Und wenn jemand eine Start-Stopp-Automatik im Fahrzeug hat und das Fahrzeug stand? Wir hatten auch mal einen Fall, da hat die "Petze" von uns einen Handyverstoß an der Ampel festgestellt und uns mitgeteilt. An der Kontrollstelle wurde er angezeigt. Ein paar Wochen später kam es zur Gerichtsverhandlung und er wurde frei gesprochen, weil er behauptete, dass er eine Start-Stopp-Automatik hatte. Ich weiß, dass es da auch andere Urteile gibt, aber hier wurde eben so entschieden.Knaecke77 hat geschrieben:Zwei Beamten in zivil laufen an diesen Fahrzeugen vorbei, schauen dabei wer telefoniert und das ganze wird mit einer im Rucksack(die einer der Beamten natürlich tragen muss) eingebauten Minikamera gerichtsfest dokumentiert.
Und das mit der Minikamera, da hat bestimmt der Datenschutzbeauftragte des Landes etwas dagegen, wenn alle Autofahrer gefilmt werden, selbst wenn sie noch gar keinen Verstoß begangen haben. Dann eher mit einer Digicam bewaffnen und nur die Fotografieren, die auch telefonieren. Und dann auch nur, wenn sich das Fahrzeug bewegt.
Aber diesen Aufwand wegen 40 EUR? Keine Frage, wird ein Verstoß auf der Streifenfahrt festgestellt, dann zeigt man denjenigen an. Aber jetzt auf "Teufel komm raus" diese "kriminellen Verkehrssünder" suchen, davon halte ich nichts.
Weil nur das Mobiltelefon im Gesetzestext erwähnt wird.Brathühnchen hat geschrieben:Warum darf ich mir ein Navi ans Ohr halten und per Bluetooth mit dem Mobiltelefon in meiner Jackentasche telefonieren und nicht das Mobiltelefon selbst?
Man könnte auch folgendes im Auto verbieten: Radio bedienen, Rauchen, trinken, essen, mit anderen Mitfahrern sprechen, Zeitung lesen, Fingernägel schneiden, Gameboy spielen, etc. Viele dieser Dinge macht man nicht, weil man weiß, dass man dadurch unaufmerksam wird und die Gefahr eines Unfalls steigt.
Wie erwähnt: "Benutzung... untersagt, wenn er hierfür... aufnimmt oder hält.Brathühnchen hat geschrieben:??
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.