Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

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Moderator: schutzmann_schneidig

Dean_Winchester
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon Dean_Winchester » Do 2. Aug 2018, 17:21

schutzmann_schneidig hat geschrieben:
Do 2. Aug 2018, 11:20

Als offensichtliche (da herstellerbestimmte) Hieb- und Stoßwaffe fällt dieses Teil unter das Führungsverbot des § 42a WaffG. Und damit sollte die Frage des TE beantwortet sein.
@Schutzmann_Schneidig

Auch dir vielen herzlichen Dank für deine Antwort.

Ich habe eben mal nach Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Nr. 1.1 gegoogelt und mir den Gesetzestext durchgelesen.

Dieses SV-Ding unterliegt einem Führungsverbot, also darf ich es nicht dabei haben, wenn ich vor die Tür nach draussen gehe. :verweis:

Darf ich das Ding denn wenigstens kaufen und besitzen, oder ist das auch schon verboten? :polizei13:

Viele Grüße,
Dean.
Die Sache ist kompliziert. Wenn der Pizzabote diese Babysitterin tatsächlich liebt, wieso muss er ihr dann ständig auf den Hintern schlagen? ... Möglicherweise hat sie was falsch gemacht.
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schutzmann_schneidig
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Do 2. Aug 2018, 17:25

Der § 42a WaffG bezieht sich lediglich auf das Führen. Der Erwerb und Besitz sind somit nicht untersagt.

Sollte es sich jedoch um einen Schlagring handeln, was hier unter den Usern kontrovers gesehen wird, dann wäre es eine verbotene Waffe gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.2 WaffG. In diesem Fall wäre der Umgang damit, was auch den Erwerb und Besitz umfasst, eine Straftat.
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon springer » Do 2. Aug 2018, 20:46

Dean_Winchester hat geschrieben:
Do 2. Aug 2018, 17:21
Darf ich das Ding denn wenigstens kaufen und besitzen, oder ist das auch schon verboten? :polizei13:
Das kommt drauf an, ob es als Schlagring eingestuft wird oder nicht.

Das macht zunächst der Beamte, der das Ding in die Finger bekommt; stuft er es als Schlagring ein, dann schreibt er eine Strafanzeige wegen dem Besitz einer verbotenen Waffe und die geht an die Staatsanwaltschaft.

Dann trifft die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung und je nach dem dann ein Gericht.

Kommen die zu dem Schluss, dass es ein Schlagring ist, dann ist allein der Besitz schon eine Straftat.

Wie Du siehst herrscht hier auch keine Einigkeit; für mich erfüllt es alle Bedingungen eines Schlagringes, für andere nicht.

edit:

Wenn Du es ganz konkret wissen willst, kannst Du für das Ding beim BKA einen kostenpflichtigen Feststellungsbescheid beantragen. Solltest Du das machen, dann poste bitte das Ergebnis :polizei1:

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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon Dean_Winchester » Do 2. Aug 2018, 22:07

@ Schutzmann Schneidig und Springer.

Danke für eure Antworten.

Die Idee mit dem Feststellungsbescheid gefällt mir. :zustimm:
Allerdings greift hier mit Sicherheit das alte Sprichwort "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch",
und so ein Feststellungsbescheid ist bestimmt nicht billig, darum lass ich das lieber sein ;D

LG Dean.
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon Syzygy » Do 2. Aug 2018, 23:15

(Ist etwas OT, aber die eigentliche Frage scheint ja so gut geklärt wie das in einem Forum eben geht...)
Wenn Du schon soweit bist, mach doch noch den Schritt und denk drüber nach, ob Du nicht generell von solchen "Self-Defense-Tools" Abstand nehmen willst.

Da ich nicht weiß, ob eine Diskussion darüber hier erwünscht ist, gehe ich mal nicht ins Detail aber meine Erfahrung ist: Gerade für die Leute die sich solche fragwürdig effektiven Tools anschaffen weil sie "sich unsicher" fühlen oder "nicht nackt dastehen wollen", bringt so ein Zeug in der Regel gar nichts oder macht alles nur noch schlimmer. Auf allen Ebenen.
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon vladdi » Fr 3. Aug 2018, 06:35

Dean

Weiter oben habe ich beschrieben, was die wesentlichen Merkmale eines Schlagring sind.

Was meinst du denn nun?
Ist das erfüllt?

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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon Dean_Winchester » Fr 3. Aug 2018, 10:52

vladdi hat geschrieben:
Mi 1. Aug 2018, 18:46

Wesentliche Erkennungsmerkmale
- in Stoß und Schlagrichtung gerichtete Spitze
- Schlagleiste
- Möglichkeit zum Abstützen der Handinnenfläche
@ Vladdi

ja, mittlerweile sehe ich es auch so.
Die Kriterien sind ja alle erfüllt. Schade eigentlich, ich finde das Ding vom Aussehen her recht reizvoll.

Eine Frage, bist du auch ein Fan der Serie?
Ich frage weil der Cas den Dean auch oft so anspricht :ja:


@Syzygy

Klar nehme ich davon Abstand.

Was würdest du einem "älteren Herren" ersatzweise empfehlen?
Einzige Kriterien wären für mich, es sollte unbedingt erlaubt sein und auf der Strasse funktionieren. :polizei13:
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 3. Aug 2018, 14:03

Handy mit 110.
:lah:

Officer André

Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon Officer André » Fr 3. Aug 2018, 14:23

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Handy mit 110.
:zustimm:

+ nicht völlig arglos rumrennen und ruhig mal einen verbalen Zwist/ Provokation ruhen lassen.


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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon vladdi » Fr 3. Aug 2018, 14:29

Früher dachte ich auch mal, man müsse / sollte was zur Verteidigung dabei haben.
Da bin ich komplett weg von.

Die beste Verteidigung ist die Gefahrenvermeidung.

Officer André

Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon Officer André » Fr 3. Aug 2018, 14:31

Bitte ohne dabei paranoid zu werden.
Jeder nach seinen Fähigkeiten und körperlicher Konstitution.

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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 3. Aug 2018, 15:07

vladdi hat geschrieben:
Fr 3. Aug 2018, 14:29
Die beste Verteidigung ist die Gefahrenvermeidung.
Gut, wenn es funktioniert... und gut, wenn man noch einen Plan B hat, sollte es mal (nicht selbst verschuldet) nicht funktionieren.

Allgemeine Diskussionen über Möglichkeiten oder gar Sinn und Zweck von Selbstverteidigung sind hier aber nicht das Thema.
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon Dean_Winchester » Fr 3. Aug 2018, 16:54

Das Handy ist doch das Erste was weg ist, wenn man auf der Strasse überfallen wird.
Für eben einen solchen Fall, suche ich ja etwas.
Ausserdem glaube ich nicht, dass mir eine sogenannte "Männergruppe" genügend Zeit lässt, mal eben die Polizei anzurufen.
Was die Gefahrenvermeidung angeht, ich gerate nie in Ärger.
Meine letzte Prügelei hatte ich Ende der 60er Jahre in der Grundschule und da hat der andere angefangen.

Aber das ist halt keine Garantie dafür, dass man nicht überfallen wird.
Wenn dir die Kerle erstmal im Weg stehen, ist nicht mehr viel mit Vermeidung.

Da ich beruflich sehr viel telefoniere, ist das Letzte was ich nach Feierabend sehen will, ein Telefon oder ein Handy.
Privat telefoniere ich nur noch alle Jubeljahre einmal mit dem Pizzamann.
Darum nehme ich das Smartphone schon seit Jahren nicht mehr mit, wenn ich meinen Feierabendkaffee oder bei diesem Wetter
mein Feierabendmineralwasser trinken gehe.

Habt ihr noch andere Vorschläge für mich?
Was ist erlaubt, was funktioniert gut?
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon Dean_Winchester » Fr 3. Aug 2018, 17:00

PS:

Sagt jetzt bitte nicht "Puste in eine Trillerpfeife und rufe laut Feuer!" ;D
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Re: Ist dieser "Flaschenöffner" erlaubt?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 3. Aug 2018, 17:22

Wenn du dein smartphone nicht mitführst, kann es ja nicht abhanden kommen.
Wenn du bislang noch nie überfallen wurdest, warum willst du jetzt damit anfangen?
Und warum sollte ein Einfinger Schlagring hilfreich sein, wenn sich dir die Männergruppe in den Weg stellt.
Insofern wäre ein Tierabwehrspray sicherlich nicht der schlechteste Tip.
:lah:


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