Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen?
Moderator: Team Zoll
Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Mit steigendem Lebensalter, steigen auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Die mindern sich nicht dadurch, dass die Besoldung nach unten hin angepasst wird. Es ist aber ein Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, seine Beamten angemessen zu alimentieren. Dem liefe dann zuwider, dass die steigenden Kosten der PKV nicht durch eine entsprechend höhere Besoldung aufgefangen werden. Gegen die private Versicherung können wir uns eben auch nur schwer und mit ein paar Nachteilen wehren.
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Schauen wir mal, ob die Einsprüche überhaupt Sinn gemacht haben!
Wäre schön, wenn man dadurch ein paar Taler mehr in der Tasche hätte.
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Scheint wohl eher ein Jahresabschluss- HOAX gewesen zu sein:
http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_ ... erung.html
Kann mir auch schwer vorstellen, dass nur diejenigen, welche "zum Glück" zwischen den Jahren Dienst geschoben haben und daher Kenntnis von der angeblichen "Widersruchsfrist" bis zum 31.12.11 gehabt haben, im Zweifel einen warmen Geldregen erhalten. Das wäre wohl sehr abstrus.
http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_ ... erung.html
Kann mir auch schwer vorstellen, dass nur diejenigen, welche "zum Glück" zwischen den Jahren Dienst geschoben haben und daher Kenntnis von der angeblichen "Widersruchsfrist" bis zum 31.12.11 gehabt haben, im Zweifel einen warmen Geldregen erhalten. Das wäre wohl sehr abstrus.
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Gäbe es eine Versicherungspflicht in der PKV, dann könnte man dem zustimmen...zoellner hat geschrieben:Es ist aber ein Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, seine Beamten angemessen zu alimentieren. Dem liefe dann zuwider, dass die steigenden Kosten der PKV nicht durch eine entsprechend höhere Besoldung aufgefangen werden.
Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Nun ja... der "Hoax" ist wohl zumindest so gewichtig, daß die Landesgruppe meiner Gewerkschaft eine Musterklagevereinbarung initiieren wird. Kam heute als große bunte Mitgliederinformation in mein Postfach.Scheint wohl eher ein Jahresabschluss- HOAX gewesen zu sein:
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
HOAX in Bezug auf Bundesbeamte. Das die LANDESgruppe sowas verbreitet, kann ich nachvollziehen. Hier kommen ja u.U. andere Maßstäbe zum tragen:Trooper hat geschrieben:Nun ja... der "Hoax" ist wohl zumindest so gewichtig, daß die Landesgruppe meiner Gewerkschaft eine Musterklagevereinbarung initiieren wird. Kam heute als große bunte Mitgliederinformation in mein Postfach.Scheint wohl eher ein Jahresabschluss- HOAX gewesen zu sein:
"Unter Hinweis auf eine sich auf den Tarifbereich beziehende Rechtsprechung des BAG..."
und
"...unabhängig von einer ggf. unterschiedlich ausfallenden Bewertung in den verschiedenen landesrechtlichen Besoldungsregelungen..."
Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
"Dies bezieht sich auf den Zeitraum ab 01.01.2008 bis zur Umstellung auf die neuen Erfahrungsstufen zum 30.06.2009."
Habe ich das richtig verstanden, dass die Rechtsprechung keine Anwärter ab 01.08.2009 betrifft?
Habe ich das richtig verstanden, dass die Rechtsprechung keine Anwärter ab 01.08.2009 betrifft?
Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Anwärter in ihrer Ausbildungszeit kann es grundsätzlich nicht betreffen da sie feste Anwärterbezüge erhalten, die weder Dienstalters- noch Erfahrungsstufen kennen..............
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Naja, sollten sie wohl auch, nachdem sich am 30./31.12.11 sämtliche Telefonate der Dienststellen wohl nur mit der besagten Mail beschäftigten...Trooper hat geschrieben:Nun ja... der "Hoax" ist wohl zumindest so gewichtig, daß die Landesgruppe meiner Gewerkschaft eine Musterklagevereinbarung initiieren wird. Kam heute als große bunte Mitgliederinformation in mein Postfach.Scheint wohl eher ein Jahresabschluss- HOAX gewesen zu sein:
Warten wir es ab, ich glaub nicht dran...
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
WENN irgendwann doch ein Urtei zu Gunsten der Beamten gefällt würde, dann stellt sich mir die Frage, wie das mit der Überleitung in das 2009 geschaffene System wäre.
Normalerweise müsste dann ja auch eine höhere Erfahrungsstufe angesetzt werden, wegen Besitzstandswahrung.
Kann ja auch nicht sein, dass 2 Kollegen (einer 35 und einer 45 Jahre alt) unterschiedliches Gehalt aufgrund unterschiedlicher Erfahrungseinstufung bekommen, obwohl sie zeitgleich in die Verwaltung eingetreten sind.
Normalerweise müsste dann ja auch eine höhere Erfahrungsstufe angesetzt werden, wegen Besitzstandswahrung.
Kann ja auch nicht sein, dass 2 Kollegen (einer 35 und einer 45 Jahre alt) unterschiedliches Gehalt aufgrund unterschiedlicher Erfahrungseinstufung bekommen, obwohl sie zeitgleich in die Verwaltung eingetreten sind.
Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Ab dem 01.01.2009 Versicherungspflicht für Beamte!Sammelzoellner hat geschrieben:Gäbe es eine Versicherungspflicht in der PKV, dann könnte man dem zustimmen...zoellner hat geschrieben:Es ist aber ein Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, seine Beamten angemessen zu alimentieren. Dem liefe dann zuwider, dass die steigenden Kosten der PKV nicht durch eine entsprechend höhere Besoldung aufgefangen werden.
In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, sich krankenversichern zu lassen. Seit dem 01. April 2007 gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, jeder Bürger, der bis zu diesem Zeitpunkt zwar schon einmal gesetzlich versichert war, aber zu dem damaligen Zeitpunkt keinen Versicherungsschutz aufwies, war verpflichtet, sich erneut bei seiner ehemaligen Krankenversicherung versichern zu lassen.
Bürger, die der privaten Versicherung zuzuordnen waren, wie beispielsweise Beamte sowie Pensionäre, waren verpflichtet, ab dem 01. Januar 2009 sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen, sofern sie keinen Versicherungsschutz aufwiesen.
Zuletzt geändert von Elke St. am Mo 9. Jan 2012, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Darauf habe ich schon gewartet.Elke St. hat geschrieben: Ab dem 01.01.2009 Versicherungspflicht für Beamte!
Die Altersstufen gab es aber schon weit davor und zudem sieht die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung im Alter keine Beitragssteigerungen vor.
Zuletzt geändert von Sammelzoellner am Mo 9. Jan 2012, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Es lässt sich aber nicht bestreiten, dass Sammelzoellner behauptete:Sammelzoellner hat geschrieben:Darauf habe ich schon gewartet.Elke St. hat geschrieben: Ab dem 01.01.2009 Versicherungspflicht für Beamte!
Die Altersstufen gab es aber schon weit von dem 01.04.2007 und zudem sieht die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung im Alter keine Beitragssteigerungen vor.
"Gäbe es eine Versicherungspflicht in der PKV, dann könnte man dem zustimmen..."
Und nur darauf kam der Hinweis auf die generelle Versicherungspflicht!
Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
@Die Schuhmann
Es gibt im Beamtenrecht und im GG keinen anspruch auf rückwirkende Besoldungszahlungen die nicht gesetzlich normiert sind.
Der Art. 33 (5) GG implementiert bereits eine ständige fortentwicklung des Beamtenrechts. Sollte also die Besolung als Unrechtmäßig durch das BVG erkannt werden, wäre hierraus kein anrecht auf Nachzahlung abzuleiten. Vielmehr würde die Bundesrepublik eine angemessene Frist zur Korrektur des "Problems" bekommen.
Auch die Beantragung der Höhereinstufung mit Musterschreiben welches durch einige Postfächer rutschte hätte nur die Ablehnung zur Folge. Hiernach müsste Widerspruch erhoben werden und man müsste sich überlegen ob man nun selber klagt oder das Ruhen beantragt.
Aber mal nüchtern Betrachtet: Glaubt ihr nicht das JEDE Gewerkschaft bzw. die Dachverbände DGB/DBB alle Hebel in Bewegung gesetzt hätten, wenn die Klageverfahren auch nur die geringsten Erfoglsaussichten gehabt hätten?
1. Wäre dies eine der besten Werbeverfahren der letzten 25 Jahre gewesen und
2. hätte es Millionen in die Gewerkschaftskassen gespült, da sich der Mitgliedsbeitrag ja auch an der Besoldung orientiert ;)
Aber dieser Hoax führte leider nur zur Verusicherung von hundertausenden von Kollegen in Bund und Land. Hier zu Klagen wäre einfach nur das bewusste Verbrennen von Mitgliedsbeiträgen.
Aber persönlich finde ich es richtig gut wenn hier Kollegen ankündigen ein Klageverfahren anzustrengen. Immerhin ist dies gelebte Demokratie sich gegen gefühlte Ungerechtigkeit zu remonstrieren. Gerade im hinblick darauf das die Klagekosten i.d.r. privat zu tragen sind finde ich das erstaunlich Kollegial. In sofern drücke ich euch natürlich die Daumen
Es gibt im Beamtenrecht und im GG keinen anspruch auf rückwirkende Besoldungszahlungen die nicht gesetzlich normiert sind.
Der Art. 33 (5) GG implementiert bereits eine ständige fortentwicklung des Beamtenrechts. Sollte also die Besolung als Unrechtmäßig durch das BVG erkannt werden, wäre hierraus kein anrecht auf Nachzahlung abzuleiten. Vielmehr würde die Bundesrepublik eine angemessene Frist zur Korrektur des "Problems" bekommen.
Auch die Beantragung der Höhereinstufung mit Musterschreiben welches durch einige Postfächer rutschte hätte nur die Ablehnung zur Folge. Hiernach müsste Widerspruch erhoben werden und man müsste sich überlegen ob man nun selber klagt oder das Ruhen beantragt.
Aber mal nüchtern Betrachtet: Glaubt ihr nicht das JEDE Gewerkschaft bzw. die Dachverbände DGB/DBB alle Hebel in Bewegung gesetzt hätten, wenn die Klageverfahren auch nur die geringsten Erfoglsaussichten gehabt hätten?
1. Wäre dies eine der besten Werbeverfahren der letzten 25 Jahre gewesen und
2. hätte es Millionen in die Gewerkschaftskassen gespült, da sich der Mitgliedsbeitrag ja auch an der Besoldung orientiert ;)
Aber dieser Hoax führte leider nur zur Verusicherung von hundertausenden von Kollegen in Bund und Land. Hier zu Klagen wäre einfach nur das bewusste Verbrennen von Mitgliedsbeiträgen.
Aber persönlich finde ich es richtig gut wenn hier Kollegen ankündigen ein Klageverfahren anzustrengen. Immerhin ist dies gelebte Demokratie sich gegen gefühlte Ungerechtigkeit zu remonstrieren. Gerade im hinblick darauf das die Klagekosten i.d.r. privat zu tragen sind finde ich das erstaunlich Kollegial. In sofern drücke ich euch natürlich die Daumen
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen
Und?Elke St. hat geschrieben: Und nur darauf kam der Hinweis auf die generelle Versicherungspflicht!
Die höhere Besoldung in den Erfahrungsstufen/Altersstufen wurde mit den steigenden Beiträge in der PKV mit zunehmendem Lebensalter als Teil der Fürsorgepflicht. Es gibt und gab aber keine Versicherungspflicht in der PKV...
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