Das Verwaltungsgericht Göttingen hat gegen den Antrag einer Polizeikommissarin entschieden, die gegen ihre vorläufige Suspendierung vorgegangen ist.
Die Beamtin war seit Oktober 2016 der Polizeidirektion Göttingen unterstellt. Ein Jahr zuvor soll sie bei der Meldebehörde ihren Personalausweis abgegeben haben und für sich und ihre Tochter einen Staatsangehörigkeitsausweis verlangt haben.
Sie gab beim Antrag an, dem preußischen Königreich anzugehören und die deutsche sowie die preußische Staatsangehörigkeit zu besitzen.
Nach Weiterleitung dieser Erkenntnisse des Verfassungsschutzes an Polizeidirektion Göttingen untersagte diese der Beamtin die weiteren Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung.
Gegen diese Suspendierung versuchte sie sich vor dem Verwaltungsgericht Göttingen zu wehren.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Nähere Informationen unter: "Hannoversche Allgemeinen"
Reichsbürger dürfen keine Polizisten sein
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