lohnt sich Einspruch einlegen?

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Angie
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lohnt sich Einspruch einlegen?

Beitragvon Angie » Fr 13. Mai 2005, 02:56

Ein Bekannter von mir hat sich auf einen Parkplatz gestellt, wo wegen Reinigungsarbeiten ein vorübergehendes Parkverbotsschild aufgestellt wurde.

Folge: "Knöllchen" :D

Allerdings wurde auf dem Parkplatz vergessen das Parkplatzschild zuzuhängen bzw.für ungültig zu erklären.

Daher meine Frage: Ist dies Zulässig, bzw.lohnt sich ein Einspruch?

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lohnt sich Einspruch einlegen?

Beitragvon Milchmann » Fr 13. Mai 2005, 06:48

Falsch geparkt = 10€ ?
Einspruch = Terror

=> nein, lohnt sich nicht!

Gruß

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lohnt sich Einspruch einlegen?

Beitragvon marcel » Fr 13. Mai 2005, 11:27

Da ordnungsgemäß ein Verkehrszeichen aufgestellt war, welches das Parken verbot, hat ein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg.

MfG
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Beitragvon chris0211 » Fr 13. Mai 2005, 11:40

also ich glaube für die 10 oder 15 eur würde ich den aufstand auch nicht machen!


zahlen, ärgern, gut ist!
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Verbotsschilder höherwertig als andere

Beitragvon flo_brb » Sa 14. Mai 2005, 00:58

Vor allem nicht, weil Verbotsschilder höherwertig als alle anderen Schilder, zum Beispiel Gebotsschilder sind.

Aber natürlich kannste Einspruch einlegen, da freut sich die Staatskasse.

Gast

lohnt sich Einspruch einlegen?

Beitragvon Gast » Sa 14. Mai 2005, 18:03

[quote=""flo_brb""]Vor allem nicht, weil Verbotsschilder höherwertig als alle anderen Schilder, zum Beispiel Gebotsschilder sind. [/quote]

Verstehe ich nicht, könntest Du das mal näher erläutern?

Micha

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lohnt sich Einspruch einlegen?

Beitragvon flo_brb » Sa 14. Mai 2005, 18:27

Nehmen wir das angeführte Beispiel:
Steht vor einem Parkplatzschild ein Parkverbotsschild, so setzt es das Parkplatzschild ausser Kraft und verbietet das Parken, obwohl es dem Parkplatzschild nach erlaubt ist.

Mit fällt der Begriff nicht ein, aber es gibt ja verschiedene Klassen bei Verkehrsschildern, und die Verbote haben die höchste Klasse imho.

Erst zählen Verbote, dann Gebote, so war das gemeint.

Ein Schild was Parkflächen kennzeichnet, ist kein Gebotsschild, wollte nur eine allgemeine Definition bringen.

Gast

lohnt sich Einspruch einlegen?

Beitragvon Gast » So 15. Mai 2005, 11:14

Kann ich mir so kaum vorstellen. Denn wenn ein anderes Schild aufgestellt wird, wird normalerweise das für ungültig erklärte Schild beklebt und somit außer Kraft gesetzt.

Einfach zwei Schilder nebeneinanderstellen und dann sagen, das Verbots- geht dem Gebotsschild vor, kann ich mir nicht vorstellen, da es für Laien zu Verwirrungen führen könnte.

Mit Rechtsgrundlage lasse ich mich gerne überzeugen. Hast Du da was gefunden?

Micha

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Beitragvon Schussel » So 15. Mai 2005, 13:40

Es gibt keine Rangfolge in den Verkehrszeichen. Verkehrszeichen müssen im gesamten Schlüssig angebracht sein, damit sie Gültigkeit besitzen. Unklare Beschilderung führt grundsätzlich zur Einstellung des Verfahrens, da man von keinem Autofahrer hellseherische Fähigkeiten verlangt. Es ist natürlich klar, dass die Unschlüssigkeit nicht nur in der Betrachtung eines einzelnen Verkehrsteilnehmers liegt, weil er gerade sich falsch verhalten hat. Es muss schon nach allgemeiner Lebenserfahrung unschlüssig sein, was die Beschilderung aussagen will und welche Beschilderung nun gilt.

Was flo_brb vermutlich meinte und verwechselte war die Rangfolge Grundsätzliche Verkehrsregelung - -> Verkehrszeichen - -> Lichtsignalanlagen - -> Polizeibeamter
Dumm ist,
wer dummes tut

Gast

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Beitragvon Gast » So 15. Mai 2005, 13:46

Yep Schussel, anders hätte ich es auch nicht gesehen. Alles andere wäre nicht denkbar.

Gruß
Micha

HighGrow

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Beitragvon HighGrow » Mo 16. Mai 2005, 09:45

OK. Stimm dem so mal zu. War aber der Meinung in der Fahrschule anderes gelernt zu haben, nun gut, lang lang ists her.

Mir ist ja auch kein Beispiel eingefallen.

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lohnt sich Einspruch einlegen?

Beitragvon pete821 » Mo 16. Mai 2005, 13:16

Also ganz einfach wenn dein Bekannter nen Verkehrsrechtsschutz hat bzw er nen Anwalt Spezialgebiet Verkehr kennt, würde ich den mal befragen. Aber theoretisch würde ich auch von nem Einspruch abraten
Das Leben ist kein Ponyhof, oder siehst du irgendwo den Reitlehrer ;)

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Beitragvon marcel » Mi 18. Mai 2005, 19:12

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Verkehrsschild um einen so genannten Verwaltungsakt (VA) § 35 S.1 VwVfG(LSA), genauer gesagt um den Spezielfall Allgemeinverfügung § 35 S.2 VwVfG(LSA). Und da ein Gebotsschild genau so ein VA ist wie ein Verbotsschild, gibt es da auch keine unterschiedliche rechtliche höher oder niedrigere Würdigung.
Somit kann ich Schussel´s Äußerung nur teilen.

MfG
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten ---***---Wer früher stirbt ist länger Tot.


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