Polizeivollzugsbeamte haben bei entsprechender Notwendigkeit Zugriff auf umfangreiche polizeiliche Datenbanken.
Vereinzelt gibt es Beamte, die diese Systeme missbräuchlich verwenden und Abfragen tätigen, die keine dienstliche Notwendigkeit erfordern.
Dass unbefugte Abfragen straf- und dienstrechtliche Konsequenzen haben können, zeigte sich in einem aktuellen Verfahren gegen einen Polizeivollzugsbeamten aus Baden-Württemberg.
In einem Berufungsverfahren in einer Strafsache wurde am 18. und 19. Dezember 2017 vor dem Landgericht Offenburg über einen Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei verhandelt.
In erster Instanz wurde der Polizeivollzugsbeamte wegen Verletzung des Privatgeheimnisses in zwei Fällen und wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in einem Fall zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die Daten aus der unbefugten Abfrage aus den polizeilichen Systemen hatte er an einen Freund aus dem Hells Angels-Umfeld weitergegeben.
Ziel des Berufungsverfahrens war die Milderung der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe.
Das Landgericht Offenburg bestätigte jedoch die Freiheitsstrafe und verurteilte den Beamten zu neun Monaten auf Bewährung sowie einer Geldauflage von 4.000,- €.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Beamten droht nach Rechtskraft des Urteils die Entfernung aus dem Dienst.
Wir berichten an dieser Stelle nach...
Unerlaubte Abfragen in polizeilichen Systemen
Unerlaubte Abfragen in polizeilichen Systemen
CopZone - Polizei / Zoll / Justizvollzug -
Forum, Chat, Polizeinachrichten, Stellentausch und mehr...
http://www.CopZone.de
mail@copzone.de
Forum, Chat, Polizeinachrichten, Stellentausch und mehr...
http://www.CopZone.de
mail@copzone.de
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Blueline93 30 Mai
___nicole___ 30 Mai
BettiH 30 Mai
Simon7511 30 Mai
Iusticia 29 Mai
Falken195 28 Mai
Rasmus 28 Mai
Lovelyn.dil 27 Mai
- Top Poster
- CopZone Spende