Klagen vor dem Verwaltungsgericht
Zollfahnder streiten um Polizeizulage
Vier Zollfahnder aus Münster streiten vor Gericht um die Gewährung der Polizeizulage.
Münster
Münsters Zollfahnder sind sauer: Ihr Dienstherr hat ihnen eine Stellenzulage, die sogenannte Polizeizulage, gestrichen. Immerhin 130 Euro pro Monat. Vier Beamte des Hauptzollamtes in Münster, die im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig sind, wollen das nicht hinnehmen. Sie klagten dagegen vor dem Verwaltungsgericht.
In der Verhandlung am Dienstag machten sie keinen Hehl daraus, dass sie sich ungerecht behandelt fühlen. Ihre Argumentation: Sie nehmen vollzugspolizeiliche Aufgaben war. Durchsuchungen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren, Vollstreckung von Haftbefehlen, Observationen, Vernehmungen - all das zähle zu ihren täglichen Aufgaben. Ihr Tätigkeitsprofil unterscheide sich kaum von Polizeibeamten aus der Abteilung Wirtschaftskriminalität. Und die erhielten die Polizeizulage.
Der Bund sieht das anders: Er verknüpft die Gewährung der Polizeizulage an die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben. Und die sei gebunden an die Berechtigung, eine Schusswaffe zu tragen und damit auch "unmittelbaren Zwang" ausüben zu können. Einen entsprechenden Lehrgang hatten die klagenden Zollbeamten zu dem Zeitpunkt, als ihnen die Polizeizulage gestrichen worden war, nicht erfolgreich absolviert.
Das Urteil soll in etwa zwei Wochen verkündet werden.
Polizeizulage
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Polizeizulage
http://www.westfaelische-nachrichten.de ... ulage.html
Re: Polizeizulage
frodo_beutlin hat geschrieben:http://www.westfaelische-nachrichten.de ... ulage.html
Klagen vor dem Verwaltungsgericht
Zollfahnder streiten um Polizeizulage
Vier Zollfahnder aus Münster streiten vor Gericht um die Gewährung der Polizeizulage.
Münster
Münsters Zollfahnder sind sauer: Ihr Dienstherr hat ihnen eine Stellenzulage, die sogenannte Polizeizulage, gestrichen. Immerhin 130 Euro pro Monat. Vier Beamte des Hauptzollamtes in Münster, die im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig sind, wollen das nicht hinnehmen. Sie klagten dagegen vor dem Verwaltungsgericht.
In der Verhandlung am Dienstag machten sie keinen Hehl daraus, dass sie sich ungerecht behandelt fühlen. Ihre Argumentation: Sie nehmen vollzugspolizeiliche Aufgaben war. Durchsuchungen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren, Vollstreckung von Haftbefehlen, Observationen, Vernehmungen - all das zähle zu ihren täglichen Aufgaben. Ihr Tätigkeitsprofil unterscheide sich kaum von Polizeibeamten aus der Abteilung Wirtschaftskriminalität. Und die erhielten die Polizeizulage.
Der Bund sieht das anders: Er verknüpft die Gewährung der Polizeizulage an die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben. Und die sei gebunden an die Berechtigung, eine Schusswaffe zu tragen und damit auch "unmittelbaren Zwang" ausüben zu können. Einen entsprechenden Lehrgang hatten die klagenden Zollbeamten zu dem Zeitpunkt, als ihnen die Polizeizulage gestrichen worden war, nicht erfolgreich absolviert.
Das Urteil soll in etwa zwei Wochen verkündet werden.
Sehr interessant. Allso ich bin der Meinung das die vier Zollbeamte eigendlich Recht haben. Sie führen ja vollzugspolizeiliche Aufgaben durch. Bin mal auf das Urteil gespannt
Re: Polizeizulage
"vollzugspolizeiliche Aufgaben" als Voraussetzung für die Gewährung der Polizeizulage...
"Vollzugspolizeilich" dürfte nichts Anderes bedeuten, als die Berechtigung zur Ausübung von unmittelbaren Zwang und nicht nur die Ausübung strafprozessualer Maßnahmen, da dies wahrscheinlich sonst auch in Nr. 9 der Anlage I unter Vorbemerkungen im BBesG so erfasst worden wäre.
Allerdings kommt es ja manchmal anders als man denkt
Zumal ja auch eindeutig abgesegnet worden ist, dass der Grenzabfertigungsdienst die Polizeizulage erhält. Widerspricht sich irgendwie auch.
"Vollzugspolizeilich" dürfte nichts Anderes bedeuten, als die Berechtigung zur Ausübung von unmittelbaren Zwang und nicht nur die Ausübung strafprozessualer Maßnahmen, da dies wahrscheinlich sonst auch in Nr. 9 der Anlage I unter Vorbemerkungen im BBesG so erfasst worden wäre.
Allerdings kommt es ja manchmal anders als man denkt
Zumal ja auch eindeutig abgesegnet worden ist, dass der Grenzabfertigungsdienst die Polizeizulage erhält. Widerspricht sich irgendwie auch.
Re: Polizeizulage
Steuerfahnder bekommen sie auch ohne Waffenträger zu sein.
Unmittelbarer Zwang ist ja auch nicht nur, "aufn Kopp hauen"
Unmittelbarer Zwang ist ja auch nicht nur, "aufn Kopp hauen"
So kann der Nichtwaffenträger auch Zwang anwenden.§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen
Re: Polizeizulage
Ist dieses nie enden wollende Theater nicht ein fester Bestandteil der besonderen Behördenkultur, die nach dem Willen der Abt. III und ihrer Gefolgsleute im Bund der Zauderer unbedingt zu erhalten ist.
Auch wenn aktuell vom Hundefreund Koschyk ein paar Knochen unter das Volk geworfen wurden wird die Polizeizulage immer wieder als Instrument zur Gängelung der Bediensteten missbraucht werden.
Neid und Zwietracht sind außerdem bewährte Steuerungselemente, die sich die zivilste aller Verwaltungen nie nehmen lassen wird.
Solange Plan- und Ahnungslosigkeit in den Führungsetagen Standard sind werden sich weiter Gerichte damit beschäftigen müssen.
Auch wenn aktuell vom Hundefreund Koschyk ein paar Knochen unter das Volk geworfen wurden wird die Polizeizulage immer wieder als Instrument zur Gängelung der Bediensteten missbraucht werden.
Neid und Zwietracht sind außerdem bewährte Steuerungselemente, die sich die zivilste aller Verwaltungen nie nehmen lassen wird.
Solange Plan- und Ahnungslosigkeit in den Führungsetagen Standard sind werden sich weiter Gerichte damit beschäftigen müssen.
Re: Polizeizulage
Ist denn die Abt. III für die Gewährung der Polizeizulage an ZVB zuständig? Macht das nicht eher die Zentralabteilung?Kauz hat geschrieben:Ist dieses nie enden wollende Theater nicht ein fester Bestandteil der besonderen Behördenkultur, die nach dem Willen der Abt. III und ihrer Gefolgsleute im Bund der Zauderer unbedingt zu erhalten ist.
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Re: Polizeizulage
...sofern er Vollzugsbeamter des Bundes nach § 6 UZwG ist...zoellner hat geschrieben:Steuerfahnder bekommen sie auch ohne Waffenträger zu sein.
Unmittelbarer Zwang ist ja auch nicht nur, "aufn Kopp hauen"So kann der Nichtwaffenträger auch Zwang anwenden.§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen
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Re: Polizeizulage
@Kauz,
die meisten deiner Beiträge lese ich gerne aber diesmal hast du nicht ins schwarze getroffen.
Allein den von dir gescholtenen ist es zu verdanken, wenn bei Verabschiedung des Gesetzentwurfs Rechtssicherheit für die vielen betroffenen Kollegen besteht.
Bei allem verständlichen Unmut sollte man einen Erfolg auch mal als solchen gelten lassen und nicht auch noch hier Haare in der Suppe suchen.
Gruß
Cologne
die meisten deiner Beiträge lese ich gerne aber diesmal hast du nicht ins schwarze getroffen.
Allein den von dir gescholtenen ist es zu verdanken, wenn bei Verabschiedung des Gesetzentwurfs Rechtssicherheit für die vielen betroffenen Kollegen besteht.
Bei allem verständlichen Unmut sollte man einen Erfolg auch mal als solchen gelten lassen und nicht auch noch hier Haare in der Suppe suchen.
Gruß
Cologne
- Plessow2006
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Nur Waffenträger erhalten die Polizeizulage
http://www.ivz-online.de/lokales/muenst ... ulage.htmlEin Urteil mit Grundsatzcharakter: Das Verwaltungsgericht Münster verweigerte in einem gestern veröffentlichten Urteil vier Mitarbeitern des Hauptzollamtes die sogenannte Polizeizulage. Grund: Ihnen fehlt die Berechtigung „zur Anwendung unmittelbaren Zwanges bis hin zum Schusswaffengebrauch“.
Die Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Hauptzollamt Münster waren der Auffassung, dass ihnen die Stellenzulage in Höhe von monatlich 130 Euro zustehe - und waren vor Gericht gezogen. In der mündlichen Verhandlung hatten sie argumentiert, dass sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft „polizeiliche Ermittlungsarbeit“ durchführen würden (WN,14.9.) - von Durchsuchungen über Verhöre bis hin zur Vollstreckung von Haftbefehlen. Ihr Dienstherr, das Bundesfinanzministerium, sieht das anders. Es verwies vor Gericht auf die fehlende Berechtigung der Zollfahnder zum Tragen einer Schusswaffe. Dafür müsse zuvor der Lehrgang „Eigensicherung und Bewaffnung“ erfolgreich absolviert werden. Dies sei nicht geschehen.
Die Richterin der 4. Kammer am Verwaltungsgericht hatte während der Verhandlung von einem „Grenzfall“ gesprochen. Am Ende ihrer juristischen Bewertung folgte sie der Argumentationskette des Bundesfinanzministerium und auch des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Gewährung der Polizeizulage ebenfalls mit dem Tragen einer Waffe verknüpft hatte. „Es reicht nicht aus, dass den Ermittlungsbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Ermittlungsbehörden der Staatsanwaltschaft die gleichen Befugnisse wie den Polizeivollzugsbehörden zustehen“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Entscheidend sei die „Lizenz“ zum Tragen und letztlich auch zum Gebrauch von Schusswaffen.
Re: Polizeizulage
Mit dieser Begründung sollte man die Zulage auch mal bei den Polizeibeamten auf den Prüfstand stellen, die es "aus Zeitgründen" (oder was auch immer) nicht "schaffen", auf ihre jährliche Mindestschießleistung (quantitativ und qualitativ) zu kommen. 130 Tacken jeden Monat führt dann nämlich plötzlich dann doch zu wahnsinnigen Zeitreserven, um dies zu erledigen...
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Re: Nur Waffenträger erhalten die Polizeizulage
Womit wir wieder bei der Steuerfahndung wären..Plessow2006 hat geschrieben:http://www.ivz-online.de/lokales/muenst ... ulage.htmlEin Urteil mit Grundsatzcharakter: , so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Entscheidend sei die „Lizenz“ zum Tragen und letztlich auch zum Gebrauch von Schusswaffen.
http://lexetius.com/2009,1152
Ab Nr. 8 ff. eigentlich alles an Begründung was man braucht um den 4 Kollegen die Polizeizulage zu gewähren.
Die Zulage an die "Lizenz" zum Führen einer Schusswaffe zu knüpfen, ist imho Schwachsinn.
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Re: Polizeizulage
das Urteil zwingt doch ausdrücklich dazu, geltendes Recht anzuwenden!
9. Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben
(1) Die Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder, die Beamten des Steuerfahndungsdienstes, die Soldaten der Feldjägertruppe
und die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betrauten Beamten der Zollverwaltung erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen.
Die Zulage erhalten unter den gleichen Voraussetzungen auch Beamte auf Widerruf, die Vorbereitungsdienst leisten.
Euer Dienstherr müsste das vlt. mal ändern bzw. klarstellen, was er denn nun unter vollzugspolizeilichen Aufgaben versteht und wann man diese erfüllt.
9. Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben
(1) Die Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder, die Beamten des Steuerfahndungsdienstes, die Soldaten der Feldjägertruppe
und die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betrauten Beamten der Zollverwaltung erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen.
Die Zulage erhalten unter den gleichen Voraussetzungen auch Beamte auf Widerruf, die Vorbereitungsdienst leisten.
Euer Dienstherr müsste das vlt. mal ändern bzw. klarstellen, was er denn nun unter vollzugspolizeilichen Aufgaben versteht und wann man diese erfüllt.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Polizeizulage
Entweder klarstellen..Controller hat geschrieben:
und die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betrauten Beamten der Zollverwaltung erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen.
Die Zulage erhalten unter den gleichen Voraussetzungen auch Beamte auf Widerruf, die Vorbereitungsdienst leisten.[/i]
Euer Dienstherr müsste das vlt. mal ändern bzw. klarstellen, was er denn nun unter vollzugspolizeilichen Aufgaben versteht und wann man diese erfüllt.
..andererseits..
Wie ich das Urteil verstehe, immerhin vom Bundesverwaltungsgericht, hängt es an der tatsächlichen Tätigkeit, ob die Polizeizulage zusteht. Jetzt würde ich einfach mal die Verwaltung fragen wollen, ob die 4 Kollegen nach dem ESB eine andere Tätigkeit ausüben würden..?
Re: Polizeizulage
Da ist der Dienstherr gerade dabei...Controller hat geschrieben:
Euer Dienstherr müsste das vlt. mal ändern bzw. klarstellen, was er denn nun unter vollzugspolizeilichen Aufgaben versteht und wann man diese erfüllt.
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Re: Polizeizulage
na, das ist doch schön
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