Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Moderator: Polli
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Naja, ob es bei ner 15 Euro Verwanung Sinn macht, darüber kann man streiten. Aber vom Prinzip her hast du das Recht zu erfahren, woher die Anzeige kam. Sei es im Straf- oder im OWi Verfahren.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Dem wurde ja asuch genüge getan. Er bekam sogar ein Bild von seinem Verstoß. Und wo steht, dass ihm der Name des Zeugen mitgeteilt werden muss?
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Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Leon-Der-Profi: Dein Name zeugt von Selbstvertrauen...;-)
Hast du auch etwas sinnvolles zum Thema zu sagen? Wenn nein, dann behalt deine Meinung doch bitte für dich. Ich mache keinen "Aufriss", wie du so schön sagst. Ich denke einmal, und da bin ich sicher nicht der einzige, gibt es viele Leute, die das auch gerne erfahren hätten. Wie gesagt, es ist ein kleines Dorf, da verwundert einen ein solches Vorgehen halt.
Hast du auch etwas sinnvolles zum Thema zu sagen? Wenn nein, dann behalt deine Meinung doch bitte für dich. Ich mache keinen "Aufriss", wie du so schön sagst. Ich denke einmal, und da bin ich sicher nicht der einzige, gibt es viele Leute, die das auch gerne erfahren hätten. Wie gesagt, es ist ein kleines Dorf, da verwundert einen ein solches Vorgehen halt.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Mich ärgert es eben, wenn mir ein Sachbearbeiter in vollkommener Selbstverliebtheit mitteilt,
dass:
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht; wird die nicht gewährt, will ich wissen warum
Diverse Gründe
Die reichen für euch ??
Für mich nicht.
Wir nehmen auch niemand aus diversen Gründen fest oder veranlassen andere Maßnahmen.
Das Verwaltungshandeln soll nicht sich selbst dienen, sondern dem Bürger ....nur mach einer muss das wohl zunächst noch lernen !
dass:
Was ist das den eine für eine Antwort ??dass sie das aus diversen Gründen nicht machen würden
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht; wird die nicht gewährt, will ich wissen warum
Diverse Gründe
Die reichen für euch ??
Für mich nicht.
Wir nehmen auch niemand aus diversen Gründen fest oder veranlassen andere Maßnahmen.
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Dem wurde ja asuch genüge getan. Er bekam sogar ein Bild von seinem Verstoß. Und wo steht, dass ihm der Name des Zeugen mitgeteilt werden muss?
§ 49
Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Da steht, Einsicht in die Akten, in den Akten ist der Name des Zeugen vermerkt.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
1. können wir den Rückgriff auf die StPO proben und da steht das dann halt nicht so. Im übrigen steht da kann und unter Aufsicht und schutzwürdige Interessen.philtheill hat geschrieben:Dem wurde ja asuch genüge getan. Er bekam sogar ein Bild von seinem Verstoß. Und wo steht, dass ihm der Name des Zeugen mitgeteilt werden muss?§ 49
Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Da steht, Einsicht in die Akten, in den Akten ist der Name des Zeugen vermerkt.
2. sind die Personaldaten von Zeugen schutzwürdige Daten welche eben nicht einfach so herausgegeben werden dürfen.
So entschieden vom OVG NRW.
Von daher, von mir bekommt auch keiner den Namen der die Ruhestörung meldenden Person, und ebenfalls nicht wenn eine VKB gemeldet wurde.
Geht den Verursacher erstmal nix an.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Die AKteneinsicht-und damit auch Kenntnis vom Namen- hätte ich ja erhalten, durch einen Anwalt. Dass dieses Vorgehen total überzogen wäre, brauch ich keinem zu sagen. Vielen Dank für die überwiegend ernst gemeinten und sachlichen Beiträge
Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Ich muss zugeben, von mir auch nicht.Von daher, von mir bekommt auch keiner den Namen der die Ruhestörung meldenden Person, und ebenfalls nicht wenn eine VKB gemeldet wurde.
Geht erstmal niemanden was an,
wer was wo wann gemeldet hat und
das teile ich vor Ort auch so mit.
Mir stellt sich jedoch die Frage, ob die Verwaltungsbehörde es
letztlich mit Hinweis auf den Datenschutz verhindern kann.
Für diesen Fall gilt ansonsten sicherlich "Zahl und gut", keine Frage.
€
Kann er? Frage rein aus Interesse, weil "AkteneinsichtNö, kann er ohne Anwalt.
über den Anwalt beantragen" auch meine Standardantwort ist.
Zuletzt geändert von Gast am So 28. Okt 2012, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Stimmt, neben den "diversen Gründen" nannte man mir auch das Argument Datenschutz!
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Mainzel, du bist ja auch nicht gemeint, wenn von der Verwaltungsbehörde die Rede ist.
Und das Recht den Ankläger zu kennen lässt sich bis zum alten Rom zurückverfolgen.
@ TAMTOM50
die Akteneinsicht (ob Anwalt oder du) ist abhängig vom Stand des Verfahrens - jedenfalls sind diverse Gründe keine Argumentation für eine Behörde !
Der Datenschutz greift hier aber im Verhältnis Kläger<--->"Beklagter" nicht.
Das mag in anderen Verfahren gegenteilig aussehen, hier jedoch nicht !
Man denke auch mal daran, wer sonst noch alles Akteneinsicht bekommt, wenn Dritte eine berechtigte Anfrage stellen.
Einfügung
Und das Recht den Ankläger zu kennen lässt sich bis zum alten Rom zurückverfolgen.
@ TAMTOM50
die Akteneinsicht (ob Anwalt oder du) ist abhängig vom Stand des Verfahrens - jedenfalls sind diverse Gründe keine Argumentation für eine Behörde !
Der Datenschutz greift hier aber im Verhältnis Kläger<--->"Beklagter" nicht.
Das mag in anderen Verfahren gegenteilig aussehen, hier jedoch nicht !
Man denke auch mal daran, wer sonst noch alles Akteneinsicht bekommt, wenn Dritte eine berechtigte Anfrage stellen.
Einfügung
Zuletzt geändert von Controller am So 28. Okt 2012, 23:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Vielleicht war sich der Sachbearbeiter ja auch selber nicht ganz sicher. Ist ja jetzt auch gegessen, es gibt Sachen, die belasten die Welt mehr
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
es gibt Sachen, die belasten die Welt mehr
mit Sicherheit
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
C.Controller hat geschrieben:Mainzel, du bist ja auch nicht gemeint, wenn von der Verwaltungsbehörde die Rede ist.
Und das Recht den Ankläger zu kennen lässt sich bis zum alten Rom zurückverfolgen.
@ TAMTOM50
die Akteneinsicht (ob Anwalt oder du) ist abhängig vom Stand des Verfahrens - jedenfalls sind diverse Gründe keine Argumentation für eine Behörde !
Der Datenschutz greift hier aber im Verhältnis Kläger<--->"Beklagter" nicht.
Das in anderen Verfahren gegenteilig aussehen, hier jedoch nicht !
Man denke auch mal daran, wer sonst noch alles Akteneinsicht bekommt, wenn Dritte eine berechtigte Anfrage stellen.
auch wenn du es nicht magst, es steht dir nicht zu. Und Rom liegt schon lange zurück. Zwischenzeitlich haben wir Gesetze, Gerichte und entsprechende Entscheidungen.
Die Verwaltungsbehörde muss dir nicht den Namen des "Zeugen" nennen. Der klagt dich auch nicht an, das macht dann der "Ankläger".
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
Ich glaube nicht, dass du mir den Mund verbietest....TAMTOM50 hat geschrieben:Leon-Der-Profi: Dein Name zeugt von Selbstvertrauen...;-)
Hast du auch etwas sinnvolles zum Thema zu sagen? Wenn nein, dann behalt deine Meinung doch bitte für dich. Ich mache keinen "Aufriss", wie du so schön sagst. Ich denke einmal, und da bin ich sicher nicht der einzige, gibt es viele Leute, die das auch gerne erfahren hätten. Wie gesagt, es ist ein kleines Dorf, da verwundert einen ein solches Vorgehen halt.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?
baoh Mainzel
was steht mir nicht zu ??
Dem Ruhestörer den Namen des Anzeigers zu sagen ?
Ne mach ich auch nicht, daher nochmals: Mainzel, du bist ja auch nicht gemeint, wenn von der Verwaltungsbehörde die Rede ist.
Deswegen war dein Beispiel "unpassend".
Stünde im 49 Owig:
Als PVB gibst du keine Akteneinsicht in eigener Vollkommenheit.
Ab und an beauftragt dich die STA Akteneinsicht auf deiner Dienststelle einem Antragsteller zu geben.
Dazu werden die Akten übersandt und der Antragsteller muss noch nicht mal ein RA sein.
Recht den "Ankläger/Kläger" zu kennen ist ein alter eherner Grundsatz ...
daher der Hinweis auf das alte Rom, es gibt da noch sehr viele davon bei uns, woll ??
Ich will Akteneinsicht
was steht mir nicht zu ??
Dem Ruhestörer den Namen des Anzeigers zu sagen ?
Ne mach ich auch nicht, daher nochmals: Mainzel, du bist ja auch nicht gemeint, wenn von der Verwaltungsbehörde die Rede ist.
Deswegen war dein Beispiel "unpassend".
Stünde im 49 Owig:
(1) Die Verwaltungsbehörde und die Polizei kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Als PVB gibst du keine Akteneinsicht in eigener Vollkommenheit.
Ab und an beauftragt dich die STA Akteneinsicht auf deiner Dienststelle einem Antragsteller zu geben.
Dazu werden die Akten übersandt und der Antragsteller muss noch nicht mal ein RA sein.
Recht den "Ankläger/Kläger" zu kennen ist ein alter eherner Grundsatz ...
daher der Hinweis auf das alte Rom, es gibt da noch sehr viele davon bei uns, woll ??
Danach frage ich erst gar nichtDie Verwaltungsbehörde muss dir nicht den Namen des "Zeugen" nennen.
Ich will Akteneinsicht
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
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