Die Vorschrift erfasst u.a. die sog. "Grapscherfälle", die massiv in der Silvesternacht von 2015 auf 2016 in Köln auf der Domplatte und im/am Hauptbahnhof aufgetreten sind.
Den Gesetzgeber haben diese Fälle veranlasst, diesen neuen Tatbestand in das Strafgesetzbuch mit aufzunehmen.
Bei verschiedenen Gerichten sind hierzu mittlerweile Urteile gesprochen worden.
Das Amtsgericht im sächsischen Bautzen verurteilte einen 27 Jahre alten Libyer zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung, weil er einer 34-Jährigen auf offener Straße gegen deren Willen drei Mal an den Po gefasst hatte.
Quelle: faz.net
Am 12.05.2017 hat das Amtsgericht München ein Urteil gegen einen 24-jährigen jungen Mann wegen zweifacher sexueller Belästigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt.
Quelle: Justiz Bayern
An den Urteilen erkennt man, dass es sich dabei nicht um eine Bagatelle handelt, sondern drakonische Strafen drohen.
Im Urteil des AG München heißt es dazu:
„Bei der Strafzumessung wurden schließlich auch generalpräventive Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat durch die Schaffung des neuen § 184 i StGB ein klares Signal dahingehend gesetzt, dass die sexuelle Belästigung mit deutlichen Strafen belegt werden soll, womit auch eine abschreckende Wirkung erzielt werden soll“