Ich habe jetzt den ganzen Fred schon seit Tagen verfolgt. Ich fand die unterschiedlichen Ansichten sehr interressant.Mainzelmann2001 hat geschrieben:Na ja, dir wurde eine Ordnungswidrigkeit, belegt mit einem Verwarngeld von 15 Euro vorgeworfen.TAMTOM50 hat geschrieben:Zu einem Bußgeldverfahren ist es ja nicht gekommen, da ich die Verwarnung angenommen/bezahlt habe.
Du gingst zur Verwaltungsbehörde und wolltest Akteneinsicht.
Man zeigte dir das Foto worauf dein Verstoß zu sehen war, die Frage nach demjenigen welcher dich angezeigt hat wurde nicht beantwortet.
Daraufhin bezahltest du die 15 €.
Korrigier mich wenn ich falsch liege.
In dem Stadium des Verfahrens hast du keinen Anspruch auf komplette Akteneinsicht und Kenntnis des Anzeigeerstatters/Zeugen.
Das ist meine Meinung und Zusammenfassung des Freds.
@ Mainzelmann2001
Wieso willst du dem TE die Akteneinsicht verweigern ?
Spätenstens dann, wenn man bei den Leuten mit den schwarzen Roben sitzt, kommt der Name heraus.
Gruß