Die GUV-Fakulta, Erfahrungen?!

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zoellner
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Die GUV-Fakulta, Erfahrungen?!

Beitragvon zoellner » Mo 2. Jan 2012, 22:00

Hallo Kollegen,
Wer hat schon einmal Erfahrungen mit der GUV-Fakulta gesammelt?

https://www.guv-fakulta.de/index.php

aus ihrer Homepage:
Da fährt man im Beruf jahrelang Auto, Lkw, Transporter, Gabelstapler oder sonst was und alles geht glatt. Und plötzlich ist es passiert. Einen Moment unaufmerksam und schon ist ein Schaden entstanden. Die nächste Frage: Wer zahlt? Weil Beschäftigte immer öfter auf Summen sitzenbleiben, die ihnen niemand ersetzt, wurde die GUV/FAKULTA gegründet.

Die "Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften" ist keine Versicherung. Sie ist eine Einrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), in der sich seine Mitglieder zusammengeschlossen haben. Sie schützen sich damit gegen Risiken bei beruflicher und dienstlicher Tätigkeit. Zum besseren Verständnis haben wir einigen reale Schadenbeispiele aufgeführt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 21,- Euro im Jahr. Die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft ist Voraussetzung für den Schutz der GUV/FAKULTA. Wer möchte, kann sich in einem historischen Teil informieren, warum und wann die GUV/FAKULTA gegründet worden ist. Natürlich freuen wir uns über jedes neue Mitglied genauso wie über jede Nachfrage zur GUV/FAKULTA.
Ein Kollege erklärte sie mir so:
Sie unterstützt dich bei Regressforderungen des Dienstherren in Verkehrsangelegenheiten.

Jeder der im Dienst ein Fahrzeug bewegt und das tun wir alle, kann in einen Unfall verwickelt werden. Plötzlich findet man sich in einem Regressverfahren des Dienstherrn wieder und muss im schlimmsten Fall für die Schäden zahlen. Man erinnere sich daran, dass Dienstwagen nicht Haftpflichtversichert sind.

Die GUV-Fakulta, steht hier bei und übernimmt einen Teil der Kosten.

Wichtig zu wissen ist, dass es keine Versicherung ist, da Versicherungen bei bestimmten Fällen nicht zahlen dürfen.

Unsere Leistungen
Die GUV/FAKULTA leistungsstark für nur 21 € im Jahr!
Schadenersatzbeihilfe bei arbeits- oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme
Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadenfalles
Rechtsschutz in Strafverfahren
Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Durchsetzung eigener Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche
Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Arbeitsunfalls.
Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls
Unterstützung der Familie bei Haft eines GUV/FAKULTA-Mitgliedes
Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- / bzw. Dienstunfalls
Ist schon jemand Mitglied und hat Erfahrungen?

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Re: Die GUV-Fakulta, Erfahrungen?!

Beitragvon 1957 » Di 3. Jan 2012, 14:46

Zitat: Sie unterstützt dich bei Regressforderungen des Dienstherren in Verkehrsangelegenheiten.

regressforderungen des dienstherrn dürften regelmässig erst bei grober fahrlässigkeit greifen. fragt sich, ob die fakulta im falle grober fahrlässigkeit zahlt. wenn nicht, wäre sie überflüssig.


Artikel 34 Grundgesetz

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

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Re: Die GUV-Fakulta, Erfahrungen?!

Beitragvon zoellner » Di 3. Jan 2012, 14:57

Richtig, sie zahlt bei grober Fahrlässigkeit. Das ist ja das interessante im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung.

Grobe Fahrlässigkeit kann schnell festgestellt werden, ohne dass man selbst eine Böse absicht hatte. Beispiele gibt es derer sicher viele.

Wie oft ist man beim Autofahren durch Gespräche mit Beifahrer, Telefonieren, Funken, Beobachten, Abklären, etc. abgelenkt und konzentriert sich nicht vollständig auf den Straßenverkehr. Da wird er Blinker nicht oder falsch gesetzt. Man wendet auf der Straße, hält nicht an Stoppschildern, übersieht Hindernisse........

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Re: Die GUV-Fakulta, Erfahrungen?!

Beitragvon 1957 » Di 3. Jan 2012, 15:47

grobe fahrlässigkeit implizieren deine beispiele, bis auf das telefonieren, nicht.
allerdings wenn die fakulta für 21,-€ im jahr auch grobe fahrlässigkeit absichert, ist es kein fehler, sich dort abzusichern.
nach kleiner recherche: eine absicherung über die fakulta ist nur für diejenigen möglich, die mitglied in einer dgb gewerkschaft sind.

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Re: Die GUV-Fakulta, Erfahrungen?!

Beitragvon Vito » Di 3. Jan 2012, 16:58

1957 hat geschrieben: nach kleiner recherche: eine absicherung über die fakulta ist nur für diejenigen möglich, die mitglied in einer dgb gewerkschaft sind.
:polizei1:

Stand doch oben
Die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft ist Voraussetzung für den Schutz der GUV/FAKULTA
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Re: Die GUV-Fakulta, Erfahrungen?!

Beitragvon Controller » Di 3. Jan 2012, 17:18

Enthalten im Mitgliedsbeitrag einer Gewerkschaft u.a. :
Diensthaftpflicht-Regressversicherung

Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen.
Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!

Ab dem 01.08.2010 mit folgenden Versicherungssummen:


3.000.000 €
pauschal für Personen- und Sachschäden
13.000 €
für Vermögensschäden
50.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten
5.000 €
für Schäden durch Abhandenkommen von sonstigen Sachen
700 €
für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken


Auch für das dienstliche und außerdienstliche Führen und Besitzen einer Dienstwaffe gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes /Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP Mitglied erfüllt werden.


Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Die GUV-Fakulta, Erfahrungen?!

Beitragvon 1957 » Mi 4. Jan 2012, 12:10

die gdp ist eine dgb gewerkschaft, deren regresshaftpflicht wird wahrscheinlich über die fakulta geleistet. andere berufsvertretungen, wie z.b. die dpolg, bieten ähnliche absicherungen an.


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