Hallo,
ich habe folgendes Problem bzw. folgende Frage.
Ich war letzte Woche krank geschrieben. Hab mich also nicht aus dem Haus bewegt und schon gar nicht das Auto. Nun ist es so, dass ich mein Auto die ganze Woche entgegen der Fahrtrichtung geparkt habe. Der freundliche Herr vom Ordnungsamt war jedoch in dieser Woche drei mal bei uns in der Straße und hat mich jedes mal aufgeschrieben (er hat keinen Zettel an die Scheibe gehängt). Diese Woche kamen dann also 3 Knölchen à 15€.
Meine Frage ist nun, ob ich das ganze vielleicht über Tateinheit laufen lassen kann, weil man ja gem. 103 GG nicht zweimal für die selbe Tat bestraft werden darf. Was ja soviel ich weiß auch für das OwiG gilt.
Ein Parkverstoß, drei Strafzettel
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Re: Ein Parkverstoß, drei Strafzettel
Jeppa, nur 1 Knöllchen ist hier zulässig.
Freiheit für die Spareribs
Re: Ein Parkverstoß, drei Strafzettel
Es müsste nachgewiesen werden, dass das Auto zwischenzeitlich bewegt wurde. Ansonsten handelt es sich um einen Fall, der auch nur einmal geahndet werden kann.
-> Widerspruch einlegen - Fall darstellen - sich bereit zeigen 15 € zu bezahlen und ferdsch
-> Widerspruch einlegen - Fall darstellen - sich bereit zeigen 15 € zu bezahlen und ferdsch
"Einer der Gründe, warum man in der Konversation so selten verständige und angenehme Partner findet, ist, daß es kaum jemanden gibt, der nicht lieber an das dachte, was er sagen will, als genau auf das zu antworten, was man zu ihm sagt“
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