Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Moderator: Oeli
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Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Wer kann mir einen Tip zu entsprechenden Gesetzmäßigkeiten geben?
Meine Frau und ich sind beide Vollzugsbeamte. Wir haben in inserem Haushalt 2 Kinder 11 u. 3.
Ich arbeite schon im Wechselschichtdienst. Im Rahmen der PSR soll meine Frau durch Beurteilung ( zu ehrlich gegenüber Dienstvorgesetzten) und vermutl. personalpolitische Maßnahmen aus dem Tagdienst in meine Gegenschicht versetzt werden. In der Woche sicher kein Problem aber was ist an den Wochenden mit der Kindesbetreuung? Gibt es dahingehen Sozialvorschriften? Habe im Internet bisher nichts gefunden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Meine Frau und ich sind beide Vollzugsbeamte. Wir haben in inserem Haushalt 2 Kinder 11 u. 3.
Ich arbeite schon im Wechselschichtdienst. Im Rahmen der PSR soll meine Frau durch Beurteilung ( zu ehrlich gegenüber Dienstvorgesetzten) und vermutl. personalpolitische Maßnahmen aus dem Tagdienst in meine Gegenschicht versetzt werden. In der Woche sicher kein Problem aber was ist an den Wochenden mit der Kindesbetreuung? Gibt es dahingehen Sozialvorschriften? Habe im Internet bisher nichts gefunden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Ich denke mal, da wirst du auch nichts finden, denn es scheint nichts entsprechendes zu geben.
Bei uns lösen die kollegen und kolleginnen das problem über teilzeit, denn es gibt keine regelung, die betroffenen paaren eine sonderstellung einräumt.
Bei uns lösen die kollegen und kolleginnen das problem über teilzeit, denn es gibt keine regelung, die betroffenen paaren eine sonderstellung einräumt.
Gruß
MICHI
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Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
so einen threath gab es doch mal benutz mal die suche sowas hab ich hier schonmal gelesen
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Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Sie will im Tagesdienst bleiben ??
Beamtinnen und Beamte sind auf Antrag auf einen Dienstposten im Tagdienst umzusetzen, solange
1.)
2. ) in ihrem Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
3. ) ..
in den Fällen der Nummern 2 und 3 jedoch nur, sofern zwingende dienstliche Belange* nicht entgegenstehen.
Im Übrigen ein Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und welchen Stellenwert dies für deinen Dienstherrn hat.
*Zwingende dienstliche Belange sind zu erläutern/nachzuweisen etc.....
Beamtinnen und Beamte sind auf Antrag auf einen Dienstposten im Tagdienst umzusetzen, solange
1.)
2. ) in ihrem Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
3. ) ..
in den Fällen der Nummern 2 und 3 jedoch nur, sofern zwingende dienstliche Belange* nicht entgegenstehen.
Im Übrigen ein Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und welchen Stellenwert dies für deinen Dienstherrn hat.
*Zwingende dienstliche Belange sind zu erläutern/nachzuweisen etc.....
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Traurig...
Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Wenn ihr im entgegengesetzten Dienst arbeitet, ist doch immer einer da? Und einer von euch hat doch die Möglichkeit aud TZ bzw. die Stunden soweit runterzuschrauben, dass es passt?!Prinzen 0726 hat geschrieben:Wer kann mir einen Tip zu entsprechenden Gesetzmäßigkeiten geben?
Meine Frau und ich sind beide Vollzugsbeamte. Wir haben in inserem Haushalt 2 Kinder 11 u. 3.
Ich arbeite schon im Wechselschichtdienst. Im Rahmen der PSR soll meine Frau durch Beurteilung ( zu ehrlich gegenüber Dienstvorgesetzten) und vermutl. personalpolitische Maßnahmen aus dem Tagdienst in meine Gegenschicht versetzt werden. In der Woche sicher kein Problem aber was ist an den Wochenden mit der Kindesbetreuung? Gibt es dahingehen Sozialvorschriften? Habe im Internet bisher nichts gefunden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Andere Familien müssen das auch auf die Reihe bekommen
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Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Jeder Dienstherr hat seine Arbeitszeitverordnungen, da steht das geregelt, auch in den Dienstvereinbarungen wirst Du fündig. Wenn alle Stränge reißen: Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte & Pfarrer involvieren. Scheint mir in Eurer Lage angebracht.Prinzen 0726 hat geschrieben:Wer kann mir einen Tip zu entsprechenden Gesetzmäßigkeiten geben?
Meine Frau und ich sind beide Vollzugsbeamte. Wir haben in inserem Haushalt 2 Kinder 11 u. 3.
Ich arbeite schon im Wechselschichtdienst. Im Rahmen der PSR soll meine Frau durch Beurteilung ( zu ehrlich gegenüber Dienstvorgesetzten) und vermutl. personalpolitische Maßnahmen aus dem Tagdienst in meine Gegenschicht versetzt werden. In der Woche sicher kein Problem aber was ist an den Wochenden mit der Kindesbetreuung? Gibt es dahingehen Sozialvorschriften? Habe im Internet bisher nichts gefunden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
SchwarzeSau hat geschrieben:....., auch in den Dienstvereinbarungen wirst Du fündig.
Hab mir unsere gerade mal angeschaut. Nix entsprechendes steht dort!
Und auch in der Arbeitszeitverordnung für Beamte bei uns, ist nix zu finden!
Und nu?
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Es gibt doch wohl genügend Möglichkeiten eine Kinderbetreuung auch am Wochenende sicherzustellen?!
Ich versteh nicht, wieso einige immer Extrawürste brauchen...
Ich versteh nicht, wieso einige immer Extrawürste brauchen...
Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
@Vesta
Eine Betreuung des Kindes ist am WE nicht so ohne weiteres immer zu organisieren,wenn niemand von der Familie einspringen kann.
das hat nicht unbedingt etwas mit "Extrawurst" zu tun.
P.S. Mit reduzierten Stunden ist man im übrigen bei vielen Kollegen auch besonders gerne gesehen. Die dann getätigten Sprüche kenne ich zur Genüge.
Egal wie man es bei der Polizei mit Kind macht (insbesondere als Frau oder wenn beide Partner bei dem Verein sind) macht man es in deren Augen falsch oder es ist ungerecht.
Gruß
Eine Betreuung des Kindes ist am WE nicht so ohne weiteres immer zu organisieren,wenn niemand von der Familie einspringen kann.
das hat nicht unbedingt etwas mit "Extrawurst" zu tun.
P.S. Mit reduzierten Stunden ist man im übrigen bei vielen Kollegen auch besonders gerne gesehen. Die dann getätigten Sprüche kenne ich zur Genüge.
Egal wie man es bei der Polizei mit Kind macht (insbesondere als Frau oder wenn beide Partner bei dem Verein sind) macht man es in deren Augen falsch oder es ist ungerecht.
Gruß
Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Also bei uns haben die Teilzeitkräfte dann einen anderen Stellenwert, sind sie doch eine Anzahl an Köpfen, die die Stärke positiv beeinflussen. Benötige ich eine Vollzeitäquivalente und nehme dafür vier Kollegen/Kolleginnen in Teilzeit zu je 25%, habe ich vier Beamte/innen, die ich variabel einsetzen kann.beni hat geschrieben:
P.S. Mit reduzierten Stunden ist man im übrigen bei vielen Kollegen auch besonders gerne gesehen. Die dann getätigten Sprüche kenne ich zur Genüge.
Gruß
MICHI
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Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Auch da gibt es "Babysitter", Freunde, Nachbarn etc pp.beni hat geschrieben:@Vesta
Eine Betreuung des Kindes ist am WE nicht so ohne weiteres immer zu organisieren,wenn niemand von der Familie einspringen kann.
das hat nicht unbedingt etwas mit "Extrawurst" zu tun.
P.S. Mit reduzierten Stunden ist man im übrigen bei vielen Kollegen auch besonders gerne gesehen. Die dann getätigten Sprüche kenne ich zur Genüge.
Egal wie man es bei der Polizei mit Kind macht (insbesondere als Frau oder wenn beide Partner bei dem Verein sind) macht man es in deren Augen falsch oder es ist ungerecht.
Gruß
Und wenn beide Partner entgegengesetzt arbeiten, geht es doch auch am WE?!
Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
@Michi
Bei uns wird pro Kopf gezählt, d.h. es wird nicht die Stundenanzahl berücksichtigt.
@Vesta
Freunde,Bekannte etc. Kann man ggf. in Einzelfällen heranziehen, eine dauerhafte Lösung kann es jedoch nicht sein.
ich kann ja nicht davon ausgehen, dass Bekannte fast jedes WE Lust und Zeit haben auf das Kind aufzupassen,oder?
Bei uns wird pro Kopf gezählt, d.h. es wird nicht die Stundenanzahl berücksichtigt.
@Vesta
Freunde,Bekannte etc. Kann man ggf. in Einzelfällen heranziehen, eine dauerhafte Lösung kann es jedoch nicht sein.
ich kann ja nicht davon ausgehen, dass Bekannte fast jedes WE Lust und Zeit haben auf das Kind aufzupassen,oder?
Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Ginge doch nur um max 1h (oder wieviel auch immer) um den Schichtwechsel zu überbrücken.... Nicht um den ganzen Tag oder das ganze WEbeni hat geschrieben: @Vesta
Freunde,Bekannte etc. Kann man ggf. in Einzelfällen heranziehen, eine dauerhafte Lösung kann es jedoch nicht sein.
ich kann ja nicht davon ausgehen, dass Bekannte fast jedes WE Lust und Zeit haben auf das Kind aufzupassen,oder?
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- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Wechselschichtdienst / Kindesbetreuung
Es geht um die:
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
die in meinem Bundesland einen ziemlich hohen Stellenwert genießt.
Es kann ja nicht sein, dass sich die Ehepartner nur kurzzeitig zum Schichtwechsel sehen
und ihre Ehe über hinterlassenen "Post-it" Zettelchen führen.
Vesta, du scheinst keine Kinder zu haben ....
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
die in meinem Bundesland einen ziemlich hohen Stellenwert genießt.
Es kann ja nicht sein, dass sich die Ehepartner nur kurzzeitig zum Schichtwechsel sehen
und ihre Ehe über hinterlassenen "Post-it" Zettelchen führen.
Vesta, du scheinst keine Kinder zu haben ....
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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