Mainzelmann2001 hat geschrieben:Controller hat geschrieben:
Danach frage ich erst gar nicht
Ich will Akteneinsicht
Und die bekommst du nicht, auch wenn du dich auf den Kopf stellst.
Aus der Akteneinsicht geht der Name des Zeugen hervor und diese Daten sind schützenswert und gehen über das Recht auf Akteneinsicht.
Und nu....................?
Sorry, dass ist Quatsch was du hier schreibst.
Dann könnte der Betroffene fast nie Einsicht bekommmen, doch dieses Recht steht ihm zu, so wie ich es auf Seite 1 zitiert habe, gem. § 49 OWiG.
Wer etwas anzeigt, kann auch geladen werden, wenn es zu Verhandlung kommt. Willst du mir jetzt erklären, dass der Zeuge anonym bei einer 15 Euro-Piepe ausssagen darf. Ich glaube nicht nicht.
Braucht man einnen Anwalt bei ner 15 Euro-Piepe? Nö. Was nun, wenn ich den Verstoß nicht einsehe und den Klageweg gehen will. Das OA wird diesen bei Nichtzahlung beschreiten. Der Betr. hat nach deiner Darlegung, kein Recht sich darauf vorzubereiten.
Anwaltszwang kannst du nachlesen.
Also hat er das Recht. Würdest du hinter dem Schreibtisch so agieren, würde ich alles daran setzen
a) meine Akte trotzdem zu sehn
b) das der Schreibtisch nen neuen SB bekommt.
Ich habe bei einer gegen micht gefertigten OWi Anzeige auch Akteneinsicht bekommen. Ich mußte mit dem Ausweis zum OA und durfte einsehen, was genau vorlag. Ging um 20€, illegale Müllentsorgung.
Ach ja, ich konnte deswegen Nachweisen, dass der Müllcontainer beschädigt war und der Fehler nicht bei mir zu suchen war.
Da stand auch der Name der Zeugin drin, dich mich angzeigt hat. Nix besonders schutzwürdig.
In anders gelagerten SV kann ich mir das durchaus vorstellen. Aber da müssen Verfahren von anderem Kaliber laufen...