Das hoffe ich dochZustände wie "das G3 steht die ganze Woche über im Spind" sind die ABSOLUTE Ausnahme...
dienstwaffe
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Re: dienstwaffe
[quote=""Anonym""] mal ne doofe frage.
ich hab neulich nen krimi gesehen, da hatte ne pk anwärterin im praktikum schon eine dienstwaffe.
und jetzt würd mich interessieren ist das weit hergeholt
bzw ab wann bekommt man denn als polizeikommisaranwärte eine dienstwaffe?[/quote]
da man an der waffe ja entsprechend ausgebildet werden muss und bei uns die pka nach 6 monaten in ihr erstes praktikum gehen, bekommen sie auch so schnell wie möglich ihre dienstwaffe.
nach erfolgreicher schießausbildung dürfen sie dann ihre waffe natürlich auch im praktikum führen; schließlich nehmen sie ja am ganz normalen einsatzgeschehen teil.
ich hab neulich nen krimi gesehen, da hatte ne pk anwärterin im praktikum schon eine dienstwaffe.
und jetzt würd mich interessieren ist das weit hergeholt
bzw ab wann bekommt man denn als polizeikommisaranwärte eine dienstwaffe?[/quote]
da man an der waffe ja entsprechend ausgebildet werden muss und bei uns die pka nach 6 monaten in ihr erstes praktikum gehen, bekommen sie auch so schnell wie möglich ihre dienstwaffe.
nach erfolgreicher schießausbildung dürfen sie dann ihre waffe natürlich auch im praktikum führen; schließlich nehmen sie ja am ganz normalen einsatzgeschehen teil.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
dienstwaffe
hey michi.
danke, dass du wieder zum thema zurückkommst.
dann wird das ja in den anderern bu-ländern ähnlich sein
danke, dass du wieder zum thema zurückkommst.
dann wird das ja in den anderern bu-ländern ähnlich sein
dienstwaffe
nun ich hab mir das mal alles durchgelesen.
wenn nun aber ein polizeianwärter morgens fröhlich mit uniform und dienstwaffe zu seiner pd läuft wo er sein praktikum macht. (oder er läuft heim oder fährt oder was weiß ich) nun gesetztenfalls es passiert auf diesem weg etwas wo ein ausgebildeter polizist eingreifen müsste.
nun sieht man ja für einen "normalbürger" so aus als wäre man schon
ausgebildeter polizist wenn man ja auch schon eine waffe trägt.
was müsste man dann in diesem fall tun?
ich denke nicht, dass es ok wäre, da einfach so einzugreifen.
aber es kann ja passieren ,denn irgendwie muss man ja von der pd auch wieder heim oder zieht man sich dann um oder wie?
und wenn ich schon eine waffe habe, nehm ich die dann mit heim?
darf ich mich damit verteidigen wenn jemand bei mir einbricht und mich bedroht?
wenn nun aber ein polizeianwärter morgens fröhlich mit uniform und dienstwaffe zu seiner pd läuft wo er sein praktikum macht. (oder er läuft heim oder fährt oder was weiß ich) nun gesetztenfalls es passiert auf diesem weg etwas wo ein ausgebildeter polizist eingreifen müsste.
nun sieht man ja für einen "normalbürger" so aus als wäre man schon
ausgebildeter polizist wenn man ja auch schon eine waffe trägt.
was müsste man dann in diesem fall tun?
ich denke nicht, dass es ok wäre, da einfach so einzugreifen.
aber es kann ja passieren ,denn irgendwie muss man ja von der pd auch wieder heim oder zieht man sich dann um oder wie?
und wenn ich schon eine waffe habe, nehm ich die dann mit heim?
darf ich mich damit verteidigen wenn jemand bei mir einbricht und mich bedroht?
dienstwaffe
hallo!
meines wissens nach hat bei uns in bayern der praktikant genauso eine waffe mit munition wie jeder andere streifengendarm auch!
praktikum ist bereits nach 3 Monaten!
demnach müssten sie auch daran ausgebildet sein :-P
meines wissens nach hat bei uns in bayern der praktikant genauso eine waffe mit munition wie jeder andere streifengendarm auch!
praktikum ist bereits nach 3 Monaten!
demnach müssten sie auch daran ausgebildet sein :-P
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- Corporal
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- Registriert: Di 14. Sep 2004, 00:00
- Wohnort: Mettmann
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dienstwaffe
ich habe auch nichts gegenteiliges gehört.
in nrw bekommst deine dienstwaffe zu beginn der ausbildung / studium. diese ist jedoch nicht in deinem besitz, sondern wird verschlossen und nur ausgehändigt, wenn bedaf besteht. der bedarf wäre: schießtraining, oder Praktikum.
naja,
im mittleren dienst war dies in nrw wohl mal anders. dort wurden die dienstwaffen wohl am montag ausgehändigt und am freitag wieder eingesammelt. da es sich in dieser ausbildung um die sogenannte modulausbildung haldelt finde ich das auch wirklich sinnvoll! denn man hat halt jeden tag einen gewissen bedarf, auch wenn es nur zur übung ist!
in nrw bekommst deine dienstwaffe zu beginn der ausbildung / studium. diese ist jedoch nicht in deinem besitz, sondern wird verschlossen und nur ausgehändigt, wenn bedaf besteht. der bedarf wäre: schießtraining, oder Praktikum.
naja,
im mittleren dienst war dies in nrw wohl mal anders. dort wurden die dienstwaffen wohl am montag ausgehändigt und am freitag wieder eingesammelt. da es sich in dieser ausbildung um die sogenannte modulausbildung haldelt finde ich das auch wirklich sinnvoll! denn man hat halt jeden tag einen gewissen bedarf, auch wenn es nur zur übung ist!
Wenn Du Dich mit dem Teufel einlässt, dann verändert sich nicht der Teufel, der Teufel verändert Dich!
- NashBridges
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- Registriert: So 20. Mär 2005, 00:00
- Wohnort: Kölleda/Burgdorf
dienstwaffe
Nachfolgende Verfahrensweise gilt für den BGS:
Bis zum Abschluss der Laufbahnprüfung (mittlerer oder gehobener Dienst) bekommen die Anwärter eine Waffe zugeteilt, die in der Zentralen Waffenkammer des Ausbildungsstandortes gelagert wird. Zur Schießausbildung bzw. bei den Praktikas werden diese an die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen ausgegeben und werden dann, ausserhalb des Dienstes, in den Waffenkammern der jeweiligen Praktikums-Dienststellen gelagert.
Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung bekommt der PVB/die PVB´in eine Schusswaffe mit 16 Schuss zugeteilt, die unter nachfolgenden Vorausetzungen auch mit nach Hause genommen werden darf:
1. Besitz des sog. "Berechtigungsnachweises"im Dienstausweis (Ist
berechtigt Waffen zu führen)
2. Treffend der erforderlichen Maßnahmen, um die ordnungsgemäße
Aufbewahrung in der Wohnung sicherzustellen (Lagerung in einem
entsprechenden Behältnis [Safe der Norm DIN/EN 1143-3
Widerstandsgrad 0])
Des weiteren gibt es noch bestimmte Vorschriften bezgl. Krankheit und Urlaub zu beachten. Hierzu ist durch jeden PVB/PVB´in eine Dienstliche Erklärung auszufüllen und ggf. der notwendige Nachweis über die o.a. Punkte zu erbringen.
Bis zum Abschluss der Laufbahnprüfung (mittlerer oder gehobener Dienst) bekommen die Anwärter eine Waffe zugeteilt, die in der Zentralen Waffenkammer des Ausbildungsstandortes gelagert wird. Zur Schießausbildung bzw. bei den Praktikas werden diese an die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen ausgegeben und werden dann, ausserhalb des Dienstes, in den Waffenkammern der jeweiligen Praktikums-Dienststellen gelagert.
Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung bekommt der PVB/die PVB´in eine Schusswaffe mit 16 Schuss zugeteilt, die unter nachfolgenden Vorausetzungen auch mit nach Hause genommen werden darf:
1. Besitz des sog. "Berechtigungsnachweises"im Dienstausweis (Ist
berechtigt Waffen zu führen)
2. Treffend der erforderlichen Maßnahmen, um die ordnungsgemäße
Aufbewahrung in der Wohnung sicherzustellen (Lagerung in einem
entsprechenden Behältnis [Safe der Norm DIN/EN 1143-3
Widerstandsgrad 0])
Des weiteren gibt es noch bestimmte Vorschriften bezgl. Krankheit und Urlaub zu beachten. Hierzu ist durch jeden PVB/PVB´in eine Dienstliche Erklärung auszufüllen und ggf. der notwendige Nachweis über die o.a. Punkte zu erbringen.
Hey Bubba.....
dienstwaffe
@NashBridges
Danke für die Auskunft.
Halte diese Vorgehensweise auf jeden Fall besser/sicherer, als die vorher geschilderten.
mfG
Danke für die Auskunft.
Halte diese Vorgehensweise auf jeden Fall besser/sicherer, als die vorher geschilderten.
mfG
dienstwaffe
[quote=""bupo05""]Halte diese Vorgehensweise auf jeden Fall besser/sicherer, als die vorher geschilderten.[/quote]
Warum eigentlich?
Weil der durchschnittliche PVB so minderbemittelt ist, dass er erst nach mehr als 2 Jahren Ausbildung kapiert, dass man mit einer Waffe keinen Unsinn macht?
Oder braucht er so lange um sich zu merken, welches das böse Ende ist?
Ich finde, hier wird ganz klar übertrieben...
Will der PMA/PKA SICH umbringen, springt er von einer Brücke...
Will er jemanden anderen umbringen, nimmt er ein Messer...
Die Waffe braucht er also weder um sich noch um anderen Schaden zuzufügen - folglich ist die Wegnahme/Entziehung der Waffe kein Mittel um derartige Handlungen zu unterbinden.
Der einzig "schlüssige" Grund für das "Wegsperren" der Waffen in Waffenkammern ist für mich der Schutz vor Diebstahl durch Besucher oä innerhalb der Anlagen.
(Und wenn ein PMA/PKA sich als unfähig erweisst, vernünftig mit der Waffe umzugehen, dann würde ich nicht die Waffe wegsperren sondern den Menschen entlassen..... Waffen machen keine Dummheiten, es sind immer die Menschen)
Warum eigentlich?
Weil der durchschnittliche PVB so minderbemittelt ist, dass er erst nach mehr als 2 Jahren Ausbildung kapiert, dass man mit einer Waffe keinen Unsinn macht?
Oder braucht er so lange um sich zu merken, welches das böse Ende ist?
Ich finde, hier wird ganz klar übertrieben...
Will der PMA/PKA SICH umbringen, springt er von einer Brücke...
Will er jemanden anderen umbringen, nimmt er ein Messer...
Die Waffe braucht er also weder um sich noch um anderen Schaden zuzufügen - folglich ist die Wegnahme/Entziehung der Waffe kein Mittel um derartige Handlungen zu unterbinden.
Der einzig "schlüssige" Grund für das "Wegsperren" der Waffen in Waffenkammern ist für mich der Schutz vor Diebstahl durch Besucher oä innerhalb der Anlagen.
(Und wenn ein PMA/PKA sich als unfähig erweisst, vernünftig mit der Waffe umzugehen, dann würde ich nicht die Waffe wegsperren sondern den Menschen entlassen..... Waffen machen keine Dummheiten, es sind immer die Menschen)
dienstwaffe
[quote=""alexnt""]Warum eigentlich?
Weil der durchschnittliche PVB so minderbemittelt ist, dass er erst nach mehr als 2 Jahren Ausbildung kapiert, dass man mit einer Waffe keinen Unsinn macht?
Oder braucht er so lange um sich zu merken, welches das böse Ende ist?
[/quote]Unsinn. Diese Regelung vermeidet einfach, das PVB in ihrer Freizeit sich mit ihrer Schußwaffe rumärgern oder Gedanken über deren Unterbringung machen müssen. Ich hatte natürlich schon als Anwärter ne P6, aber die kam zum Ende des Dienstes in den Waffenschrank in der Dienststelle. Und daran hat sich auch bis heute nichts geändert.
Weil der durchschnittliche PVB so minderbemittelt ist, dass er erst nach mehr als 2 Jahren Ausbildung kapiert, dass man mit einer Waffe keinen Unsinn macht?
Oder braucht er so lange um sich zu merken, welches das böse Ende ist?
[/quote]Unsinn. Diese Regelung vermeidet einfach, das PVB in ihrer Freizeit sich mit ihrer Schußwaffe rumärgern oder Gedanken über deren Unterbringung machen müssen. Ich hatte natürlich schon als Anwärter ne P6, aber die kam zum Ende des Dienstes in den Waffenschrank in der Dienststelle. Und daran hat sich auch bis heute nichts geändert.
dienstwaffe
[quote=""Legoman""]... Gedanken über deren Unterbringung machen müssen[/quote]
Wie gesagt, DIESEN Grund akzeptiere ich ja....
Wie gesagt, DIESEN Grund akzeptiere ich ja....
dienstwaffe
ich habe meine dienstwaffe immer zu hause.
aber extra dafür besitze ich einen waffenschrank, in dem ich die waffe einschießen kann wenn irgendwie not am mann sein sollte und ich nicht weiß wo ich die waffe lassen soll.
aber das ist die ausnahme. ich trage sie entweder oder sie liegt, wenn ich nach hause konne, auf dem kuchentisch!
aber extra dafür besitze ich einen waffenschrank, in dem ich die waffe einschießen kann wenn irgendwie not am mann sein sollte und ich nicht weiß wo ich die waffe lassen soll.
aber das ist die ausnahme. ich trage sie entweder oder sie liegt, wenn ich nach hause konne, auf dem kuchentisch!
dienstwaffe
sehe ich genau so!
warum auch nicht, denn nicht die waffe ist die gefahr, sondern der mensch der sie bedient!
warum auch nicht, denn nicht die waffe ist die gefahr, sondern der mensch der sie bedient!
dienstwaffe
[quote=""SEK1""]nicht die waffe ist die gefahr, sondern der mensch der sie bedient![/quote]
Der richtige Umgang mit Waffen hat mit dem Kopf zu tun: Entweder man kapiert es gleich - oder NIE! Der rest ist nur eine Handhabungsfrage.....
[quote=""alexnt""]Wer "Unsinn" damit machen will kann das auch - dazu reichen auch die 10min auf der Schießbahn[/quote]
- und wer "Unsinn" damit machen will gehört sowieso nicht im Polizeidienst!
Der richtige Umgang mit Waffen hat mit dem Kopf zu tun: Entweder man kapiert es gleich - oder NIE! Der rest ist nur eine Handhabungsfrage.....
[quote=""alexnt""]Wer "Unsinn" damit machen will kann das auch - dazu reichen auch die 10min auf der Schießbahn[/quote]
- und wer "Unsinn" damit machen will gehört sowieso nicht im Polizeidienst!
Immer mit der Ruhe!
SERVO PER AMIKECO
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- Police Officer
- Beiträge: 130
- Registriert: Mo 19. Apr 2004, 00:00
dienstwaffe
moin,
also in hh (mittlerer dienst) darfst du nach erfolgreicher schießausbildung deine waffe bei einsätzen, im praktikum usw. tragen.
sie wird aber sonst in der hauptwaffenkammer der polizeischule aufbewahrt und zum praktikum müssen wir sie mit strengen auflagen zur dienststelle bringen, wo sie wieder eingeschloßen wird.
über die waffe darfst du erst nach erfolgreicher laufbahnprüfung verfügen!
greetz
also in hh (mittlerer dienst) darfst du nach erfolgreicher schießausbildung deine waffe bei einsätzen, im praktikum usw. tragen.
sie wird aber sonst in der hauptwaffenkammer der polizeischule aufbewahrt und zum praktikum müssen wir sie mit strengen auflagen zur dienststelle bringen, wo sie wieder eingeschloßen wird.
über die waffe darfst du erst nach erfolgreicher laufbahnprüfung verfügen!
greetz
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