Einhandmesser/Rettungsmesser Führungsverbot?

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Einhandmesser/Rettungsmesser Führungsverbot?

Beitragvon ines69 » Fr 27. Jul 2018, 16:57

Moin Moin,
bezüglich eines Messers streiten sich gerade die Geleerten.
Es geht um die Frage, ob hier ein Führungsverbot in der Öffentlichkeit oder nur bei öffentlichen Veranstaltungen greift.
Im Link das Messer, um welches es geht.

-Link zu Verkaufsseite entfernt von schutzmann_schneidig-

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schutzmann_schneidig
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Re: Einhandmesser/Rettungsmesser Führungsverbot?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 27. Jul 2018, 17:36

Das von dir verlinkte Messer besitzt eine einhändig feststellbare Klinge. Die Regelung des § 42a WaffG ist da eindeutig. Eine Diskussion rund um Einhandmesser wurde im Rahmen der Einführung des § 42a WaffG im Forum bis zum Erbrechen geführt.

Eines neuen Threads bedarf es dazu nicht, insbesondere nicht bezüglich eines Messers, dessen Einordnung nicht strittig ist.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -


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