Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen?

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Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen?

Beitragvon J12 » Do 29. Dez 2011, 12:28

Die Gewerkschaft Verdi empfiehlt ihren Mitgliedern (unter 53 LJ) Widerspruch bei den Personalabteilungen (wohl besser: Service-Center -Besoldung-) bis 31.12.11 zur Hemmung der Verjährung hinsichtlich der möglicherweise gegen das EU-Recht verstoßenden Dienstalterstufen einzulegen. Dies bezieht sich auf den Zeitraum ab 01.01.2008 bis zur Umstellung auf die neuen Erfahrungsstufen zum 30.06.2009.

Verdi beruft sich dabei auf das Urteil des EUGH vom 08.09.11 Az. C-297/10 und C-208/10 und das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10.11.11 -Az. 6 AZR 148/09- und ist der Auffassung, dass dieses Urteil auf die Besoldung der Beamten übertragbar ist, da der EUGH keinen Unterschied zwischen Beamten und TB macht, sondern diese alle als Arbeitnehmer bezeichnet.

Auszug aus Verdi E-Mailrundschreiben:

Liebe Ver.di-Mitglieder,

bevor es Weihnachten wird und das neue Jahr beginnt, möchten wir Euch
DRINGEND auf folgende Thematik hinweisen:

Sie ist für alle beamteten Mitglieder wichtig, die am 01.01.2008 noch nicht das 53. Lebensjahr vollendet hatten und somit noch nicht in ihrer le zten Dienstalterstufe waren. Bis zur Umstellung des Besoldungssystems von Dienstalter- auf Erfahrungsstufen zum 01.07.2009 wurden Bundesbeamte nach sog. Dienstaltersstufen besoldet. Sie orientierten
sich ausschließlich am Lebensalter des Beschäftigten.

Der EuGH, der keine Unterscheidung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten kennt und alle beim Staat beschäftigten Mitarbeiter unterschiedslos als Arbeitnehmer ansieht, hat in einem Urteil am 08.09.2011 entschieden, dass die "alte" Besoldung nach Dienstalterstufen
(= Lebensaltersstufen) altersdiskriminierend war und der Kläger die Differenz zwischen seiner Dienstalterstufe und der letzten Dienstaltersstufe seiner Besoldungsgruppe gezahlt bekommen MUSS. Auch das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem bislang nicht veröffentlichten Urteil vom 10.11.2011 dieser Auffassung angeschlossen.

Für Bundesbeamte bedeutet dies, dass sie die Differenz zwischen der Ihnen gezahlten Dienstaltersstufe und der letzten Diensaltersstufe zunächst in Form eines Einschreibens an die Personalabteilung bis 31.12.2011 geltend machen müssen, um eine Verjährung der Ansprüche zu verhindern. Nachstehend die Mail von Ver.di zur Thematik. Da Ver.di die Auffassung vertritt, dass die Entscheidung des EuGH auch auf Beamte zu übertragen ist, sollten alle Mitglieder bis 31.12.2011 ihre Ansprüche geltend machen. Alle ver.di-Mitglieder genießen selbstverständlich Rechtschutz.

Anbei ein Musterschreiben, um Eure Ansprüche zu begründen. Alle betroffenen Ver.di-Mitglieder sollten dieses möglichst bald personalisiert per Einschreiben oder DHL ans Amt schicken, um den Nachweis zu führen, dass der Antrag bis 31.12.2011 bei der Dienststelle eingegangen ist. Persönliche Unterschrift bitte nicht vergessen. Nur bei zeitnaher Einreichung können Ansprüche rückwirkend bis -- 01.01.2008-- geltend gemacht werden.
Bei Anträgen, die erst nach dem 01.01.2012 eingehen, kann nur noch für die
erste Jahreshälfte 2009 geltend gemacht werden.

Es handelt sich hierbei nicht um kleine Beträge, sondern meist um einige Tausend Euro. Es gilt der Grundsatz: Je jünger der Kollege, desto höher die Ansprüche aus dem Zeitraum vom 01.01.2008 bis 30.06.2009.

Weitere Infos: http://www.sdrb.de.dd25630.kasserver.co ... iskussion/
Quelle hiezu: RAe Schmid-Drachmann Ribet Buse & Partner GbR
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon wilwered » Do 29. Dez 2011, 12:44

An unserem HZA ging der Widerspruch an den Vorsteher.
Ob das jetzt richtig war ??? :polizei13:
Ist halt der unmittelbare Vorgesetzte.
Der wirds dann wohl weiterleiten.
Hatten das aber schon so um den 19. Dezember bekannt gegeben.

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon J12 » Do 29. Dez 2011, 13:27

Vielleicht noch'n Tipp aufgrund der Kurzfristigkeit:

Widerspruch bei der eigenen Poststelle abstempeln lassen (Original und Kopie). :verweis:
wilwered hat geschrieben:An unserem HZA ging der Widerspruch an den Vorsteher.
Hatten das aber schon so um den 19. Dezember bekannt gegeben.
Bei uns hat's bis heute gedauert, bis sich der Verdi-Hinweis "rumgeschwiegen" hatte.

Leider ist auf den einschlägigen Gewerkschaftsseiten bislang nichts dazu zu finden. :gruebel:
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon tmed » Do 29. Dez 2011, 13:30

Hallo, hat jemand einen Link zum Musterschreiben?

Habe hier erst von der Problematik erfahren.

Danke!

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon BzJoJo » Do 29. Dez 2011, 13:45

Laut unserem Personalrat sollte man den Widerspruch vorab per Fax an das für die Besoldung zuständige Service Center schicken, damit die Frist gewahrt bleibt.

Der reguläre Widerspruch per Post kann dann "zeitnah" nachgereicht werden (auch an die Besoldungsstelle).

EDIT:
Gerade kam ein Schreiben vom VBOB (weitergeleitet vom Personalrat), in dem die Gewerkschaft mitteilt, dass sie den Widersprüchen keine Erfolgsaussichten einräumt und von Klagen abrät.
Zuletzt geändert von BzJoJo am Do 29. Dez 2011, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon tmed » Do 29. Dez 2011, 14:39

Hallo,

ich brauche dringend das Musterschreiben.
Ich bin im Urlaub und muss das von hier regeln.

Danke!

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon J12 » Do 29. Dez 2011, 14:41

tmed hat geschrieben:Hallo, hat jemand einen Link zum Musterschreiben?

Habe hier erst von der Problematik erfahren.

Danke!
Nein, einen Link habe ich nicht, aber einen abgewandelten Vorschlag (ohne Gewähr) von Verdi, wie man es schreiben könnte:


Ich Musterstadt, den



Bundesfinanzdirektion XXX
Arbeitsbereich RF 41
-Besoldung-


Betreff: Widerspruch gegen Besoldung ab 01.01.2008

Bezug: Kenn-Nr. der Besoldungsstelle 000/1234567


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich

Widerspruch

gegen die Höhe meiner Besoldung ab 01.01.2008 ein und beantrage, mir die Besoldung nach der höchsten Altersstufe, hilfsweise eine nicht diskriminierende Besoldung rückwirkend seit 01.01.2008 aus meiner Besoldungsgruppe A <einsetzen> BBesO zu zahlen.

Begründung:

Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 08.09.2011, Az. C-297/10 und C-208/10) stellt die Bezahlung nach Altersstufen einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung dar, weshalb die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufen geltend machen können. Die hiernach ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.11.2011, Az. 6 AZR 148/09) ist auf die Besoldung der Beamten übertragbar.

Zu der Frage, ob die Besoldung auf Grund der in der Besoldungsordnung festgelegten Altersstufen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt, sind bereits Verfahren beim OVG Sachsen (Az. 2 A 932/10 u.a.) und beim OVG Berlin-Brandenburg (Az. 6 B 15.11) anhängig.

Dieser Widerspruch dient insbesondere zur Hemmung der Verjährung.

Ich erkläre mein Einverständnis zum Ruhen meines Widerspruchsverfahrens bis zu einer rechtsverbindlichen höchstrichterlichen Entscheidung in gleichartigen Fällen.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.

MfG

BzJoJo hat geschrieben: EDIT:
Gerade kam ein Schreiben vom VBOB (weitergeleitet vom Personalrat), in dem die Gewerkschaft mitteilt, dass sie den Widersprüchen keine Erfolgsaussichten einräumt und von Klagen abrät.
Also wie immer: jeder muss selbst prüfen und entscheiden.
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon wilwered » Do 29. Dez 2011, 14:50

Oder so:

Abs.: Datum



Widerspruch gegen die Höhe meiner Besoldung




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lege Widerspruch
gegen die Höhe meiner Besoldung ein und beantrage, mir Besoldung nach der höchsten Altersstufe, hilfsweise eine nicht diskriminierende Besoldung rückwirkend seit dem 01.01.2008 aus meiner Besoldungsgruppe A ---- BBesO zu zahlen.
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 08.09.2011, Az. C-297/10 und C-208/10) stellt die Bezahlung nach Altersstufen einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung dar, weshalb die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Altersstufe geltend machen können. Die hiernach ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.11.2011, Az. 6 AZR 148/09) ist auf die Besoldung der Beamten übertragbar.
Zu der Frage, ob die Besoldung auf Grund der in der Besoldungsordnung festgelegten Altersstufen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt, sind bereits Verfahren beim OVG Sachsen (Az. 2 A 932/10 u. a.) und beim OVG Berlin-Brandenburg (Az. 6 B 15.11) anhängig.
Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht Halle in insgesamt sieben Entscheidungen am 28.09.2011 (Az. 5 A 63/10, 5 A 64/10 u. a.) die beklagte Behörde dazu verurteilt, Grundgehalt nach der höchsten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe zu zahlen.
Die Staffelung nach dem Besoldungsdienstalter wurde im Bereich der Bundesbeamten mit Einführung der Erfahrungsstufen zum 01.07.2009 durch ein System der Erfahrungszeiten abgelöst, insofern bezieht sich der Widerspruch auf den Zeitraum vom 01.01.2008 bis 30.06.2009.
Dieser Widerspruch dient insbesondere zur Hemmung der Verjährung. Ich schlage vor, den Ausgang der genannten Verfahren vor dem OVG Sachsen und dem OVG Berlin-Brandenburg abzuwarten und bis zu einer rechtskräftigen obergerichtlichen Entscheidung meinen Widerspruch nicht zu bescheiden.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung über meinen Widerspruch und das Einverständnis mit der von mir vorgeschlagenen Vorgehensweise.


Mit freundlichen Grüßen

BzJoJo
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon BzJoJo » Do 29. Dez 2011, 14:55

Ich zitiere mich nochmal selbst:
BzJoJo hat geschrieben: Gerade kam ein Schreiben vom VBOB (weitergeleitet vom Personalrat), in dem die Gewerkschaft mitteilt, dass sie den Widersprüchen keine Erfolgsaussichten einräumt und von Klagen abrät.
Die Gewerkschaften (auch verdi) sind der Meinung, dass das Besoldungssystem nicht altersdiskriminierend war, da es im Beamtenrecht die Möglichkeit gab den Stufenaufstieg zu versagen. Damit wäre dem Leistungsprinzip schon damals ausreichend genüge getan.

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon J12 » Do 29. Dez 2011, 14:59

BzJoJo hat geschrieben: Die Gewerkschaften (auch verdi) sind der Meinung, dass das Besoldungssystem nicht altersdiskriminierend war, da es im Beamtenrecht die Möglichkeit gab den Stufenaufstieg zu versagen. Damit wäre dem Leistungsprinzip schon damals ausreichend genüge getan.
Interessante Begründung... :gruebel: (die m.E. hier nicht einschlägig ist)

Ich lasse jedenfalls die Gerichte in den laufenden Verfahren entscheiden und nicht irgendwelche Gewerkschaftsfunktionäre. Dann kann ich mich immer noch entscheiden, den Widerspruch ggf. zurückzunehmen oder ggf. auf eine Klage zu verzichten. :zunge:

Aber, wie schon gesagt, das muss jeder selbst wissen. :ja:
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon BzJoJo » Do 29. Dez 2011, 15:05

J12 hat geschrieben: Interessante Begründung... :gruebel:

Ich lasse jedenfalls die Gerichte in den laufenden Verfahren entscheiden und nicht irgendwelche Gewerkschaftsfunktionäre. Dann kann ich mich immer noch entscheiden, den Widerspruch ggf. zurückzunehmen oder ggf. auf eine Klage zu verzichten. :zunge:

Aber, wie schon gesagt, das muss jeder selbst wissen. :ja:
Seh ich auch so. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, OK. Wenn nicht, umso besser. ;D

Zur Klage kommt es ja erst, wenn der Widerspruch abgelehnt wird und ich Klage einreiche. Also kann der Widerspruch nicht schaden. :)

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon tmed » Do 29. Dez 2011, 15:05

Erstmal Danke!

Gruß und guten Rutsch!

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon spADer » Do 29. Dez 2011, 17:22

Schauen wir mal... Es trifft ja auch noch die ein oder andere Bundesbehörde
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon wilwered » Do 29. Dez 2011, 18:43

J12 hat geschrieben:
Ich lasse jedenfalls die Gerichte in den laufenden Verfahren entscheiden und nicht irgendwelche Gewerkschaftsfunktionäre. Dann kann ich mich immer noch entscheiden, den Widerspruch ggf. zurückzunehmen oder ggf. auf eine Klage zu verzichten.
Ganz genauso sieht das aus.
Völlig Deiner Meinung.
Ausserdem kostet das was sprich: "Widerspruch". :polizei3:
Machen wir das in der Freizeit: "Nein". :polizei3:
Also !!!!

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Hombre » Do 29. Dez 2011, 22:18

Ein Blick in die Glaskugel sagt mir, dass hier auf Vater Staat locker Bezügenachzahlungen in solcher Höhe zukommen könnten, dass schlagartig versprochene Steuersenkungen abgeblasen
werden müssten. (ganz zu Schweigen von der Reaktion der "Steuerzahler")
Ergo werden die Verwaltungsgerichte ihre bisherigen Rechtsauffassungen beibehalten,
nämlich das für Beamte das AGG (als Ausfluss der EU Richtlinie 2000/78/EG) keine
unmittelbare Anwendung findet.
Auch das dolle BVerfG wird hier keine Grundrechtsverletzung erblicken, wenn es überhaupt
eine eventuelle Klage eines Beamten zur Entscheidung annimmt.
Letztlich muss mit Sicherheit ein Beamter die Sache wieder bis vor den EuGH bringen und
bis alles in trockenen Tüchern ist, wird es keinen EURO mehr geben....
In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. (Carl von Ossietzky)


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