Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe mal ne frage zum Thema Wirksamkeit von Bußgeldbescheiden.
Ich bin Anfang Dezember letzten Jahres umgezogen (anderer Landkreis). Ummeldung erfolgte innerhalb der darauffolgenden Woche. Die Ummeldung des KFZ erfolgte aufgrund von Verzögerungen mit dem Versand des KFZ-Briefes Anfang 2012 (1. Januar-Woche). Nun bekam ich die Tage einen Brief vom Ordnungsamt, dass ich nur noch 4 Tage Zeit hätte, meinen Führerschein abzugeben, da er sonst beschlagnahmt würde (wohl durch rechtskräftigen Bußgeldbescheid von Ende Januar). Dieser ist mir aber nicht ergangen. Ich vermute, dass es zu Zustellungsschwierigkeiten des Bescheids durch den Umzug kam. So hat ich ja auch keine Möglichkeit dagegen in Einspruch zu gehen. Wie ist die Situation nun rechtlich zu bewerten? Wie sieht es mit den Verjährungsfristen aus?
Zustellung Bußgeldbescheid nach Umzug
Moderator: Polli
Re: Zustellung Bußgeldbescheid nach Umzug
Hi,
der Tipp mit dem Rechtsanwalt ist nicht schlecht.
Vielleicht ist für Dich der §27 SGB interessant: http://dejure.org/gesetze/SGB_X/27.html.
Wenn's um die FE geht, sollte man doch anwaltlichen Rat in Erwägung ziehen.
Nachtgrüße
E.
der Tipp mit dem Rechtsanwalt ist nicht schlecht.
Vielleicht ist für Dich der §27 SGB interessant: http://dejure.org/gesetze/SGB_X/27.html.
Wenn's um die FE geht, sollte man doch anwaltlichen Rat in Erwägung ziehen.
Nachtgrüße
E.
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
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- Wohnort: Elbflorenz
Re: Zustellung Bußgeldbescheid nach Umzug
Du hast 4 Wochen lang deine aktuelle Adresse der Zulassungsstelle nicht gemeldet. Ein Brief gilt nach 3 Tagen als zugestellt.
Ich nehme mal an, dass du doch wußtest dass es irgendwo geblitzt hat oder du angehalten worden bist.
Es ist somit dein Problem, wenn du es so lange hast schleifen lassen bzw. keinen Postnachsendeauftrag bei der Post eingereicht hast.
14 Tage ist die Widerspruchsfrist. Jetzt wirst du wohl einen RA aufsuchen dürfen.
Ich nehme mal an, dass du doch wußtest dass es irgendwo geblitzt hat oder du angehalten worden bist.
Es ist somit dein Problem, wenn du es so lange hast schleifen lassen bzw. keinen Postnachsendeauftrag bei der Post eingereicht hast.
14 Tage ist die Widerspruchsfrist. Jetzt wirst du wohl einen RA aufsuchen dürfen.
Re: Zustellung Bußgeldbescheid nach Umzug
Öhm... wie war das noch?
SGB ist für Soialleistungen erheblich. Fahrerlaubnis keine Sozialleistung. Stattdessen hilft aber hier ggf. § 52 OWiG weiter (oder falls "schlimmer" § 44 StPO)
Entscheidungen werden im OWi-Verfahren i. d. Regel per Postzustellungsurkunde oder ähnlich und normalersweise nicht per einfachem Brief zugestellt. Das müsste aber für Dich nachvollziehbar sein (ggf. musst Du den Empfang quittieren). Kann aber evtl. per Niederlegung an der alten Adresse rechtswirksam passiert sein.
Ggf. bei der Behörde (freundlich) nachfragen, ansonsten einen Angehörigen der Rechtsberatungsberufe aufsuchen.
Grüße
Ami-Go
SGB ist für Soialleistungen erheblich. Fahrerlaubnis keine Sozialleistung. Stattdessen hilft aber hier ggf. § 52 OWiG weiter (oder falls "schlimmer" § 44 StPO)
Entscheidungen werden im OWi-Verfahren i. d. Regel per Postzustellungsurkunde oder ähnlich und normalersweise nicht per einfachem Brief zugestellt. Das müsste aber für Dich nachvollziehbar sein (ggf. musst Du den Empfang quittieren). Kann aber evtl. per Niederlegung an der alten Adresse rechtswirksam passiert sein.
Ggf. bei der Behörde (freundlich) nachfragen, ansonsten einen Angehörigen der Rechtsberatungsberufe aufsuchen.
Grüße
Ami-Go
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