Gibt es denn überall eine abschließende Prüfung bei der Waffenausbildung Polizei?zulu hat geschrieben:Punkt 7.2 der WaffVwV zu § 7 WaffG i.V.m. § 3 (1) Nr. 2c AWaffV:
Natürlich wird es schwer die Sachkunde für Schrotflinten über die Ausbildung bei der Polizei nachzuweisen, aber für eine 9mm Pistole sehen auch die Verwaltungsvorschriften kein Problem."Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe c AWaffV sind alle be
hördlich oder staatlich aner-
kannten Ausbildungen, die mit einer Prüfung abschließen und
die ihrer Art nach geeignet sind, die für den Umgang mit der
beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu
vermitteln (z. B. im Polizeidienst, in der Regel nicht die Ab-
leistung des Wehrdienstes)."
Also bei uns nicht.