Privatparkplatz
Moderator: Polli
Privatparkplatz
Hallo Leute
Ich hab jetzt ein Knöllchen auf einem Privatparkplatz bekommen, dass von einem Privatunternehmen bewirtschaftet wird.
15 €
Sind schon mal 10 € mehr als bei behördlichen Verwarnungen.
Vorgeworfen wird mir ein Verstoß gem. §858 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html
Die Frage ist nur, wie will ein privat Unternehmen an meine Daten kommen ?
Ist das KBA berechtigt Daten an Private ein so rauszugeben oder ist eine Verbotene Eigenmacht schon ein berechtigtes Interesse ?
Selbst wenn es das wäre fände ich es schon sehr bedenklich !
Hat jemand vielleicht einige gerichtliche Entscheidungen ? Google ist da nicht die grosse Hilfe !
Danke
Ich hab jetzt ein Knöllchen auf einem Privatparkplatz bekommen, dass von einem Privatunternehmen bewirtschaftet wird.
15 €
Sind schon mal 10 € mehr als bei behördlichen Verwarnungen.
Vorgeworfen wird mir ein Verstoß gem. §858 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/858.html
Die Frage ist nur, wie will ein privat Unternehmen an meine Daten kommen ?
Ist das KBA berechtigt Daten an Private ein so rauszugeben oder ist eine Verbotene Eigenmacht schon ein berechtigtes Interesse ?
Selbst wenn es das wäre fände ich es schon sehr bedenklich !
Hat jemand vielleicht einige gerichtliche Entscheidungen ? Google ist da nicht die grosse Hilfe !
Danke
"Wir sollten sowohl dem Justizminister als auch der Administration zeigen, dass wir Strafvollzugsbedienstete uns demokratischen Prinzipien verpflichtet fühlen, sie respektieren und beachten“ Peter Brock 10/14
Privatparkplatz
Sei doch froh, dass man dich nicht, wie bei uns in Hamburg, durch ein Privatunternehmen abgeschleppt hat. Auto gibt es dann erst gegen Bares wieder und das ist ein Vielfaches von den 15€.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Privatparkplatz
Naja ich war ja nur 3 min weg. Da hätte ein Abschleppwagen pech gehabt.
Ich suche halt nach einer Rechtsgrundlage die einen solchen Wucher rechtfertigt.
Und die Möglichkeit wie die an meine Anschrift kommen könnten
Ich suche halt nach einer Rechtsgrundlage die einen solchen Wucher rechtfertigt.
Und die Möglichkeit wie die an meine Anschrift kommen könnten
"Wir sollten sowohl dem Justizminister als auch der Administration zeigen, dass wir Strafvollzugsbedienstete uns demokratischen Prinzipien verpflichtet fühlen, sie respektieren und beachten“ Peter Brock 10/14
Re: Privatparkplatz
Wobei ich nicht glaube, dass das Knötchen rechtlich haltbar ist.
Der Knöllchenersteller hat zwar ein recht auf sein Eigentum, welches durch den TE hier missbräuchlich genutzt wurde, aber sein Recht kann er nicht mittels Knötchen durchsetzen.
Kosten sind dem Eigentümer auch nicht entstanden, so dass das Knötchen mMn wirkungslos ist.
Richtig wäre gewesen, den TE abschleppen zu lassen und das Fahrzeug erst gegen Zahlung der Kosten freizugeben.
Hier wäre die Verhältnismäßigkeit trotz höherer Kosten gewahrt geblieben. da es bei dem Knöllchen an der Geeignetheit mangelt.
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&sp ... &op=127678 Besonders mal den letzten Absatz lesen, wo es um die Inkassokosten geht.
Der Knöllchenersteller hat zwar ein recht auf sein Eigentum, welches durch den TE hier missbräuchlich genutzt wurde, aber sein Recht kann er nicht mittels Knötchen durchsetzen.
Kosten sind dem Eigentümer auch nicht entstanden, so dass das Knötchen mMn wirkungslos ist.
Richtig wäre gewesen, den TE abschleppen zu lassen und das Fahrzeug erst gegen Zahlung der Kosten freizugeben.
Hier wäre die Verhältnismäßigkeit trotz höherer Kosten gewahrt geblieben. da es bei dem Knöllchen an der Geeignetheit mangelt.
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&sp ... &op=127678 Besonders mal den letzten Absatz lesen, wo es um die Inkassokosten geht.
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projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
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Re: Privatparkplatz
Welcher Gestalt war der Parkplatz denn?
Gibt es nicht auch die Variante, wo du auffährst du gleichzeitig stillschweigend eine AGB des Parkplatzbesitzers akzeptierst.
Wenn du dann kein Ticket löst, kann eine erhöhte Parkgebühr fällig werden. Den Auskunftsanspruch hast du damit gleichzeitig anerkannt.
Gibt es nicht auch die Variante, wo du auffährst du gleichzeitig stillschweigend eine AGB des Parkplatzbesitzers akzeptierst.
Wenn du dann kein Ticket löst, kann eine erhöhte Parkgebühr fällig werden. Den Auskunftsanspruch hast du damit gleichzeitig anerkannt.
Rules of a Gunfight:
1. Bring a gun.
2. Bring friends with guns.
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Re: Privatparkplatz
das noch als Ergänzung: http://www.daily-this.de/contipark-abzocke-parkplatz/
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Re: Privatparkplatz
Also es ist ein altes Industriegelände ein Schild hab ich da noch nicht gefunden wird aber bestimmt da sein :-) Denke das verhält sich wie mit dem Kleingedruckten.
Da muss ich dann heute mal Suchen gehen....
Der Parkplatz ist öffentlich zu erreichen ohne Schranke o.ä.
Mal schauen ob ich einem Auskunftsanspruch zugestimmt habe.
Da muss ich dann heute mal Suchen gehen....
Der Parkplatz ist öffentlich zu erreichen ohne Schranke o.ä.
Mal schauen ob ich einem Auskunftsanspruch zugestimmt habe.
"Wir sollten sowohl dem Justizminister als auch der Administration zeigen, dass wir Strafvollzugsbedienstete uns demokratischen Prinzipien verpflichtet fühlen, sie respektieren und beachten“ Peter Brock 10/14
Re: Privatparkplatz
das unbefugte parken auf privatem grund stellt eine besitzentziehung i.s d. bgb dar. damit ist bereits ein schaden entstanden, für den der störer haftet (823 bgb). das indiziert auch ein berechtigtes interesse, die notwendigen daten zu erhalten, sei es über die polizei oder das stva. 15 € sind durchaus angemessen und im gegensatz zum sofortigen abschleppen ( was nicht immer zulässig ist) deutlich billiger.
die zahlungsaufforderung kann du natürlich verweigern. vermutlich wird es dann zu einem rechtstreit kommen, der wahrscheinlich zu deinen ungunsten entschieden wird. kannst du natürlich mal durchziehen.
ich glaube, es darf von jedem fahrzeugführer erwartet werden, dass er die zulässigkeit des parkens prüft.nicht überall wo platz ist, kann bedenkenlos geparkt werden.
die zahlungsaufforderung kann du natürlich verweigern. vermutlich wird es dann zu einem rechtstreit kommen, der wahrscheinlich zu deinen ungunsten entschieden wird. kannst du natürlich mal durchziehen.
ich glaube, es darf von jedem fahrzeugführer erwartet werden, dass er die zulässigkeit des parkens prüft.nicht überall wo platz ist, kann bedenkenlos geparkt werden.
Zuletzt geändert von 1957 am Do 15. Mär 2012, 15:20, insgesamt 2-mal geändert.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Privatparkplatz
Wenn man sich mal den § 39 StVG durchliest, könnte man auch auf die Idee kommen, dass es gar nicht so unsäglich schwer ist, in dem Fall an die Halterdaten zu kommen.
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- Sergeant
- Beiträge: 671
- Registriert: Sa 20. Nov 2010, 13:43
Re: Privatparkplatz
Je nach Land gibt es da teilweise Spezialvorschriften, zB §12 LOwiG BW, Parken auf Privatgrundstück. Was es kostest kann ich leider nicht sagen.
Gruß
Gruß
- Challenger
- Deputy Inspector
- Beiträge: 6374
- Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
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Re: Privatparkplatz
Das kann man pauschal so nicht sagen und es kann u.U. auch rechtlich ein Eigentor werden.DerLima hat geschrieben:Richtig wäre gewesen, den TE abschleppen zu lassen und das Fahrzeug erst gegen Zahlung der Kosten freizugeben.
Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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Privatparkplatz
Challenger hat geschrieben:Das kann man pauschal so nicht sagen und es kann u.U. auch rechtlich ein Eigentor werden.DerLima hat geschrieben:Richtig wäre gewesen, den TE abschleppen zu lassen und das Fahrzeug erst gegen Zahlung der Kosten freizugeben.
Dann google mal nach der Hamburger Firma Aktiv Transport, ehemal TöTrans ;)
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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- Captain
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- Registriert: So 15. Jan 2012, 20:40
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Re: Privatparkplatz
In NRW läufts net so leicht -.-
Re: Privatparkplatz
Ist mir auch schon passiert. In Halle/S.. Ein Supermarktparkplatz in der Stadt. Über Nacht mit Anhänger dort gestanden. Morgens die Überweisung gefunden. Die Augen gerieben, das große Schild an der Einfahrt durchgelesen, angerufen, höflich um Nachsicht gebeten und den "Ersttäterrabatt" bekommen...
Habe versprochen, es nie, nie wieder zu tun. Habe auch nur beim Umzug geholfen und kann das leicht einhalten.
Habe versprochen, es nie, nie wieder zu tun. Habe auch nur beim Umzug geholfen und kann das leicht einhalten.
Re: Privatparkplatz
Dass das rechtsbeugenden Caharakter hat und unzulässig ist ist aber auch den Hamburgern klar?MICHI hat geschrieben:Sei doch froh, dass man dich nicht, wie bei uns in Hamburg, durch ein Privatunternehmen abgeschleppt hat. Auto gibt es dann erst gegen Bares wieder und das ist ein Vielfaches von den 15€.
Da erkenne ich sogar eine Nötigung.
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