Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

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Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon Nasenmann81 » So 23. Okt 2011, 15:48

Hallo Leute.

Wir sind gerade dabei das atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE" auch in Hessen einzuführen. In anderen Bundesländern, besonders in Bayern wird das ja schon länger so gehandhabt.

Für alle, die nicht wissen, was damit gemeint ist, hier mal eine hoffentlich einfache Erklärung:

Z.B. bei einer nicht eingetragenen, zu lauten Abgasanlage greift seit 2007 nur noch der Tatbestand 330006. Das heißt es fällt lediglich ein Bußgeld von 25€ an. Da durch die Änderung des Geräuschverhaltens die BE des Fahrzeuges nach §19 II StVZO erlischt, wird durch die Bußgeldstelle nun jedoch festgestellt, dass es sich hierbei um keinen geringfügigen Verstoß mehr handelt und somit das Bußgeld auf 50€ + 1 Punkt erhöht.

Wie schon gesagt, ist das in einigen Bundesländern bereits gänige Praxis und wird von den dortigen Gerichten auch bestätigt.

Unsere zuständige Bußgeldstelle war dem für sie völlig neuen Verfahren schonmal nicht abgeneigt. Wir werden jetzt mal ein paar Präzedenzfälle schaffen und mal schauen, was sich daraus besonders bei einer gerichtlichen Prüfung ergibt.

Falls ihr ein paar nützliche Tipps, oder noch besser Gerichtsentscheidungen für mich habt, bitte einfach mal hier posten!


Und für alle, die sich wundern warum wir uns so viel Mühe machen, das atypische Verfahren bei uns einzuführen... Wir wollen nicht den kleinen Dorfjungen "quälen", der andere Felgen auf seinen Golf geschraubt hat. Es geht uns um die "Mitbürger", die sich z.B. extrem laute Auspuffanlagen an ihre 7er BMW´s oder S-Klassen schrauben und damit ständig mit Vollgas durch die Innenstadt fahren. Und genau diese Leute lachen über einen 25€ Strafzettel. Wenns dann aber in den Punktebereich geht, ist das schon ne ganz andere Sache!

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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon Vito » So 23. Okt 2011, 15:52

Wen meinst Du als zuständige Bußgeldstelle ? Das RP Kassel :?:
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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon Nasenmann81 » So 23. Okt 2011, 15:59

Nö, das OA Frankfurt.

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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon Vito » So 23. Okt 2011, 16:18

Hast ne PN :polizei2:
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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon _Mephisto_ » Mo 31. Okt 2011, 15:50

Moin,
hast du denn solche Leute schon mal angehalten?
Lachen die eigentlich auch dadrüber, dass sie das Fahrzeug durch eine technische Prüfanstalt nochmal überprüfen lassen müssen und danach die BE bei der Zulassungsstelle neu beantragen müssen?
Bei uns laufen nämlich diese Maßnahmen auch noch, neben dem OWI-Verfahren (in TH übrigens auch die 50 + I Variante).
Und das stinkt die Leute erst richtig an :pfeif:

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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon TSB » Mi 2. Nov 2011, 16:22

@Mephisto,

das müssen die aber auch nur wenn sich die Zulassungsbehörde dahinter klemmt. Wenn wir die Meldung schreiben und die sich nicht weiter darum kümmern kommt auch nichts dabei rüber.

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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon The_Green_Smile » Fr 4. Nov 2011, 14:10

Es ist fraglich, ob sich derartige Bemühungen noch lohnen. Der Bundesrat hat am 17.6.2011 einem Verordnungsentwurf zugestimmt, wonach das in Inbetriebsetzen eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis künftig als eigenständige Ordnungswidrigkeit geahndet wird, 90 Euro für den Fahrer, 135 Euro für den Halter. :flehan: Man hat unser Rufen erhört und es bedarf nun noch ein wenig des Wartens...

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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon _Mephisto_ » Fr 4. Nov 2011, 15:41

Klingt ja interessant, hast du dafür auch ein paar Quellen?


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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon MVA » Fr 4. Nov 2011, 16:56

Wird ja auch Zeit- war schon für Ende 2010 geplant...

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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon schutzmann_schneidig » So 6. Nov 2011, 12:08

Was lange währt, wird endlich (hoffentlich) gut. :polizei1:
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -

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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon Nasenmann81 » Mo 21. Nov 2011, 15:48

The_Green_Smile hat geschrieben:Es ist fraglich, ob sich derartige Bemühungen noch lohnen. Der Bundesrat hat am 17.6.2011 einem Verordnungsentwurf zugestimmt, wonach das in Inbetriebsetzen eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis künftig als eigenständige Ordnungswidrigkeit geahndet wird, 90 Euro für den Fahrer, 135 Euro für den Halter. :flehan: Man hat unser Rufen erhört und es bedarf nun noch ein wenig des Wartens...

Das hört sich ja gut an! Das würde es wieder viel einfacher für uns machen!!!

Bis dahin müssen wir uns halt noch mit dem atypischen Verfahren begnügen. Das hierbei das Verwarngeld in ein Bußgeld umgewandelt wird, hat ja zudem noch den Vorteil, dass man ja nur so Folgemaßnahmen, wie Sicherstellungen usw. durchführen kann... Was dann meist (wie beschrieben) viel unangenehmer wird, als das Bußgeld.

Ich bin mal gespannt, wann die neue Verordnung bei uns ankommt. Kann sich ja nur um Jahre handeln...

Gast

Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon Gast » Mo 21. Nov 2011, 15:50

The_Green_Smile hat geschrieben:Es ist fraglich, ob sich derartige Bemühungen noch lohnen. Der Bundesrat hat am 17.6.2011 einem Verordnungsentwurf zugestimmt, wonach das in Inbetriebsetzen eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis künftig als eigenständige Ordnungswidrigkeit geahndet wird, 90 Euro für den Fahrer, 135 Euro für den Halter. :flehan: Man hat unser Rufen erhört und es bedarf nun noch ein wenig des Wartens...
...und 135 Euro, wenn Führer=Halter ;D .

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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon Nasenmann81 » Mo 21. Nov 2011, 16:07

Vorallem die 3 Punkte tun weh. Das führt dann bei den Unbelehrbaren auch ganz schnell mal zum Führerscheinentzug!

Gast

Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"

Beitragvon Gast » Di 22. Nov 2011, 07:03

Och, da tut's auch der Gurt.
Beharrliche Weigerung, sich anzuschnallen - Anzeige anstatt 30 Euro, Vorsatz begründen und *schwups* ein Punkt mehr.
So die Verfahrensweise hier in meiner Behörde in Absprache mit der Busgeldstelle.


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