Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen?

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon J12 » Sa 14. Jan 2012, 17:10

Auf welche Rechtsquelle stützten sich die Richter des VG Halle doch gleich nochmal? :gruebel:

Auszug Az.: 5 A 64/10 HAL

I. Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist § 27 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020). Diese Norm ist auf
die Klägerin unverändert während des gesamten streitigen Zeitraumes anzuwenden.
Sie ist von den Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes bis zu der durch Gesetz
von 19. Juli 2007 nicht betroffen. Die Norm gilt im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis
zum 31. Oktober 2007 als Bundesrecht und ab dem 1. November 2007 als Sächsisches
Landesrecht aufgrund der Überleitungsregelung des § 17 des Sächsischen Besoldungsgesetzes,
eine Norm, die mit Wirkung zum 1. November 2007 durch Gesetz
vom 17. Januar 2008 (Sächs.GVBl. S. 3) in das Sächsische Besoldungsgesetz eingefügt
wurde. Nach § 17 Abs. 1 SächsBesG gilt das Bundesbesoldungsgesetz in der
Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002, zuletzt geändert durch Gesetz von
19. Juli 2007 mit wenigen Ausnahmen als Landesrecht fort.


PS: Ich kenne nur eine Institution, die mich vollumfänglich vertreten kann. Das ist mein Rechtsanwalt.
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon DasLegat » Sa 14. Jan 2012, 19:02

Es geht in NDS ja darum das die damaligen Altersstufen des Bundesbesoldungsgesetz noch immer in kraft sind.

Somit ein andere Vorraussetzung als bei den Bundesbeamten bei denen dies nicht mehr der Fall ist.

Jedoch wäre eine mögliche Begründung die, dass man sagen könnte wenn es damls unrechtmäßig war, eine Einstufung in die höchste Altersstufe und damit in die höchste Erfahrungsstufe erfolgen müsste.

Aber wie gesagt ich hab deswegen immernoch starkes Interesse an deiner Klage. Vielleicht hast du ja Lust hin und wieder ein paar Informationen zu teilen :)

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon J12 » Sa 14. Jan 2012, 19:48

DasLegat hat geschrieben: Aber wie gesagt ich hab deswegen immernoch starkes Interesse an deiner Klage. Vielleicht hast du ja Lust hin und wieder ein paar Informationen zu teilen :)
Im Klagestadium ist noch keiner von uns, da noch keine Widerspruchsbescheide in der Sache bei der BFinV erlassen wurden. Interesse an den kommenden Verfahren werden wohl alle Besoldungsempfänger aus Bund und Land haben. :ja:

Im Übrigen wird es quer duch das Bundes- und Landesbeamtentum auch um die Frage gehen, ob der jeweilige Dienstherr seinen Verplichtungen aus dem Alimentationsprinzip nachgekommen ist (vgl. Art 33 V GG).

Es ist wahrscheinlich, dass diese Frage erst vom BVerwG oder BVerfG endgültig geklärt werden kann. Mal sehen, ob Gerichte die Sprungrevision zulassen, damit es nicht Jahrzehnte dauert, bis es zu rechtskräftigen Entscheidungen kommt.

Infos: http://www.bmi.bund.de/cln_104/DE/Servi ... lv3=152460
http://www.kostenlose-urteile.de/topten ... rinzip.htm
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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Die_Schumann » So 15. Jan 2012, 19:40

J12 hat geschrieben:
Im Klagestadium ist noch keiner von uns,
Wer weiß.. :ja:

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon grenzwertig » Mi 1. Feb 2012, 16:53

Neues aus dem BMI + Erlass für das BMF (INTRANET) :lupe:

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Knaecke77 » Do 2. Feb 2012, 11:06

grenzwertig hat geschrieben:Neues aus dem BMI + Erlass für das BMF (INTRANET) :lupe:
Der Link funktioniert nicht.

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon grenzwertig » Do 2. Feb 2012, 12:41

Text BMI- Erlass:
In jüngster Zeit sind bei den Besoldungsstellen des Bundes eine Vielzahl von Anträgen eingegangen, in denen -zumeist gestützt auf sog. Musterschreiben -eine Neuberechnung der Besoldung und Nachzahlung insbesondere für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2009 verlangt wird.
Ein Rechtsanspruch auf Neuberechnung und Nachzahlung der Besoldung besteht nicht. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, auf die hier zum Teil Bezug genommen wird, ist nicht zum Besoldungsrecht ergangen, sie ist auch nicht übertragbar. Darüber hinaus können die Anträge auch deshalb keinen Erfolg haben, weil sie nicht dem Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung genügen, denn sie stützen sich auf vermeintliche Mängel des früheren Besoldungsrechts, obwohl dieses Recht bereits 2009 im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes geändert wurde.

Zu berücksichtigen ist hier aber auch folgender Gesichtspunkt:
Die Forderungen, die mit den Anträgen verfolgt werden, sind aufgrund der jeweiligen Differenz zum Endgrundgehalt umso höher, je kürzer die persönliche Dienst-und Erfahrungszeit der Antragstellerin oder des Antragstellers ist. In ihrer praktischen Gesamtwirkung liefen sie daher, auch soweit dies nicht gewollt sein mag, auf eine mittelbare Entwertung der z. T. wesentlich längeren Dienst-und Erfahrungszeiten der übrigen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger hinaus.
Auch wegen dieses Zusammenhangs wird darum gebeten, jedwede Reaktion zu vermeiden, die als direkte oder indirekte Unterstützung der erhobenen Ansprüche verstanden werden könnte, insbesondere ist
•bis zur Entscheidung über das weitere Vorgehen von Ruhenderklärungen Abstand zu nehmen;
•in keinem Fall auf die Einrede der Verjährung zu verzichten; ...
•eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ohne eingehende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht zu gewähren.

Hierzu weise ich darauf hin, dass eine Wiedereinsetzung nur in Betracht kommen kann, wenn eine gesetzliche Frist im Sinne von § 32 Absatz 1 VwVfG unverschuldet versäumt wird und auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. An die insoweit erforderliche Glaubhaftmachung sind vorliegend strenge Anforderungen zu stellen.
Wie mit den Anträgen im Einzelnen zu verfahren ist, wird Gegenstand eines weiteren
Rundschreibens sein. Dieses Rundschreiben wird auch Hinweise zur Bescheidung von Anträgen auf Wiedereinsetzung enthalten.

Zur Arbeitsentlastung im Hinblick auf die verschiedentlich noch nicht abgeschlossene Erfassung der Anträge sowie zur Entlastung von Nachfragen wird angeregt, derzeit auf gesonderte Empfangsbestätigungen zu verzichten und stattdessen die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger in geeigneter Weise, etwa über die behördeneigenen Netzwerke, in allgemeiner Form zu unterrichten.

Hierfür könnte folgender Text verwendet werden:
"In jüngster Zeit sind bei den Besoldungsdienststellen eine Vielzahl von Anträgen eingegangen, mit denen unter Bezugnahme auf arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit einer Entscheidung des EuGH zur Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen im BAT insbesondere eine Neuberechnung und Nachzahlung der Besoldung für die Jahre 2008 und 2009 verlangt wird. Das Bundesinnenministerium als für das Besoldungsrecht zuständige Ressort hat darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf entsprechende Besoldungsleistungen nicht besteht.Wegen des mit der Erfassung der Anträge verbundenen Aufwands konnte in der Mehrzahl der Fälle eine Eingangsbestätigung zu den jeweiligen Anträgen bisher noch nicht erfolgen. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Über das weitere Verfahren werden Sie zeitnah unterrichtet. Es wird gebeten, derzeit von Nachfragen abzusehen."
Zitat BMF- Erlass:
Das beigefügte Rundschreiben des BMI vom 27. Januar 2012 - D 3 - 221 280/17 - zu Anträgen auf Neuberechnung der Besoldung übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Abweichend vom Textvorschlag des BMI bitte ich, die Besoldungsempfänger mit folgendem
Textbaustein in geeigneter Weise (insbesondere behördeninterne Netzwerke) allgemein zu
unterrichten:
„In jüngster Zeit sind bei den Besoldungsdienststellen eine Vielzahl von Anträgen eingegangen, mit denen unter Bezugnahme auf arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit einer Entscheidung des EUGH zur Altersdiskriminierung durch die Lebensalterstufen im BAT, insbesondere eine Neuberechnung und Nachzahlung der Besoldung für die Jahre 2008 und 2009 verlangt wird.Das BMI als für das Besoldungsrecht zuständiges Ressort hat darauf hingewiesen, dass die rechtliche Situation im Tarifbereich nicht auf den Beamtenbereich übertragbar ist und entsprechende Rechtsansprüche nicht bestehen.
Wegen des mit der Erfassung der Anträge verbundenen Aufwands konnte in der Mehrzahl der Fälle eine Eingangsbestätigung zu den jeweiligen Anträgen bisher noch nicht erfolgen. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Über das weitere Verfahren werden die Antragsteller zeitnah unterrichtet, ohne dass es weiterer Nachfragen bedarf.“

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Amtsdepp » Fr 3. Feb 2012, 16:06

"Auch wegen dieses Zusammenhangs wird darum gebeten, jedwede Reaktion zu vermeiden, die als direkte oder indirekte Unterstützung der erhobenen Ansprüche verstanden werden könnte, insbesondere ist
•bis zur Entscheidung über das weitere Vorgehen von Ruhenderklärungen Abstand zu nehmen;
•in keinem Fall auf die Einrede der Verjährung zu verzichten; ...
•eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ohne eingehende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht zu gewähren.

Hierzu weise ich darauf hin, dass eine Wiedereinsetzung nur in Betracht kommen kann, wenn eine gesetzliche Frist im Sinne von § 32 Absatz 1 VwVfG unverschuldet versäumt wird und auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. An die insoweit erforderliche Glaubhaftmachung sind vorliegend strenge Anforderungen zu stellen.
Wie mit den Anträgen im Einzelnen zu verfahren ist, wird Gegenstand eines weiteren
Rundschreibens sein. Dieses Rundschreiben wird auch Hinweise zur Bescheidung von Anträgen auf Wiedereinsetzung enthalten."


Das Schreiben des BMI halte ich gelinde gesagt für eine absolute Frechheit :uebel:
So nach dem Motto: Was fällt diesen dummen Beamten eigentlich ein: Erstmal alles abschmettern und Zeit gewinnen. Dann sehen wir weiter.......

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Cologne » Fr 3. Feb 2012, 16:17

Mit etwas anderem war nicht zu rechnen.
Jeder der Einspruch eingelegt hat sollte sich in dem Moment darüber im klaren gewesen sein, dass er notfalls den Klageweg beschreitet, wenn sein Einspruch ablehnend beschieden wird.

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Knaecke77 » Fr 3. Feb 2012, 16:33

Cologne hat geschrieben:Mit etwas anderem war nicht zu rechnen.
Jeder der Einspruch eingelegt hat sollte sich in dem Moment darüber im klaren gewesen sein, dass er notfalls den Klageweg beschreitet, wenn sein Einspruch ablehnend beschieden wird.
Ich hoffe, dass sich die Gewerkschaften bald einmal bzg. Unterstützung einer Musterklage äußern. :ja:

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Cologne » Fr 3. Feb 2012, 17:15

@Knaecke,

da hab ich im Bereich Bundesbeamte keine Hoffnung, weil mit der Umstellung auf die Erfahrungsstufen die vom europäischen Gerichtshof festgestellte, diskriminierende Bezahlung nach Alter abgeschafft wurde.
Anders sieht's teilweise in den Bundesländern aus wo Bezahlung nach Alterstufen noch immer aktuell sein soll.

Durchaus sinnvoll erscheint mir eine Klage für Kollegen die in der Übergangszeit befördert wurden und deren Erfahrungsstufe neu(niedriger) festgesetzt wurde.
Da stellt sich mir die Frage wie kann ich durch eine Beförderung an Erfahrung verlieren?

Gruß
Cologne

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Controller » Fr 3. Feb 2012, 20:10

Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Gast » Fr 3. Feb 2012, 20:18

Na dann warten wir halt ab.

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Sammelzoellner » Sa 4. Feb 2012, 16:04

Cologne hat geschrieben: da hab ich im Bereich Bundesbeamte keine Hoffnung, weil mit der Umstellung auf die Erfahrungsstufen die vom europäischen Gerichtshof festgestellte, diskriminierende Bezahlung nach Alter abgeschafft wurde.
Und auch beim Bund sieht es auch anders aus: Ich habe wie andere meinen Vorbereitungsdienst mit 18 abgeschlossen. Ich war 5 Jahre lang in der Dienstaltersstufe 1, weil die fingen ja erst mit dem 21. Lebensjahr an zu zählen. Die drei Jahre sind bei der Überleitung ins neue Recht einfach so unter den Tisch gefallen, obwohl da ja auch in den drei Jahren Erfahrung gewonnen wurde... :polizei10:

Die bestehende Altersdiskriminierung wurde also zementiert.

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Re: Altersdiskriminierung durch ehemalige Dienstaltersstufen

Beitragvon Cologne » Sa 4. Feb 2012, 17:20

Hallo Sammelzöllner,
auch in dem Fall könnte man durchaus probieren auf dem Klageweg etwas zu erreichen.
Wenn auf Erfahrungsstufen umgestellt wird hätte das nach meiner Meinung durchaus berücksichtigt werden müssen.
Du hast auf jeden Fall fünf Jahre Erfahrung, die nach heutigem Berechnungsstandard nirgendwo mehr auftauchen.
Ich fürchte aber, dass solche Ansprüche mit Verweis auf die Stichtagsregelung verworfen werden.
Aber Versuch macht klug.

Gruß
Cologne


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