Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Mainzelmann2001 » So 28. Okt 2012, 21:54

Controller hat geschrieben: Danach frage ich erst gar nicht :motz:

Ich will Akteneinsicht :!: :!:
Und die bekommst du nicht, auch wenn du dich auf den Kopf stellst.

Aus der Akteneinsicht geht der Name des Zeugen hervor und diese Daten sind schützenswert und gehen über das Recht auf Akteneinsicht.

Und nu....................?
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Controller » So 28. Okt 2012, 23:41

Natürlich bekomme ich die :polizei1:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Mo 29. Okt 2012, 15:42

aber nicht wenn ich hinterm Schreibtisch sitzen würde. :hallo:
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Controller » Mo 29. Okt 2012, 17:03

:polizei1:
Aus der Akteneinsicht geht der Name des Zeugen hervor und diese Daten sind schützenswert und gehen über das Recht auf Akteneinsicht.
+
aber nicht wenn ich hinterm Schreibtisch sitzen würde.
also brauch der Anwalt auch keine Akte ..... :o

:kuss: :hallo:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Mo 29. Okt 2012, 17:31

Controller hat geschrieben::polizei1:
Aus der Akteneinsicht geht der Name des Zeugen hervor und diese Daten sind schützenswert und gehen über das Recht auf Akteneinsicht.
+
aber nicht wenn ich hinterm Schreibtisch sitzen würde.
also brauch der Anwalt auch keine Akte ..... :o

:kuss: :hallo:
Der Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege ist ja wohl etwas anderes als eine natürliche Person.

Der hat natürlich vollen Anspruch auf Akteneinsicht und ist natürlich auch mit dafür verantwortlich was mit der Akte und den darin befindlichen Daten passiert.

Und du bekommst immer noch keine. ;D
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Controller » Mo 29. Okt 2012, 17:45

:lol:

ok V. :polizei3:
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Mo 29. Okt 2012, 17:46

jetzt bin ich dran "Schade" zu sagen.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Controller » Mo 29. Okt 2012, 18:06

öhm, nö

es erinnert mich zu sehr an Diskussionen mit V.

daher :kuss: :hallo:
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Mo 29. Okt 2012, 18:18

Ich heiß zwar nicht V. aber gut.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Ghostrider1 » Di 30. Okt 2012, 14:00

Mainzelmann2001 hat geschrieben:
Controller hat geschrieben: Danach frage ich erst gar nicht :motz:
Ich will Akteneinsicht :!: :!:
Und die bekommst du nicht, auch wenn du dich auf den Kopf stellst.

Aus der Akteneinsicht geht der Name des Zeugen hervor und diese Daten sind schützenswert und gehen über das Recht auf Akteneinsicht.

Und nu....................?
Sorry, dass ist Quatsch was du hier schreibst.
Dann könnte der Betroffene fast nie Einsicht bekommmen, doch dieses Recht steht ihm zu, so wie ich es auf Seite 1 zitiert habe, gem. § 49 OWiG.

Wer etwas anzeigt, kann auch geladen werden, wenn es zu Verhandlung kommt. Willst du mir jetzt erklären, dass der Zeuge anonym bei einer 15 Euro-Piepe ausssagen darf. Ich glaube nicht nicht.
Braucht man einnen Anwalt bei ner 15 Euro-Piepe? Nö. Was nun, wenn ich den Verstoß nicht einsehe und den Klageweg gehen will. Das OA wird diesen bei Nichtzahlung beschreiten. Der Betr. hat nach deiner Darlegung, kein Recht sich darauf vorzubereiten.
Anwaltszwang kannst du nachlesen.

Also hat er das Recht. Würdest du hinter dem Schreibtisch so agieren, würde ich alles daran setzen
a) meine Akte trotzdem zu sehn
b) das der Schreibtisch nen neuen SB bekommt.

Ich habe bei einer gegen micht gefertigten OWi Anzeige auch Akteneinsicht bekommen. Ich mußte mit dem Ausweis zum OA und durfte einsehen, was genau vorlag. Ging um 20€, illegale Müllentsorgung.
Ach ja, ich konnte deswegen Nachweisen, dass der Müllcontainer beschädigt war und der Fehler nicht bei mir zu suchen war.
Da stand auch der Name der Zeugin drin, dich mich angzeigt hat. Nix besonders schutzwürdig.

In anders gelagerten SV kann ich mir das durchaus vorstellen. Aber da müssen Verfahren von anderem Kaliber laufen...

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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Di 30. Okt 2012, 14:36

Ghostrider1 hat geschrieben:
Mainzelmann2001 hat geschrieben:
Controller hat geschrieben: Danach frage ich erst gar nicht :motz:
Ich will Akteneinsicht :!: :!:
Und die bekommst du nicht, auch wenn du dich auf den Kopf stellst.

Aus der Akteneinsicht geht der Name des Zeugen hervor und diese Daten sind schützenswert und gehen über das Recht auf Akteneinsicht.

Und nu....................?
Sorry, dass ist Quatsch was du hier schreibst.
Dann könnte der Betroffene fast nie Einsicht bekommmen, doch dieses Recht steht ihm zu, so wie ich es auf Seite 1 zitiert habe, gem. § 49 OWiG.

Wer etwas anzeigt, kann auch geladen werden, wenn es zu Verhandlung kommt. Willst du mir jetzt erklären, dass der Zeuge anonym bei einer 15 Euro-Piepe ausssagen darf. Ich glaube nicht nicht.
Braucht man einnen Anwalt bei ner 15 Euro-Piepe? Nö. Was nun, wenn ich den Verstoß nicht einsehe und den Klageweg gehen will. Das OA wird diesen bei Nichtzahlung beschreiten. Der Betr. hat nach deiner Darlegung, kein Recht sich darauf vorzubereiten.
Anwaltszwang kannst du nachlesen.

Also hat er das Recht. Würdest du hinter dem Schreibtisch so agieren, würde ich alles daran setzen
a) meine Akte trotzdem zu sehn
b) das der Schreibtisch nen neuen SB bekommt.

Ich habe bei einer gegen micht gefertigten OWi Anzeige auch Akteneinsicht bekommen. Ich mußte mit dem Ausweis zum OA und durfte einsehen, was genau vorlag. Ging um 20€, illegale Müllentsorgung.
Ach ja, ich konnte deswegen Nachweisen, dass der Müllcontainer beschädigt war und der Fehler nicht bei mir zu suchen war.
Da stand auch der Name der Zeugin drin, dich mich angzeigt hat. Nix besonders schutzwürdig.

In anders gelagerten SV kann ich mir das durchaus vorstellen. Aber da müssen Verfahren von anderem Kaliber laufen...
Google ein bißchen und du wirst ein paar interessante Urteile finden.
Insbesondere die Tatsache, dass eben die Daten des Zeugen höher einzustufen sind.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Controller » Di 30. Okt 2012, 14:45

vlt, nur vlt.

wäre es auch ratsam

mal ganz generell zwischen

Anzeiger/Kläger und Zeuge zu trennen :polizei10:

:polizei3:

Wobei das Eine das Andere nicht unbedingt ..... :pfeif:
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Di 30. Okt 2012, 18:17

Controller hat geschrieben:vlt, nur vlt.

wäre es auch ratsam

mal ganz generell zwischen

Anzeiger/Kläger und Zeuge zu trennen :polizei10:

:polizei3:

Wobei das Eine das Andere nicht unbedingt ..... :pfeif:
Im entsprechenden Verfahren vor der entsprechenden Behörde sicherlich ganz sinnvoll.

.............bis dato sprach zumindest ich von einem Bußgeldverfahren und von der Bußgeldbehörde.
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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon TAMTOM50 » Di 30. Okt 2012, 18:46

Zu einem Bußgeldverfahren ist es ja nicht gekommen, da ich die Verwarnung angenommen/bezahlt habe.

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Re: Erfahre ich den Namen des Anzeigenden?

Beitragvon Mainzelmann2001 » Di 30. Okt 2012, 19:45

TAMTOM50 hat geschrieben:Zu einem Bußgeldverfahren ist es ja nicht gekommen, da ich die Verwarnung angenommen/bezahlt habe.
Na ja, dir wurde eine Ordnungswidrigkeit, belegt mit einem Verwarngeld von 15 Euro vorgeworfen.
Du gingst zur Verwaltungsbehörde und wolltest Akteneinsicht.

Man zeigte dir das Foto worauf dein Verstoß zu sehen war, die Frage nach demjenigen welcher dich angezeigt hat wurde nicht beantwortet.

Daraufhin bezahltest du die 15 €.

Korrigier mich wenn ich falsch liege.

In dem Stadium des Verfahrens hast du keinen Anspruch auf komplette Akteneinsicht und Kenntnis des Anzeigeerstatters/Zeugen.

Das ist meine Meinung und Zusammenfassung des Freds.
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