Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon MICHI » Sa 1. Okt 2016, 13:26

zulu hat geschrieben:Punkt 7.2 der WaffVwV zu § 7 WaffG i.V.m. § 3 (1) Nr. 2c AWaffV:
"Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe c AWaffV sind alle be
hördlich oder staatlich aner-
kannten Ausbildungen, die mit einer Prüfung abschließen und
die ihrer Art nach geeignet sind, die für den Umgang mit der
beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu
vermitteln (z. B. im Polizeidienst, in der Regel nicht die Ab-
leistung des Wehrdienstes)."
Natürlich wird es schwer die Sachkunde für Schrotflinten über die Ausbildung bei der Polizei nachzuweisen, aber für eine 9mm Pistole sehen auch die Verwaltungsvorschriften kein Problem.
Gibt es denn überall eine abschließende Prüfung bei der Waffenausbildung Polizei?
Also bei uns nicht.
Gruß
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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon ZiWie » Sa 1. Okt 2016, 15:41

Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen aber bei mir wars so, dass ich die Sachkundeprüfung praktisch/theoretisch gemacht habe (Ausbildung 2. QE in Bayern) und damit zum Führen dienstlich zugelassener Schusswaffen berechtigt bin. Als mal das WaffG unterrichtet wurde habe ich den Ausbilder gefragt, wie es mit einem Waffenschein/WBK aussieht, der hat gemeint ich kann die einfach beantragen da die Sachkundeprüfung die ich am Anfang der Ausbildung gemacht habe ausreicht und somit keine mehr ablegen muss.
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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon MICHI » Sa 1. Okt 2016, 16:18

Das trifft aber m. W. nur auf Bayern zu, wo man als Polizeibeamter berechtigt ist, sich eine private Waffe zuzulegen.
Gruß
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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon ZiWie » Sa 1. Okt 2016, 20:12

Ok das wusste ich nicht, sorry!
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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon zulu » So 2. Okt 2016, 03:16

Im Fach "Zwangsmittel und Schießtraining" gab es eine theoretische Prüfung in Sachen Waffe und schießen (mD BW).

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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon Trooper » Di 4. Okt 2016, 07:48

Ich habe in grauer Vorzeit, als die Welt noch jung und ich noch knackig war, einmal bei der Beantragung meiner ersten privaten Waffe auf Sportbedürfnis meine beim damaligen BGS im Studium gD absolvierte Waffen- und Schießausbildung für die zivile Sachkunde anerkannt bekommen. Damit hatten aber weder meine Behörde noch meine Waffenbehörde etwas zu tun... ich habe seinerzeit einfach einen Auszug des Studienplans und mein Zeugnis des entsprechenden Praktikums kopiert und bei dem Landesverband meines damaligen Schießsportverbandes eingereicht. Im Anschluss bekam ich ein wichtig aussehendes Schreiben, das mir bestätigte, ein toller Kerl und überdies sachkundig zu sein. Das habe ich dann bei meiner Waffenbehörde zusammen mit meinem Antrag vorgelegt, ohne daß es irgendwen gestört hätte.

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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon matzeman » Mi 5. Okt 2016, 10:25

Ich (Justizvollzug) hab damals nach abgelegter Prüfung ne Bescheinigung über die Waffensachkunde(WaffSachk für" Kurz und Langwaffen aller Art sowie der dazugehörigen Munition") bekommen. Hab damit Problemlos ne WBK beantragt und dort Kurz/Langwaffen eingetragen.

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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon nulpe » Mo 10. Okt 2016, 09:02

Lernt man in der polizeilichen Ausbildung eigentlich üblicherweise, wo beim Revolver die Sicherung sitzt oder wie man dessen Magazinfeder nachspannt? :pfeif:

Oder wie die 3-Stellungssicherung eines 98k funktioniert - oder wie man mit einem evtl. Stecher (is nix sexuelles) umgeht?

bin ja schon weg
Wenn dereinst die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon Klaus M. » Mo 10. Okt 2016, 09:33

nulpe hat geschrieben:Lernt man in der polizeilichen Ausbildung eigentlich üblicherweise, wo beim Revolver die Sicherung sitzt oder wie man dessen Magazinfeder nachspannt? :pfeif:

Oder wie die 3-Stellungssicherung eines 98k funktioniert - oder wie man mit einem evtl. Stecher (is nix sexuelles) umgeht?
Gemäß Vater Staat (in Form des Bundesverwaltungsamtes) aber alles auch kein Pflichtwissen für die Waffensachkunde. Insbesondere der Revolver-Teil... ;D

Es ergibt aber durchaus Sinn, wenn man auch als PVB nochmal eine Sachkundeschulung besucht. Vielleicht nicht unbedingt eine, die von einem Schießsportverband ausgerichtet wird, weil die qualitativ meist etwas... nunja... sind.

Aber grade hinsichtlich der Aufbewahrungsvorschriften und der innen- und aussenballistischen Zusammenhänge sollte man ein bisschen mehr erfahren als man durch den Dienstherren im Rahmen der Ausbildung mitbekommen hat, was einem im Leben als privater, ziviler Waffenbesitzer durchaus weiterhelfen kann.

Bezüglich der Handhabung der dutzenden bis hunderten verschiedenen Waffentypen im Detail hat man ja noch ein Jahr "Zwangspause" vor einem eigenen Erwerb, in dem man möglichst viel bei Vereinskameraden durchprobieren kann. Wenn man da nett fragt, darf man normalerweise alles mal anfassen und ausprobieren und bekommt gezeigt, wie's funktioniert.

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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon Konspi » Sa 24. Dez 2016, 08:07

Ich habe eine Bescheinigung über die Sachkunde bekommen und diese wurde im Verein bis dato akzeptiert. Ich bin allerdings der Ansicht, dass man als PVB durchaus noch eine entsprechenden Fortbildungslehrgang besuchen könnte, denn was ich wissen sollte / könnte und was ich noch weiß, lässt Defizite erkennen...!
Und wenn man lediglich in den Genuss von Schießtraining mit abgezählter Munition gekommen sein sollte, dann dürften die Wissenslücken noch wesentlich gravierender sein.

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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon Controller » Sa 24. Dez 2016, 11:08

Und wenn man lediglich in den Genuss von Schießtraining mit abgezählter Munition gekommen sein sollte
das liest sich ein wenig ....nun ja
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon Mezzo » Sa 24. Dez 2016, 12:55

Konspi hat geschrieben:Ich habe eine Bescheinigung über die Sachkunde
bekommen und diese wurde im Verein bis dato akzeptiert.
Das ist zwar schön,
aber dem Verein kann es gänzlich egal sein,
vorher Du Deine Sachkunde hast, entscheidend ist
doch sowieso, was die Behörde anerkennt und was nicht.

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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon matzeman » Di 27. Dez 2016, 08:03

Mezzo hat geschrieben: Das ist zwar schön,
aber dem Verein kann es gänzlich egal sein,
vorher Du Deine Sachkunde hast....
Nicht unbedingt. Ohne Sachkunde schiesst du in meinem Verein nicht ohne direkte Aufsicht geschweige denn alleine.

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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon Mezzo » Mi 28. Dez 2016, 13:46

Auch das mag sein,

aber man dreht sich Kreis:

der Verein freut sich über die tolle Sackhunde des Mitglieds,
aber wenn die Behörde diese Sachkunde nicht anerkennt,
kann das Mitglied eben weiterhin nur mit Vereinswaffen schießen
und bekommt keine WBK.

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Re: Waffensachkunde für Polizist durch Behörde Nachweisen?

Beitragvon matzeman » Mi 28. Dez 2016, 14:04

Deswegen schreibt man die Notfalls selbst und lässt sie sich bestätigen.


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