Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 14.11.2018 entschieden, dass es bayerischen Polizistinnen und Polizisten untersagt ist, sich an sichtbaren Stellen tätowieren zu lassen.
Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließen die Richter am VGH nicht zu.
Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Der bayerische Polizist Jürgen P. wollte einen Schriftzug auf dem Unterarm sich stechen lassen.
Da dies im sichtbaren Bereich des Trägers ist, wurde dies untersagt.
Das Aktenzeichen zum Gerichtsentscheid füge ich in Kürze hinzu.
Keine sichtbaren Tätowierungen für PVBs in Bayern
Keine sichtbaren Tätowierungen für PVBs in Bayern
CopZone - Polizei / Zoll / Justizvollzug -
Forum, Chat, Polizeinachrichten, Stellentausch und mehr...
http://www.CopZone.de
mail@copzone.de
Forum, Chat, Polizeinachrichten, Stellentausch und mehr...
http://www.CopZone.de
mail@copzone.de
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Paragrapheins 28 Mai
JonnyBadFox 26 Mai
Jannik04 26 Mai
Alessio02 25 Mai
melina.meter 25 Mai
anna.grav 25 Mai
moriam99 24 Mai
thh 23 Mai
- Top Poster
- CopZone Spende