RafaelGomez hat geschrieben:bambule hat geschrieben:
..Ich bin nämlich der Meinung, dass die Bundespolizei sehr wohl in der Lage wäre diese Aufgabe zu übernehmen, dies aber aus reinen Kostengründen ablehnt und so eine Situation schafft, in der man bemängeln kann, dass mit der Beauftragung privater Sicherheitsdienste auf Schiffen letztlich das Regel‐/Ausnahmeverhältnis zwischen staatlicher Pflicht, die Sicherheit der Staatsangehörigen und auch der Handelsschifffahrt unter seiner Flagge zu gewährleisten (Regel) und Abwehrrechten Privater in Notfällen, in denen keine hoheitliche Hilfe möglich ist (Ausnahme), umgekehrt...
Du willst also Privatfirmen speziellen staatlichen Schutz gewähren? Was kommt als Nächstes? Kann auch der Bagpacker auf Personenschutz in Australien bestehen? Oder kommen bald deutsche Beamte in den Touristengebieten zum Einsatz?
Warum bezahlt der Niederlassungsleiter von DB in Sao Paulo seine Sicherheit selbst? Bzw seine Firma?
Mal davon abgesehen, dass die praktische Umsetzung ziemlich schwierig wäre. Es gibt ja schon ausreichend Schwierigkeiten, Auslandseinsätze personell zu bestücken. Und der BUNDESBeamte kann nun mal nur innerhalb des Bundesgebietes gegen seinen Willen verwendet werden. Auch, wenn es nicht so wäre, ist die Zwangsabordnung auf ein Schiff aus naheliegenden Gründen auch nicht unbedingt zielführend.
Außerdem ist die Qualität und Ausstattung des potentiellen Störers einer Art, die nach hiesigen Maßstäben das Heranziehen von Spezialeinheiten erforderlich machen würde.
Gruß
@RafaelGomes
Bitte lese Dir meinen Beitrag bitte noch einmal genau durch!
Ich bemängel die Umkehrung des Regel‐/Ausnahmeverhältnisses!
Jetzt wirst Du genau feststellen, dass mir
nicht daran gelegen ist private Sicherheitsunternehmen unter "speziellen staatlichen Schutz" zu stellen!
Zu Deiner Info:
Der Bagpacker in Australien, oder der Tourist im Ausland kann gar nicht auf Personenschutz hoffen, oder gar danach verlangen, da diese Orte nicht der DEUTSCHEN GERICHTSBARKEIT unterliegen und das jeweilige nationale Recht Anwendung findet.
Genauso verhält es sich bei der DB Niederlassung in Sao Paulo. Anders verhält es sich bei Seeschiffen, die unter unser Flagge unterwegs sind. Diese UNTERLIEGEN der DEUTCHEN GERICHTSBARKEIT.
Damit sollten Deine ? beantwortet sein!
Ob es nun genügend Freiwillige für einen Einsatz auf Seeschiffen geben würde, ist eine Ansichtssache. Da habe ich eine andere Meinung als Du.
Grüße