde, die sich mit dem Thema beschäftigten,
das war zum Teil schon hanebüchend.
Und ein PVB, der dienstlich noch eine Flinte in der Hand hatte und geschweige denn
sich mit der Munition beschäftigt hat, der soll die verschiedenen Schrotgrößen,
deren Reichweite usw. per se kennen, weil er täglich eine Pistole trägt?
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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
@TE
Ausgehend von deinem Profilbild, bist du wohl beim Objektschutz. Ergo dürfte deine Ausbildungszeit deutlich unter der eines Polizeibeamten mD oder gD liegen.
Ich bin Polizeibeamter gD. Ich habe mir gerade mal den Katalog angeschaut, den Controller verlinkt hat. Wenn ich an meine Ausbildung zurückdenke, dann wird einiges von der Waffenausbildung getragen, anderes von der rechtlichen Ausbildung im WaffG. Aber einiges, was da gefragt ist, habe ich noch nie gehört oder könnte es zumindest nicht auf Anhieb beantworten (unter Zuhilfenahme WaffG dann schon).
Und dann willst du jetzt glaubhaft machen, dass du allein aufgrund deiner Ausbildung keine Notwendigkeit mehr siehst, die Sachkundeprüfung abzulegen? Darüber hinaus habe ich gehört, dass Berlin in puncto Schießaus- und fortbildung seine Probleme hat...
Ausgehend von deinem Profilbild, bist du wohl beim Objektschutz. Ergo dürfte deine Ausbildungszeit deutlich unter der eines Polizeibeamten mD oder gD liegen.
Ich bin Polizeibeamter gD. Ich habe mir gerade mal den Katalog angeschaut, den Controller verlinkt hat. Wenn ich an meine Ausbildung zurückdenke, dann wird einiges von der Waffenausbildung getragen, anderes von der rechtlichen Ausbildung im WaffG. Aber einiges, was da gefragt ist, habe ich noch nie gehört oder könnte es zumindest nicht auf Anhieb beantworten (unter Zuhilfenahme WaffG dann schon).
Und dann willst du jetzt glaubhaft machen, dass du allein aufgrund deiner Ausbildung keine Notwendigkeit mehr siehst, die Sachkundeprüfung abzulegen? Darüber hinaus habe ich gehört, dass Berlin in puncto Schießaus- und fortbildung seine Probleme hat...
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Soldaten wird regelmäßig die Sachkunde verneint, da sie die rechtlichen Aspekte (hier vor allem Notwehrrecht) nicht erfüllen.
@Mezzo:
Die Frage ist dann aber doch tatsächlich, wer - wenn nicht ein Polizist, erfüllt den vom TE genannten Gesetzestext, wonach die Sachkunde auch durch Ausbildung erworben werden kann. Bei einem BüMA würden mir spontan jetzt auch 10 Bereiche einfallen, die der bestimmt nicht weiß.
@Mezzo:
Die Frage ist dann aber doch tatsächlich, wer - wenn nicht ein Polizist, erfüllt den vom TE genannten Gesetzestext, wonach die Sachkunde auch durch Ausbildung erworben werden kann. Bei einem BüMA würden mir spontan jetzt auch 10 Bereiche einfallen, die der bestimmt nicht weiß.
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- Corporal
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- Registriert: Do 12. Aug 2010, 23:26
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Servus,
also wir haben damals im Rahmen der Ausbildung eine Sachkunde für 9mm gemacht. Dies wurde dem der es wollte schriftlich von der Justizvollzugsschule bestätigt. Diese Sachkunde wurde von meiner Behörde auch so anerkannt, allerdings werde ich nur Kurzwaffen eingetragen bekommen.
Gruss
also wir haben damals im Rahmen der Ausbildung eine Sachkunde für 9mm gemacht. Dies wurde dem der es wollte schriftlich von der Justizvollzugsschule bestätigt. Diese Sachkunde wurde von meiner Behörde auch so anerkannt, allerdings werde ich nur Kurzwaffen eingetragen bekommen.
Gruss
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- Constable
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- Registriert: Mi 11. Mai 2011, 18:35
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Hallo zusammen,
was willst du noch sparen ?
Die Sachkunde kostet bei uns 150€ inkl. aller Gebühren!
Dazu bucht man dann für je 80€ Wiederladen / Vorderlader / Böller und ist versorgt.
Die Diskussion kommt leider immer mal auf.
Ich persönlich rate zum Besuch des Sachkundelehrgangs, da dort auch immer andere interessante Aspekte beleuchte werden und man lernt immer nette Leute kennen.
Gruß aus dem Norden
was willst du noch sparen ?
Die Sachkunde kostet bei uns 150€ inkl. aller Gebühren!
Dazu bucht man dann für je 80€ Wiederladen / Vorderlader / Böller und ist versorgt.
Die Diskussion kommt leider immer mal auf.
Ich persönlich rate zum Besuch des Sachkundelehrgangs, da dort auch immer andere interessante Aspekte beleuchte werden und man lernt immer nette Leute kennen.
Gruß aus dem Norden
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Wenn man überlegt, dass es in Bayern Ersatzbescheinigungen gibt und sonstwo macht man sich ins Hemd wegen Sachkunde, der mind. einjährigen Mitgliedschaft im Schützenverein etc...
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
jupp
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Danke für die vielen Antworten und durchaus einige Klarheiten oder gute Argumente.
@poliziotto, die Waffenausbildung unterscheidet sich in Berlin nicht von Angestellten zu Beamten, wäre auch nicht gut wenn es da einen geringeren anspruch gäbe und zu meiner Zeit gab es auch kaum Probleme auf den Schießständen.
Da wird Bundeswehr (Langwaffen) und Jährliche Teilnahme an den Polizeimeisterschaften wohl auch nicht helfen.
@andreas2044, wie poliziotto ermittelt hat bin ich nen armer Angestellter
@poliziotto, die Waffenausbildung unterscheidet sich in Berlin nicht von Angestellten zu Beamten, wäre auch nicht gut wenn es da einen geringeren anspruch gäbe und zu meiner Zeit gab es auch kaum Probleme auf den Schießständen.
Da wird Bundeswehr (Langwaffen) und Jährliche Teilnahme an den Polizeimeisterschaften wohl auch nicht helfen.
@andreas2044, wie poliziotto ermittelt hat bin ich nen armer Angestellter
Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?
Punkt 7.2 der WaffVwV zu § 7 WaffG i.V.m. § 3 (1) Nr. 2c AWaffV:
Natürlich wird es schwer die Sachkunde für Schrotflinten über die Ausbildung bei der Polizei nachzuweisen, aber für eine 9mm Pistole sehen auch die Verwaltungsvorschriften kein Problem."Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe c AWaffV sind alle be
hördlich oder staatlich aner-
kannten Ausbildungen, die mit einer Prüfung abschließen und
die ihrer Art nach geeignet sind, die für den Umgang mit der
beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu
vermitteln (z. B. im Polizeidienst, in der Regel nicht die Ab-
leistung des Wehrdienstes)."
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