zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Rund um das Thema bitte hier rein

Moderator: Polli

julie83
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zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon julie83 » Di 3. Jul 2012, 19:47

hallo ,
ich habe vor einem jahr etwa den führerschein gemacht ( also noch probezeit )
mein freund und ich waren in holland und haben ein auto gekauft - mein freund war mit seinem wohnmobil unterwegs ( ein rel kleines ) und wir hatten das neue auto hinten auf dem anhänger .
weil er sich eventl noch ein auto kaufen wollte und ich dann hätte fahren müssen wollten wir ein bissle " trainieren" ich habe leider kein auto und auch nicht oft die möglichkeit zu fahren und wenn bin ich immer nur automatik gefahren ( habe führerschein allerdings auch für schaltung )

wollten dann en bissle üben und ich habe mich dann vor meinen freund gesetzt er hinter mir ich habe geschalten und gelenkt er hat auch aufgepasst und mir mit dem gangeinlegen geholfen ---hat auch alles gut geklappt - auf einmal polizei - hat wohl jmd angerufen und gemeint ein kind würde auto fahren ( bin halt rel klein und schlank - naja )
wir also mit denen mit ( haben gesagt ich hätte "nur " neben ihm gesessen und gelenkt .

das ganz ist uns in holland passiert musste 350 e strafe blechen --- die haben gemeint das wäre gefährlich weil man net schnell genug reagieren könne - und führerschein für anhänger habe ich a net --- wusste ich nicht - bei meinem freund mit dem " alten" führerschein ist das anscheinend noch anders.

wollte mal fragen was das hier in deutschland gekostet hätte und eventl noch weitere nachfolgen abgesehen von geld mit sich gebracht hätte ????


mfg julie :/

Caesium
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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon Caesium » Di 3. Jul 2012, 23:43

julie83 hat geschrieben:hallo ,
ich habe vor einem jahr etwa den führerschein gemacht ( also noch probezeit )
mein freund und ich waren in holland und haben ein auto gekauft - mein freund war mit seinem wohnmobil unterwegs ( ein rel kleines ) und wir hatten das neue auto hinten auf dem anhänger .
weil er sich eventl noch ein auto kaufen wollte und ich dann hätte fahren müssen wollten wir ein bissle " trainieren" ich habe leider kein auto und auch nicht oft die möglichkeit zu fahren und wenn bin ich immer nur automatik gefahren ( habe führerschein allerdings auch für schaltung )

wollten dann en bissle üben und ich habe mich dann vor meinen freund gesetzt er hinter mir ich habe geschalten und gelenkt er hat auch aufgepasst und mir mit dem gangeinlegen geholfen ---hat auch alles gut geklappt - auf einmal polizei - hat wohl jmd angerufen und gemeint ein kind würde auto fahren ( bin halt rel klein und schlank - naja )
wir also mit denen mit ( haben gesagt ich hätte "nur " neben ihm gesessen und gelenkt .

das ganz ist uns in holland passiert musste 350 e strafe blechen --- die haben gemeint das wäre gefährlich weil man net schnell genug reagieren könne - und führerschein für anhänger habe ich a net --- wusste ich nicht - bei meinem freund mit dem " alten" führerschein ist das anscheinend noch anders.

wollte mal fragen was das hier in deutschland gekostet hätte und eventl noch weitere nachfolgen abgesehen von geld mit sich gebracht hätte ????


mfg julie :/
Hallo,

ihr gefährdet/stört euch gegenseitig, wenn ihr auf einem Sitz sitzt, das ist doch wohl logisch, davon abgesehen, dass der Sicherheitsgurt dann auch nichts bringt.
Zum Üben gibts Verkehrsübungsplätze o.ä. - außerdem hast du doch einen Führerschein, dann muss man eben mit dem neu gekauften Auto ersteinmal ein bisschen langsamer irgendwo "trainieren", wenn man sonst nicht so oft zum Fahren kommt.
Viel gravierender finde ich, dass ihr damit auch andere gefährdet. Es ist ein Unterschied wie Tag und Nacht, ob ein geschulter Fahrlehrer (wohlgemerkt nebendran :polizei2: ) sitzt und aufpasst und dann (mit Griff in den Lenker + eigenen Pedalen) eingreift, oder ob dein Freund hinter dir sitzt und beim Eingreifen möglicherweise sogar noch mehr Probleme verursacht.

Ich schätze mal in Deutschland würde das am Ehesten unter den § 23 StVO fallen.
§ 23 StVO hat geschrieben:§ 23
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet
Wären wohl 80,- und 3 Punkte(was bei deiner Probezeit dann auch zumindest eine Nachschulung bedeuten würde), da die Verkehrssicherheit hier auch erheblich beeinträchtigt wäre. (Bkat 108)
Des Weiteren kann man das dann wahrscheinlich auf euch beide auslegen und nicht nur auf einen von euch, da ihr ja beide das Fahrzeug z. T. geführt habt.

Hinzu käme wohl eine Strafanzeige nach § 21 StVG, da du, wie erwähnt, nicht die nötige Fahrerlaubnis für den Anhänger hast.
§ 21 StVG hat geschrieben:§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
Der Halter (in dem Falle vermutlich dein Freund) hätte dann direkt auch noch eine Anzeige nach § 21 wegen Anordnen/Zulassens dieser Fahrt.

Ihr wärt gut dabei und das nicht ohne Grund. Wenn ich sowas lese und mir die Unfälle ansehe, die ich in meiner bisher kurzen Laufbahn mitbekommen/aufgenommen habe, dann wird mir so einiges klar.. ;-(

Ich weiß nicht, wie Fahren ohne FE in Holland bewertet wird, aber in Deutschland ist es eine Straftat, auch wenn sie im Ausland begangen wurde und Verkehrsstraftaten werden - soweit mir bekannt - auch grenzüberschreitend geahndet.

Gruß

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon julie83 » Mi 4. Jul 2012, 13:56

vielen dank für deine antwort , dass das keine gute idee war haben wir auch schon eingesehen !!! :flehan:
aufbauseminar mache ich grad ( wegen überfahren von 3 roten ampeln mit dem fahrrad ) - was die sache nicht besser macht .
also meinst du - wir sind mit " nur " einer geldstrafe noch gut davon gekommen ??
die polizisten in holland haben gesagt , dass dem nix mehr folgen würde - geld bezahlt und fertig - so habe ich das zumindest verstanden - hoffe das stimmt

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AW: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon Diag » Mi 4. Jul 2012, 14:32

Alles in allem wäre es in Deutschland aus o.g. Gründen wohl teurer geworden.

Caesium
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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon Caesium » Mi 4. Jul 2012, 17:24

Ich denke nicht, dass da irgendwas folgt. Eine Geldstrafe wegen der Straftaten + die Ordnungswidrigkeit + Nachschulung und eventuell weitere führerscheinrechtliche Maßnahmen hätten die Sache in Deutschland wirklich noch unangenehmer gemacht. ;-)

Gruß

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon julie83 » Mi 4. Jul 2012, 23:02

danke für eure tips - ich habe heute meinen fahrlehrer gefragt und der hat gemeint fahren ohne gültigen führerschein ( also anhänger ) würde ca 1000-1500 E kosten.
er hat allerdings auch gesagt , dass ich fahrzeuge mit einer zulässigen gesamtmasse bis 3,5 Tonnen fahren darf ---er hat noch irgendwas von gesamtmasse des zugwagens / leermasse des zugwagens - bzw gesamtmasse des anhängers ( kfz - schein ) erzählt und das es sein könne wenn diese grenze nicht überschritten wird ich damit fahren dürfte --- habe ich aber nicht ganz verstanden inwiefern das zusammenhängt und auch weiss ich nicht , wie dafür die bestimmungen in holland sind ?!
naja jetzt noch im nachhinein wiederspruch einlegen selbst wenns stimmt macht auch keinen sinn mehr --- und denke auch , wie du schreibst das ganze wäre ( wenn sie es auch so gesehen hätten ) für mich bestimmt net besser ausgegangen .

lg julie

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon Caesium » Mi 4. Jul 2012, 23:24

julie83 hat geschrieben:danke für eure tips - ich habe heute meinen fahrlehrer gefragt und der hat gemeint fahren ohne gültigen führerschein ( also anhänger ) würde ca 1000-1500 E kosten.
er hat allerdings auch gesagt , dass ich fahrzeuge mit einer zulässigen gesamtmasse bis 3,5 Tonnen fahren darf ---er hat noch irgendwas von gesamtmasse des zugwagens / leermasse des zugwagens - bzw gesamtmasse des anhängers ( kfz - schein ) erzählt und das es sein könne wenn diese grenze nicht überschritten wird ich damit fahren dürfte --- habe ich aber nicht ganz verstanden inwiefern das zusammenhängt und auch weiss ich nicht , wie dafür die bestimmungen in holland sind ?!
naja jetzt noch im nachhinein wiederspruch einlegen selbst wenns stimmt macht auch keinen sinn mehr --- und denke auch , wie du schreibst das ganze wäre ( wenn sie es auch so gesehen hätten ) für mich bestimmt net besser ausgegangen .

lg julie
Mit einem normalen Klasse B-Führerschein darfst du grundsätzlich ein Fahrzeug bis zu 3,5t mit einem Anhänger bis zu 750kg führen.
Es gibt da allerdings die Ausnahme die dein Fahrlehrer beschrieben hat. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die im Kfz-Schein eingetragene Leermasse des Zugfahrzeuges (dem Wohnmobil) nicht überschreitet und die Kombination der beiden zulässigen Gesamtmassen (des Zugfahrzeuges und des Anhängers) wiederrum 3,5t nicht überschreitet, gäbe es auch hier keine Probleme mit dem Anhänger.
Da jedoch das Wohnmobil alleine schon eine sehr hohe Leermasse haben dürfte, ist das hier ohnehin unwahrscheinlich, ganz zu Schweigen vom Anhänger, welcher mit einem weiteren Kfz beladen, zusammen mit dem Wohnmobil, wohl eher nicht unter 3,5t bleiben würde. :polizei2:

Da du meintest bei deinem Freund sei das anders: So wie sich das liest, besitzt dein Freund einen alten Führerschein (nicht den neuen EU-Kartenführerschein, den du hast). Wenn er da die Klasse 3 hat, was in etwa dem heutigen Klasse B-Führerschein entspricht, darf er Anhänger dranhängen, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns unter 7,5t bleibt.

In Holland gilt ersteinmal das selbe, da du ja einen EU-Führerschein hast.
Was in Holland anders sein könnte ist die Ahndung eines Verstoßes.

Gruß

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon very » Do 5. Jul 2012, 05:43

Das Aussehen des Führerscheins ist übrigens unerheblich. Ich hab eine schicke Karte, weil ich meine Klasse 3 mal hab umschreiben lassen in C1E.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon 3--- » Do 5. Jul 2012, 13:23

Dass ich mit der alten Klasse 3 nicht über 7,5 t kommen darf mit Hänger ist falsch. Ich darf einen einachsigen Hänger anhängen, bei 2 achsigen Hänger Achsabstand max 1m. u den darf ich auch beladen auch wenn mein 7,49 TOnner schon mit 7,49t beladen ist.
Ich mag keine Signaturen, weil die doof sind. :-)

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon poliziotto » Do 5. Jul 2012, 14:25

3--- hat geschrieben:Dass ich mit der alten Klasse 3 nicht über 7,5 t kommen darf mit Hänger ist falsch. Ich darf einen einachsigen Hänger anhängen, bei 2 achsigen Hänger Achsabstand max 1m. u den darf ich auch beladen auch wenn mein 7,49 TOnner schon mit 7,49t beladen ist.
Genau. Die 7,5t Begrenzung für den Zug gilt nur für aufgesattelte Anhänger. Ansonsten gibt's fahrerlaubnisrechtlich keine Begrenzung bzgl. der zul.Gesamtmasse für den Anhänger/den Zug bei der FE-Klasse 3 (vgl. §5 StVZO alte Fassung).
Die Anhängelast findet nur gemäß §42 StVZO ihre Grenzen.

Des Weiteren sind in den EU/EWG-Staaten Fahrerlaubnisse in dem Umfang anzuerkennen, die der ausstellende Staat für die jeweilige Klasse bestimmt hat.

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon 3--- » Do 5. Jul 2012, 17:17

Die Klasse 3 wäre heute etwa Klasse C1E. Ich darf meinen 7,5tonner beladen damit ich auf 7,5to Gesamtgewicht komme dann hänge ich nen einachsigen HÄger ran u belade den nochmal mit ner Gesamtmasse von 11to sofern der Hänger das erlaubt dann fahr ich mit der Klasse 3 das durch die Gegend denn das darf ich ja weil der Gesamtzug nicht mehr als 3 Achsen hat, das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5 to hat u im Gesamtzug ich nicht über 18,5to komme.
Ich mag keine Signaturen, weil die doof sind. :-)

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon Peppermintpete » Do 5. Jul 2012, 17:44

Das ist so etwas missverständlich.

Das 'neue' Fahrerlaubnisrecht geht nicht von tatsächlicher Masse oder der Achsenanzahl (mit einigen Ausnahmen) aus.

Es geht um die Maximal zulässige Masse des Fahrzeuges / der Kombination, die im Fahrzeugschein steht.

Durch bloßes Überladen ist kein Fahren ohne Fahererlaubnis möglich.
:keks:

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 6. Jul 2012, 07:28

C1E - nur einachsige Anhänger... AHA Wozu macht man dann die Klasse E ?

Wie wäre es mit bis zu 7,5 t Zugmaschine und das 1,5x an zGG Anh. Begrenzug ergibt sich aus der baulichen Kompenente. Und schonmal in Spalte 14 unter den Schlüsselzahlen nachgesehen?
Da wird die Gesamtmasse nämlich zu 99% der Fälle begrenzt.

Pepper hat mit seinem Post völlig Recht. "Neues" FE-Recht bezieht sich nur auf zGG, Leermassen sowie cm & max. Geschwindigkeiten.

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon 3--- » Fr 6. Jul 2012, 13:06

@Ghostrider

ich habe geschrieben, dass er in etwa vergleichbar ist u weiter schrieb ich dass ich mich auf die Klasse 3 beziehe u ich dann den Führereschein folglich nicht umgetauscht habe.
Ich mag keine Signaturen, weil die doof sind. :-)

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Re: zu zweit auf dem fahrersitz - fahren mit anhänger

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 6. Jul 2012, 14:22

Nix für Ungut, aber so wirklich vergleichbar sind die nicht. Meine Meinung.
Weil das eine Recht sich eben auf Achsenanzahl bezieht und das andere auf Gesamtmassen & Leermassen + deren Verhältnisse zueinander.


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