Polizeibeamter mit Messer verletzt

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schutzmann_schneidig
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Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon schutzmann_schneidig » Sa 4. Feb 2012, 16:09

[...] Als die erste Streifenwagenbesatzung kurze Zeit später vor Ort eine weibliche Person antraf, war zunächst kein Messer erkennbar. Plötzlich zog diese ein großes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 cm und richtete es gegen ihren Oberkörper. Dabei rief sie den beiden Kollegen zu "erschießt mich, erschießt mich, ich werde verfolgt!" Als ein 26jähriger Polizist die messerführende Hand der Frau ergriff, um den Suizid zu verhindern, verletzte diese ihn schwer an der Hand. Anschließend stach sie mehrfach auf ihren Oberkörper ein, bis sie blutüberströmt zu Boden sank. Obwohl die Frau die einschreitenden Polizisten ständig mit dem Messer bedrohte, gelang es diesen schließlich ihr das Messer abzunehmen. [...]
www.presseportal.de

Dem Kollegen, der zum Glück nicht noch schwerer verletzt wurde, gute Besserung. Ich bin mir sicher, dass eine gründliche Nachbereitung dieses Einsatzes erfolgen wird.
Ein weiterer Vorfall, der uns die Grundsätze der Eigensicherung ins Gedächtnis rufen sollte.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -

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Habakuk
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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon Habakuk » Sa 4. Feb 2012, 16:21

Dem kann ich mich nur anschließen, dem Kollegen gute Besserung.

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Kaeptn_Chaos
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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 4. Feb 2012, 18:00

Scheiß Situation und aus den Augen der Beamten sicherlich versucht, richtig zu lösen...

Anders - so lange man keinen Taser hat - hätte man es sicherlich auch lösen können und hätte dann nur eine körperlich verletzte Person.

Seelisch geht es den Kollegen so vermutlich besser.

Gute Besserung den Beteiligten.
:lah:

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powle
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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon powle » So 5. Feb 2012, 00:23

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Scheiß Situation und aus den Augen der Beamten sicherlich versucht, richtig zu lösen...

Anders - so lange man keinen Taser hat - hätte man es sicherlich auch lösen können und hätte dann nur eine körperlich verletzte Person.

Seelisch geht es den Kollegen so vermutlich besser.

Gute Besserung den Beteiligten.
wie denn?

Gast

Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon Gast » So 5. Feb 2012, 04:47

So lange dabei und dann die Frage :polizei10: ?!

octodon-degus
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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon octodon-degus » So 5. Feb 2012, 08:01

powle hat geschrieben:
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Scheiß Situation und aus den Augen der Beamten sicherlich versucht, richtig zu lösen...

Anders - so lange man keinen Taser hat - hätte man es sicherlich auch lösen können und hätte dann nur eine körperlich verletzte Person.

Seelisch geht es den Kollegen so vermutlich besser.

Gute Besserung den Beteiligten.
wie denn?
Zurückziehen?

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powle
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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon powle » So 5. Feb 2012, 09:45

Dachte käptn wollte auf einen SWG hinaus.

Objektschuetzer
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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon Objektschuetzer » So 5. Feb 2012, 10:22

powle hat geschrieben:Dachte käptn wollte auf einen SWG hinaus.
Wollte er sicherlich auch

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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon 1957 » So 5. Feb 2012, 10:39

ein schußwaffengebrauch gegen eine person, die beabsichtigt, sich selbst zu verletzen oder gar zu töten, ist eine äußerst gewagte sache ( sbc) .ein in stresssituation "gezielter" schuss auf arme oder beine ist schwierig und hält den adressaten womöglich nicht von seinem handeln ab.
Allerdings ist das konkrete vorgehen im fall auch äußerst gewagt. die agierenden kollegen haben sich aber dazu entschieden. womöglich ist die verletzung auf ein unglückliches handling zurückzuführen..

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Steffen767
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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon Steffen767 » So 5. Feb 2012, 10:54

Leider habe ich solchen Angriff vor ca. 14 Jahren am eigenen Leib erfahren dürfen.

Ausgangsituation war ein ein völlig Betrunkener, welcher sich auch das Leben nehmen wollte.
Der Mann wurde durch uns auf dem offenen Dachboden gefunden und bedrohte uns dann mit dem Messer. Einsatz CS erfolglos, aber Schusswaffengebrauch, naja Muffensausen. Also erstmal mit einem Besen von der Treppe niedergestreckt. Wir haben aber nicht damit gerechnet, dass er so schnell wieder auf die Füsse kommt.
Endergebnis war, dass ich das Messer 7cm im Oberarm hatte.
Nachbetreuung war zum damaligen Zeitpunkt negativ.
Messerangriffe sind Mist und wenn dann noch das geeignete Abwehrmittel fehlt bleibt eigentlich fast nur der Rückzug, wenn man nicht zur Schusswaffe greifen möchte/darf.

Gruß
Steffen
Wir haben so viel mit so wenig schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, alles mit nichts zu erreichen.

Die oben angegebene Meinung ist die Meinung bzw. Ansicht des Verfassers und spiegelt nicht die Meinung anderer oder der Polizei wieder

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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon JedemDasSeine » So 5. Feb 2012, 14:18

1957 hat geschrieben:ein schußwaffengebrauch gegen eine person, die beabsichtigt, sich selbst zu verletzen oder gar zu töten, ist eine äußerst gewagte sache ( sbc).
Dieser Person das Messer mit bloßen Händen zu entreißen aber offenbar auch...

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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon Objektschuetzer » So 5. Feb 2012, 15:56

Ihr alle wisst doch selbst: Stress macht doof!

Und so ganz ohne Backgroundwissen der Situation ist das alles hier wieder völlig hahnebüchen.

Wars es innerhalb der Wohnung der Frau? Dann wäre Rückzug wohl möglich.
Auf der Strasse in der Fußgängerzone schon weniger.

Hat die Frau die Kollegen auch wirklich aktiv bedroht? Dann wäre wohl der SWG gerechtfetigt,ohne auf Arme und Beine zielen zu müssen.

Fragen über Fragen, aber jetzt hier jemandem vorwerfen zu wollen das er es hätte so oder so machen sollen halte ich für falsch. Der Kollege wird sich selbst in Zukunft noch oft fragen ob die getroffenen Maßnahmen so geeignet waren.

Für mich gilt weiterhin: Wenn Messer dann Wumme.
Zuletzt geändert von Objektschuetzer am So 5. Feb 2012, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon mymind » So 5. Feb 2012, 15:57

1957 hat geschrieben:ein schußwaffengebrauch gegen eine person, die beabsichtigt, sich selbst zu verletzen oder gar zu töten, ist eine äußerst gewagte sache ( sbc).
Richtig. Vor allem, weil es bei keinem anderen SWG, mehr darauf ankommt, das Gegenüber lediglich handlungsunfähig zu machen.

Bei einem SWG besteht - meiner Meinung nach - bei jedem Treffer die Gefahr, dass dieser letal wirkt, auch wenn ich gezielt auf die Extremitäten schieße. Und genau das (tödlicher Ausgang der Situation) will ich schließlich verhindern.

Ohne sich im Vornherein Gedanken zu diesem Thema gemacht zu haben, bezweifle ich, dass ein Beamter in einer solchen Situation, handlungssicher bleibt.

JedemDasSeine hat geschrieben:Dieser Person das Messer mit bloßen Händen zu entreißen aber offenbar auch...
Er hat auch nicht gesagt, dass es lediglich zwei Handlungsmöglichkeiten gibt.
1957 hat geschrieben:der anlass bestimmt unser wirken.

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Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon Controller » So 5. Feb 2012, 16:51

Für mich gilt weiterhin: Wenn Messer dann Wumme.
Das scheint -in Kurzform- die Lehre zu sein,
die aus den zig-Freds, die zu diesem Thema hier geschrieben wurden,
bei der mitlesenden Kollegenschaft gezogen wird.

Finde ich äußerst bedenklich !
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Gast

Re: Polizeibeamter mit Messer verletzt

Beitragvon Gast » So 5. Feb 2012, 16:55

Meine Lehre im konkreten Fall wäre: Kollegen zurück, einer hat die W. im Anschlag, falls ein Kollege angegriffen wird. Und dann mit Pfefferspray einseifen, was die Sprüher hergeben. Wenn sie sich selbstverletzt, ist es immer noch ihre Entscheidung. Besser, als wenn einem Kollegen die Finger abgeschnitten werden.


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