Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

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Moderator: schutzmann_schneidig

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schutzmann_schneidig
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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon schutzmann_schneidig » Sa 29. Dez 2018, 10:32

vladdi hat geschrieben:
Sa 29. Dez 2018, 10:10
Sich am Begriff (Oberbegriff) Waffe zu klammern, weil es ja ein gef. Gegenstand sein könnte.
Machst du das gleiche, wenn dein Streifenpartner dir den Hinweis gibt: Achtung Waffe, dass du ihn korrigierst, ne du, das ist ein Baseballschläger und nur ein Sportgerät, du hättest ‚Achtung Sportgerät‘ sagen müssen?
Weil es bei einem Eigensicherungshinweis in erster Linie auf die Gefährlichkeit eines Gegenstands ankommt, soll man in der rechtlichen Einordnung (und genau um die und nichts anderes geht es in diesem gesamten Thread!) gefälligst auch nicht mehr sauber differenzieren? Ernsthaft? :stupid:
Meine Güte. Das StGB und VersammlG betrachtet Waffen im weiteren Sinne, dazu zählen Waffen gem. WaffG und weitere gefährliche Gegenstände. Baseballschläger und Tierabwehrspray demnach als Waffen zu betiteln ist komplett in Ordnung, auch wenn es im rechtstheoretischem Bereich noch feiner definiert werden kann.
Nein, das tun sie nicht. Dass deine Ansicht/Auslegung oder was immer das auch sein soll falsch ist, wurde dir hier schon mehrfach gesagt.
Das Versammlungsgesetz differenziert sehr genau zwischen "Waffe" und "sonstigem Gegenstand". Und das aus gutem Grund.
"Das StGB" mit einer einheitlichen Linie gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Einzelne Paragrafen des StGB unterscheiden sich in der Frage, was als "Waffe", als "gefährliches Wekzeug" oder "sonst ein Werkzeug oder Mittel" gilt. Auch ist "Waffe" hier mitunter nicht identisch mit "Waffe" gem. WaffG.
Hier ist es umso wichtiger ganz genau zu differenzieren, um was für einen Gegenstand es sich handelt und welcher Tatbestand betrachtet werden soll, und nicht alles zusammenzuschmeißen.
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Diag
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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon Diag » Sa 29. Dez 2018, 11:04

Vladdi, Du möchtest ernstgenommen werden, argumentierst aber mit dem Sportgerätevergleich?

Und ja: Ich erwarte, dass mein Streifenpartner unterscheidet. Bei "Achtung, Waffe!" gehe ich erst mal von einer tatsächlichen Waffe (Nein, ich meine nicht nach WaffG) aus. Loche ich einen mit Dachlatte ab aufgrund eines Reflexes und von inflationär genutztem "Hilfe, Wölfe", habe ich ein vermeidbares Problem.

Darum geht es aber nicht. Aber vielleicht kann ich bei der Argumentation und meinen Vermerken den Waffenbegriff gut trennen. Und wenn bei der Eigensicherung von Waffe gesprochen wird, unterscheidet sich das von einem googelndem (angeblichen) Polizeibeamten, der hier als Forenlehrer auftritt und dabei unsauber argumentiert.

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Ghostrider1
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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 29. Dez 2018, 14:50

@Fulse
Der Bereithaltegrund zieht auch nicht nach PolG.

Welche akute Störung siehst du, wenn einer sagt:
"Ja, ich will mich damit verteidigen, wenn ich angegriffen werde. Dann sprühe ich dem in die Fr***e" ?
Ich sehe da keine, aber ich bin da sehr liberal eingestellt.
Interessiert mich wirklich, was du im Sinne der Gefahrenabwehr machen würdest.

Ich sehe es so:
Beim Betrunkenen, psychisch Auffälligen, Btm-Hasi usw. wird eine Gefahrenprognose erstellt. Sehe ich Anzeichen dafür, dass Ärger ansteht, ist es weg und er kann es sich mit kühlen Kopf abholen.
Das habe ich bereits geschrieben.

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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon Fusle » Sa 29. Dez 2018, 15:14

@Ghostrider

Gut da hab ich meine Gedanken wiedermal weiter als meinen Beitrag geführt.

Bei dem Normalbürger, der bei einer Kontrolle so ein Spray dabei hat und mir sagt er habe es zur Selbstverteidigung (gegen Mensch oder Tier ist mit egal), sehe ich ebenso weder eine RG noch einen Grund zur Beschlagnahme. Mir ging es natürlich um die Gesamtumstände.

Und da bin ich ganz bei dir. Bei dem von dir genannten Klientel in Kombination mit Pfefferspray liegt dann eher eine Gefahr vor.

Der Begriff Bereithaltegrund war da komplett falsch gewählt.

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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon Diag » Sa 29. Dez 2018, 15:38

@Ghosti: So isset. Und wenn ich abnehme, kann er auch auf das Grab seiner Mutter schwören, dass er es nur zur Tierabwehr hat, weg isses dann trotzdem.

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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon vladdi » Sa 29. Dez 2018, 16:23

Weg ja... aber kriegt er ja wieder, wenn die Gefahr vorbei ist.


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Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon Officer André » Sa 29. Dez 2018, 16:23

Ich weise mein Gegenüber durchaus darauf hin, dass es sich um ein TIERabwehrspray handelt und ich mich beim Rest ganz sicherlich gerade verhört habe ;)

Beim entsprechenden Klientel ist es erst mal weg.

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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon Diag » Sa 29. Dez 2018, 16:36

vladdi hat geschrieben:Weg ja... aber kriegt er ja wieder, wenn die Gefahr vorbei ist.
Er darf zur Abholung kommen. Dann wird neu bewertet.

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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon berlinmitteboy » Sa 29. Dez 2018, 16:50

Diag hat geschrieben:
vladdi hat geschrieben:Weg ja... aber kriegt er ja wieder, wenn die Gefahr vorbei ist.
Er darf zur Abholung kommen. Dann wird neu bewertet.
...und sollte man dann noch einmal zu dem Schluss kommen, dass

"im Falle einer Verwertung die Gründe, die zu ihrer Sicherstellung berechtigten, fortbestehen oder Sicherstellungsgründe erneut entstehen würden," (40 Abs.4 Asog Berlin)

wird das Ganze vernichtet.

So schwer ist das doch nicht, Vladdi. Geht sogar im BPolG. (49 Abs 4 BPolg)

Wichtig hierbei ist die von Ghostrider erwähnte Gefahrenprognose. Die hämmer ich dann noch ganz fleißig in den Sachverhalt rein.

Gruß

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Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon vladdi » Sa 29. Dez 2018, 16:52

Officer André hat geschrieben:Ich weise mein Gegenüber durchaus darauf hin, dass es sich um ein TIERabwehrspray handelt und ich mich beim Rest ganz sicherlich gerade verhört habe ;)
Warum?




-.-.-.

Bei uns entscheidet der gemeine Schutzmann von der Straße nicht, ob das vernichtet würd
Und das ist auch gut so
Präv. sichergestellte Gegenstände gibt es fast immer zurück.
So wie es das Recht auch vorsieht.

Das will ich mal sehen, dass jetzt legale Dinge / legaler Besitz vernichtet wird.
Sogar wenn das Bauchgefühl recht haben mag, gibt es das Eigentum zurück. Nennt sich Rechtsstaat!

Zuletzt geändert von vladdi am Sa 29. Dez 2018, 16:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon berlinmitteboy » Sa 29. Dez 2018, 16:54

Weil Andre keine Böcke auf Sachverhalte ohne Gefahrenprognose hat(?) Muhar

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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon vladdi » Sa 29. Dez 2018, 16:59

berlinmitteboy hat geschrieben:Weil Andre keine Böcke auf Sachverhalte ohne Gefahrenprognose hat(?) Muhar

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Mein Tierabwehrspray kaufte ich, um mich gegen Menschen zu verteidigen.

So what?

Wenn es ein Kontrollbeamter sieht und fragt, dann beantworte ich das auch so.


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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon berlinmitteboy » Sa 29. Dez 2018, 17:05

Wenn Vladdi nen ganz braves ,40 Kg wiegendes Mädchen ist, was sich in der Vergangenheit auch immer ordentlich verhalten hat, darf sie es auch behalten.
Ansonsten zapzarap...


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Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon vladdi » Sa 29. Dez 2018, 17:16

Kein Mädel, keine 40 kg und keine Sicherstellung.

Legaler Gegenstand, den ich zur Selbstverteidigung nutzen will.
Genauso sage ich das. Und nichts passiert.


Eine Pol-Gewerkschaft möchte Tierabwehrspray auch verboten haben.
Ich möchte auch die 38 Std Woche.
Und ich fahre im Sommer mit Flip Flops.


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Re: Tierabwehrspray ausnahmslos zur Menschenabwehr

Beitragvon berlinmitteboy » Sa 29. Dez 2018, 17:24

Was die Kollegen daraus zaubern ist denen überlassen.
Ich wollte dir nur sagen, dass es (rechtlich) möglich ist,dir das Gerät abzunehmen.




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