Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
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Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
wahrscheinlich nicht. was das für kunden waren, kann man sich ja denken......
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- Corporal
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Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Bei Schlägen mit dem EKA (sowas schon einmal gesehen oder in der Hand gehabt?) auf den Kopf geh ich erstmal von einem versuchten Totschlag aus, also einem Verbrechen aus.Epikur hat geschrieben:ein swg wäre in diesem fall nicht das mildeste mittel und darum nicht verhältnismäßig im engeren sinne. gezielte schläge mit dem schlagstock wären wohl angemessener.
gute besserung dem kollegen :(
Bis ich selber an den rangetrete bin und meine "milderen" Mittel ausgepackt und angewendet habe ist der Kollege wahrscheinlich schon tot. Daher §§ 53 (I) (II 2.Satz), 54 (I) 1. a) PolG BW
oder meint jemand was anderes?
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Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Gute Besserung.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............
Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Ich sag mal so, gewürzt schlägt der erstmal auch nicht weiter. SWG kann aber Situationsabhängig begründet werden denke ich.
Gute Besserung!
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Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Ob ein SWG gerechtfertigt gewesen wäre, kann hier nicht beantwortet werden. Zu viele Fragezeichen.
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- Corporal
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Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Dem stimme ich zu! Nur was machst, wenns nicht wirkt (hatte ich bisher zwar noch nie) aber wenn doch?!Mr. M hat geschrieben:Ich sag mal so, gewürzt schlägt der erstmal auch nicht weiter. SWG kann aber Situationsabhängig begründet werden denke ich.
Gute Besserung!
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Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Zumindest die STA in Koblenz sieht das deutlich gegensätzlich:Epikur hat geschrieben:ein swg wäre in diesem fall nicht das mildeste mittel und darum nicht verhältnismäßig im engeren sinne. gezielte schläge mit dem schlagstock wären wohl angemessener.
gute besserung dem kollegen :(
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0 ... print=true
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... 14&t=44274
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
U-Haft und Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötung:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5ccf6.html
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5ccf6.html
Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
BodenseeCop hat geschrieben:Dem stimme ich zu! Nur was machst, wenns nicht wirkt (hatte ich bisher zwar noch nie) aber wenn doch?!Mr. M hat geschrieben:Ich sag mal so, gewürzt schlägt der erstmal auch nicht weiter. SWG kann aber Situationsabhängig begründet werden denke ich.
Gute Besserung!
Laut Pressemitteilung wurde also Pfefferspray benutzt.Als auch der Einsatz von Pfefferspray keine Wirkung zeigte, nahmen die Beamten den Schlagstock zur Hand
Gute Besserung dem Kollegen.
Wer mit einem 51 cm langen Stahlrohr auf einen Menschlichen Schädel schlägt, nimmt den Tod des Betroffenen meiner Meinung nach zumindest billigend in Kauf!
Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Nun ja, wenn ich situationsbezogen die andere rechtliche Baustelle nehme, muss ich mir weniger Gedanken machen. Und ob ich noch pfeffere bei einem am Boden liegenden Kollegen, der einen EKA gegen den Kopf kriegt, wage ich von der Couch aus zu bezweifeln.BodenseeCop hat geschrieben:Bei Schlägen mit dem EKA (sowas schon einmal gesehen oder in der Hand gehabt?) auf den Kopf geh ich erstmal von einem versuchten Totschlag aus, also einem Verbrechen aus.Epikur hat geschrieben:ein swg wäre in diesem fall nicht das mildeste mittel und darum nicht verhältnismäßig im engeren sinne. gezielte schläge mit dem schlagstock wären wohl angemessener.
gute besserung dem kollegen :(
Bis ich selber an den rangetrete bin und meine "milderen" Mittel ausgepackt und angewendet habe ist der Kollege wahrscheinlich schon tot. Daher §§ 53 (I) (II 2.Satz), 54 (I) 1. a) PolG BW
oder meint jemand was anderes?
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Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Bitte?Epikur hat geschrieben:ein swg wäre in diesem fall nicht das mildeste mittel und darum nicht verhältnismäßig im engeren sinne. gezielte schläge mit dem schlagstock wären wohl angemessener.
gute besserung dem kollegen :(
Wenn dir jemand mit einem harten Gegenstand die Birne einzimmert, denkst du über den Schlagstock nach?
Und scheinbar hattet ihr noch nicht den Moment, wo "Würzung" nicht mehr an den adrenalinhaltigen Täter einwirkt...
Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Also das sind doch mal ganz andere Erkenntnisse. Es war nicht nur eine "Schlägerei", sondern ein versuchter Raub. War aber zuvor vermutlich nicht erkennbar, dass die beiden 26-Jährigen zusammen gehören.homer hat geschrieben:U-Haft und Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötung:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5ccf6.html
Ich sehe da eine sehr hohe kriminelle Energie und hoffe auf eine saftige Bestrafung. Werden bestimmt keine Ersttäter sein...
Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Was juckt mich die Angemessenheit bei Nothilfe? Vor allen Dingen hat man ja gesehen, wie geeignet dein milderes Mittel war.Epikur hat geschrieben:ein swg wäre in diesem fall nicht das mildeste mittel und darum nicht verhältnismäßig im engeren sinne. gezielte schläge mit dem schlagstock wären wohl angemessener.
gute besserung dem kollegen :(
Man muss auf der ganzen Klaviatur des Gesetzes spielen können.
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Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Bestimmt nicht, weißt ja selber was sich da nachts so rumtreibt.Brot hat geschrieben: Ich sehe da eine sehr hohe kriminelle Energie und hoffe auf eine saftige Bestrafung. Werden bestimmt keine Ersttäter sein...
Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
beni hat geschrieben:Da der obere Link nicht mehr funktioniert (zumindest bei mir) hier ein neuer
http://presse.polizei-bwl.de/_layouts/P ... e&Id=41831
Mal schaun ob ein versuchtes Tötungsdelikt bejaht wird
U-Haft und Ermittlungen wegen vers. Totschlags!
klick
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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