Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Rund um das Thema bitte hier rein

Moderator: Polli

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Beitragvon Controller » Mi 17. Okt 2012, 08:02

Jetzt wird am Freitag in der Zeit von 19 - 01 Uhr das 70 km/h Schild umgedreht.
Jetzt mal ohne Scheiß:

Da fahren tatsächlich Kollegen jeden Freitag hin um das Schild pünktlichst zu drehen :?:

Auf Anordnung einer Behörde @ Ghostrider ??

Also

1.) bin ich nicht behördenhörig und nicht deren Leibeigener; da wird auch nur mit Wasser gekocht und nicht, wie du vlt. denkst @ Ghostrider, mit bester Vollmilch !
2.) könnten die mich ja sowas von mauscheln mit ihrer Schilderdreherei

Schilda lässt grüßen :lol:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 17. Okt 2012, 08:16

Was ich denke und wie ich solche Einsätze/Anweisungen beurteile ist egal. Es geht darum, dass hier davon ausgegangen wird, dass Schutzmann XY auf eigene Faust handeln.

Mir stört hier, dass davon ausgegangen wird, dass die/der Kollege(n) aus Brandburg so wenig Rechtkenntnis hat/haben und aus lauter Langeweile ein VK-Schild umdreht. :polizei10:

Benutzeravatar
Mainzelmann2001
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 10136
Registriert: Di 30. Mai 2006, 00:00
Wohnort: Rheinhessen
Kontaktdaten:

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Beitragvon Mainzelmann2001 » Mi 17. Okt 2012, 16:17

Ghostrider1 hat geschrieben:Was ich denke und wie ich solche Einsätze/Anweisungen beurteile ist egal. Es geht darum, dass hier davon ausgegangen wird, dass Schutzmann XY auf eigene Faust handeln.

Mir stört hier, dass davon ausgegangen wird, dass die/der Kollege(n) aus Brandburg so wenig Rechtkenntnis hat/haben und aus lauter Langeweile ein VK-Schild umdreht. :polizei10:
Das behauptet keiner.

Es geht darum, dass die Verkehrsbehörde es genehmigt hat, dass PVB das Schild nach Gutdünken umdreht.

Und unter Gutdünken meine ich, zum Zwecke der Geschwindigkeitskontrolle.

Es kann doch nicht sein, dass die zuständige Behörde eine Anordnung erlässt und der Polizei gleichzeitig die Genehmigung erteilt diese Anordnung zu widerrufen wenn sie denn gerade mal willens und in der lage sind zu blitzen.

Das wär ja geil, wenns überall so wäre.

Ne, ne, ne..........so gehts nich, ganz und gar nich.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

dasmaddin
Cadet
Cadet
Beiträge: 33
Registriert: Mi 13. Jun 2012, 14:04

AW: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Beitragvon dasmaddin » Mo 22. Okt 2012, 06:22

Stimmt sein beispiel geht auch nicht. Hier ist es aber so, dass die Behörde eine neue Anordnung erlassen hat. 50 in der zeit von 19-01 Uhr auf Grund der zu dieser Zeit auftretenden gefahrenlage. Weiterhin bittet die Behörde die Polizei, diese Anordnung zu überwachen! Ganz einfach!

Galaxy S II rennt mit Android 4.1.2

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Beitragvon Controller » Mo 22. Okt 2012, 14:15

ach ? :polizei10:

und wenn die Polizei erst um 22:48 Uhr dazu kommt das Schild zu drehen

gilt die "neue Anordnung der Behörde" erst ab dieser Zeit ??
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Benutzeravatar
Mainzelmann2001
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 10136
Registriert: Di 30. Mai 2006, 00:00
Wohnort: Rheinhessen
Kontaktdaten:

Re: AW: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Beitragvon Mainzelmann2001 » Mo 22. Okt 2012, 15:05

dasmaddin hat geschrieben:Stimmt sein beispiel geht auch nicht. Hier ist es aber so, dass die Behörde eine neue Anordnung erlassen hat. 50 in der zeit von 19-01 Uhr auf Grund der zu dieser Zeit auftretenden gefahrenlage. Weiterhin bittet die Behörde die Polizei, diese Anordnung zu überwachen! Ganz einfach!

Galaxy S II rennt mit Android 4.1.2
Das ist überhaupt kein Problem wenn wir das überwachen. Für die entsprechende Änderung der Verkehrszeichen muss die Behörde aber selbst sorgen.
Am einfachsten lässt sich das durch entsprechende Zusatzzeichen regeln.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

dasmaddin
Cadet
Cadet
Beiträge: 33
Registriert: Mi 13. Jun 2012, 14:04

AW: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Beitragvon dasmaddin » Di 23. Okt 2012, 09:47

Controller hat geschrieben:ach ? :polizei10:

und wenn die Polizei erst um 22:48 Uhr dazu kommt das Schild zu drehen

gilt die "neue Anordnung der Behörde" erst ab dieser Zeit ??
Keine Sorge. Die Jungs von der Straßenmeisterei drehen eigentlich pünktlich.

Galaxy S II rennt mit Android 4.1.2

DocSnyder
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 138
Registriert: Mo 11. Dez 2006, 00:00
Wohnort: Baden

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Beitragvon DocSnyder » Do 25. Okt 2012, 13:38

Mal weg vom Recht hin zur Taktik: bringt es bei "Rasern die ihre Autos ausfahren", worunter ich massive Geschwindigkeitsverstöße verstehe, tatsächlich etwas, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 zu reduzieren? Donnerten sie bislang etwa mit Strich 70 über die Piste?

Benutzeravatar
chigurh
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1183
Registriert: Mo 4. Apr 2011, 19:28

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Beitragvon chigurh » Do 25. Okt 2012, 14:25

dasmaddin hat geschrieben:Jetzt wird am Freitag in der Zeit von 19 - 01 Uhr das 70 km/h Schild umgedreht.

Sind denen die Zusatzzeichen ausgegangen :polizei13: ?
http://www.mit-sicherheit-anders.de
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!

südwind
Cadet
Cadet
Beiträge: 4
Registriert: Fr 5. Okt 2012, 21:29

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Beitragvon südwind » Mo 29. Okt 2012, 00:39

Hallo Kollegen / Hallo Mitleser,


schönen Dank für den konstruktiven und hilfreichen Meinungsaustausch! Offensichtlich teilen wir ein überwiegend gleiches Rechtsempfinden.

Demnach gilt es hier die Anordnung der Verkehrsbehörde auf deren Bestandsfähigkeit zu prüfen! Nochmal in aller Klarheit, es geht eben nicht darum, die Kollegen aus BB vorzuführen oä.. Aber wir müssen in einer mordernen Polizei auch bereit zum Umdenken sein und das beinhaltet nun mal auch Erlasse / Dienstanordnungen - handlungen konstruktiv in Frage stellen zu können. Und das der allgemeine Bürger nicht über das nötige Rechtsverständnis eines pot. unzulässigen Verwaltungsaktes verfügt, kann und darf ihm nicht zum Nachteil werden. Das ist zumindest meine Auffassung einer modernen Polizei.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, liegt die Eignung des Mittels hier in der Unterbindung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und unzul. Lärms?

Dem stimme ich grdsl. zu, so dass dieses Mittel objektiv etwas zur Zweckerfüllung beitragen kann.


Prüfen wir an dieser stelle die Erforderlichkeit. Gibt es kein gleich geeignetes, den Bürger weniger beeiträchtigendes Mittel?

Das würde ich hier in dem bereits durch den Koll. Mainzelmann benannten Hinweisschild sehen. Schließlich sind dem gelegentlichen Pendler die ortsbedingt vorliegenden Probleme nicht bekannt und ein unzulässiges Drehen der Schilder durch Dritte kann ausgeschlossen werden. Der gelegentliche Pendler kann / darf (!) dem ortskundigen Anwohner nicht nachgestellt sein.

Wo wir bei der Verhältnismäßigkeit wären. Meines Erachtens, steht das Mittel mit dem angestrebten Zweck in einem krassen Misverhältnis. Schließlich ist den Ortskundigen, und somit auch der Tuningszene, das "freitagliche Wendemänöver" durchaus bekannt. Somit werden sich diese an die zul. Höchstgeschwindigkeit halten, egal ob das 30, 50, 100 km/h sind. Nun könnte man natürlich ganz weit ausholen und hoffen, dass sich dort auch der ein oder andere ortsunkundige Tuner verläuft, aber eine solch alberne Begründung, würde keiner rechtlichen Würdigung durch den Diensthund standhalten.

Und die Äußerung, dass alle bisherigen Versuche seitens der ortsansässigen Dst. fehlgelaufen sind, kann wohl keine ernsthaft gemeinte Erklärung sein.

Wie gesagt, ich teile euch mit, was die schriftliche Begründung offenbart.


Zurück zu „Bußgeld/Verwarnungsgeld“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende